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Covid-19Spahn stellt Coronavirus-Impfverordnung vor

Am 27. Dezember werden voraussichtlich die Impfungen gegen das Coronavirus starten. Wer hierbei Vorrang haben wird, hat Bundesgesundheitsminister Spahn heute bei der Vorstellung  der Impfverordnung erläutert. Sie wird rückwirkend zum 15.12. gültig.

Jens Spahn
BMG
Jens Spahn, Bundesgesundheitsminister

Die Bundesregierung hat sich die ersten Impfdosen gegen das Covid-19-Virus gesichert. Bis Ende Januar 2021 werden in Deutschland zwischen drei und vier Millionen Impfdosen zur Verfügung stehen. Nur reichen diese zum Start längst nicht für die gesamte Bevölkerung, da vom Impfstoff des Herstellers Pfizer/Biontec zwei Dosen binnen drei Wochen geimpft werden müssen, um immun gegen das Virus zu werden. Deshalb stellt sich nun die Frage, nach welchem Schema bei der Impfung gegen die weltweit grassierende Pandemie vorgegangen werden soll. Dazu hat das Bundesgesundheitsministerium heute die Corona-Impf-Verordnung vorgestellt, die sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) orientiert, ihr jedoch nicht in allen Punkten folgt.

Folgende Reihenfolge anvisiert

Priorisiert werden beim Impfplan drei Gruppen:

  1. Menschen über 80 Jahre + Bewohner und Angestellte in Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten sowie Personal auf Intensivstationen, in Notaufnahmen und im Rettungsdienst
  2. Menschen ab 70 Jahren + Menschen mit Trisomie 21 + Demenzkranke + Transplantationspatienten + Bewohner von Obdachlosen- oder Asylbewerberunterkünften
  3. Menschen über 60 + chronisch Erkrankte + Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr, Personen in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen sowie Erzieher, Lehrer und Mitarbeiter im Einzelhandel

Allein für die Impfung der Gruppe mit höchster Priorität (über 80-jährige) werden voraussichtlich ein bis zwei Monate benötigt. Danach wird in absteigender Reihenfolge weiterverfahren.

Wann kommen alle anderen dran?
Die Schwächsten zu schützen, sei daher das erste Ziel der Impfkampagne, betonte Spahn.  Alle anderen bat er um Geduld. "Ich bitte Sie darum abzuwarten, bis auch Sie an der Reihe sind."

Die Organisation der Terminvergabe obliegt den Bundesländern. Das Gesundheitsministerium hat in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung jedoch ein standardisiertes Modul erarbeitet, das aller Voraussicht nach in allen Bundesländern zum Einsatz kommen wird und unter der Telefonnummer 116117 zusammenläuft. So soll das das Terminmanagement vereinfacht werden.

Bei der Impfung handelt es sich um ein freiwilliges, kostenloses Angebot. Der Bund übernimmt die Kosten für die Beschaffung des Impfstoffes selbst. Für die durch den Aufbau und die Organisation der Impfzentren entstehenden Kosten kommen die Länder sowie die gesetzliche Krankenversicherung auf.

Weitere Informationen zur Covid-19-Impfung finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium: www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html

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