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Landgericht MünchenSyntellix verklagt Maschmeyer auf Schadenersatz in Millionenhöhe

Der Vorstand der Syntellix AG hat aufgrund aktueller Entwicklungen eine deutliche Erweiterung der vor dem Landgericht München bereits erhobenen und auch bereits zugestellten Klage gegen Carsten Maschmeyer und dessen MM Familien KG beschlossen. 

Justitia
Pixabay
Symbolfoto

Gegenstand der Klageerweiterung sind die weiter fortgesetzten Aktivitäten der bereits über mehrere Jahre hinweg andauernden Diffamierungs-, Schädigungs- und Marodierungs-Kampagne gegen das vielfach prämierte Start-Up-Unternehmen aus Hannover. Zuletzt waren mehrfach unzutreffende und irreführende Informationen, Unterlagen und Dossiers rufschädigenden Inhaltes gezielt ausgewählten Medien sowie Aktionären und potenziellen Investoren der Syntellix AG zugespielt worden.

In diesem Zusammenhang haben Aufsichtsrat und Vorstand der Syntellix AG bereits die Strafermittlungsbehörden eingeschaltet; es wurden bereits mehrere Strafanträge gestellt, u.a. wegen übler Nachrede und Kreditgefährdung.

Die Syntellix AG hat die vor dem Landgericht München erhobene Schadenersatzklage in Multi-Millionen-Höhe gegen Carsten Maschmeyer, dessen MM Familien KG sowie Dr. Klaus Schieble erhoben, der die MM Familien KG im Aufsichtsrat der Syntellix AG vertreten hatte und dann auf Beschluss der Hauptversammlung der Syntellix AG aus dem Aufsichtsrat abberufen wurde.

Schaden kann perspektivisch in den 4-stelligen Millionen-Bereich gehen

Bereits im Jahr 2015 hatte Dr. Schieble von der Gesellschaft als streng vertraulich eingestufte Unterlagen unmittelbar vor einer Aufsichtsratssitzung per nächtlicher Email an den Chef und Mehrheitseigner eines ihrer Hauptwettbewerber weitergegeben. Gegenstand der 270-seitigen Klageschrift mit 173 Anlagen sind neben der vorbezeichneten Verletzung der Verschwiegenheitspflicht unter anderem die Verletzung aktienrechtlicher Treuepflichten, Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, Diffamierung, Kreditgefährdung sowie vorsätzliche sittenwidrige Schädigung.

Die Syntellix AG fordert von den Beklagten Schadenersatz in Höhe von 6,33 Millionen Euro zuzüglich sämtlicher weitere materiellen und immateriellen Schäden, die ihr aus den streitgegenständlichen Schädigungs-Aktivitäten der Beklagten noch entstehen.

Aus Sicht des Vorstandes der Syntellix AG kann der von Herrn Maschmeyer und seiner Gesellschaft sowie deren Helfern und Helfeshelfern im Rahmen der fortdauernden gegen das Unternehmen gerichteten systemischen und systematischen Schädigungs-Kampagne verursachte und noch weiter in Entstehung befindliche Schaden im Kontext des vorbereiteten transnationalen Börsenganges perspektivisch bis in den 4-stelligen Millionen-Bereich hineinreichen. Diese Annahme wird durch den vorliegenden Bericht einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft untermauert.

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