
Der Freistaat Bayern will im Bundesrat eine Initiative starten, um die Leiharbeit in der Pflege deutlich einzudämmen. Es habe sich ein Trend in der Pflege eingestellt, der die Leiharbeit gegenüber der Beschäftigung von Stammarbeitskräften bevorzuge, sagte Bayerns Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach einer Sitzung des Kabinetts in München. Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hatte sich zu dem Thema bereits vor einigen Wochen mit der Vorstandschefin der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles, beraten.
Herrmann sagte, Arbeitsbedingungen und Bezahlung seien derzeit für Leiharbeiter zum Teil besser als für Stammkräfte in der Pflege. Dies führe zu Verwerfungen im gesamten System. „Leiharbeitskräfte können in Ausnahmefällen eine notwendige Ergänzung zum Stammpersonal von Einrichtungen sein, sie dürfen aber nicht zur dauerhaften Ersatzlösung werden“, sagte Herrmann. Bayern fordere die Bundesregierung laut Gesundheitsminister Klaus Holetschek dazu auf, eine Regelung auf den Weg zu bringen, um die Gleichbehandlung von Stammpersonal und Leiharbeitskräften in der Praxis stärker als bisher zu gewährleisten. Auch müssten entgegenstehende Abreden für unzulässig zu erklärt und Verstöße sanktioniert werden.
Mit guten Arbeitsbedingungen gegen Leiharbeit
Holetschek hatte nach dem Gespräch mit Nahles erklärt: „Die Einrichtungen müssen so aufgestellt sein, dass sie Leiharbeit nicht mehr in Anspruch nehmen müssen – und die Arbeitsbedingungen bei den Einrichtungen vor Ort müssen so gut sein, dass ein Wechsel in die Leiharbeit nicht mehr attraktiv ist.“ Als Ansatzpunkte nannte er verlässliche Dienstpläne und Ausfallkonzepte wie etwa Springermodelle. Der steigenden Tendenz zur Leiharbeit müsse man mit aller Entschiedenheit entgegentreten und diese entsprechend begrenzen.
Auch bedürfe es praktikabler, finanzierbarer und effizienter Lösungen, um entsprechende Ausfall- bzw. Springerkonzepte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen langfristig und flächendeckend umsetzen zu können, so Holetschek. Der Vorschlag der Bundesregierung im Entwurf des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) werde diesen Anforderungen jedoch nicht gerecht. Deshalb fordere man die Bundesregierung auf, Pflegeeinrichtungen zu verpflichten und gleichzeitig wirtschaftlich in die Lage zu versetzen, für ihre Pflegekräfte belastbare Personalausfall-Konzepte aufzustellen.
Springerkosten nicht auf Pflegebedürftige abwälzen
Zuletzt betonte Holetschek die Wichtigkeit einer Sicherstellung durch die Bundesregierung, dass entstehende Mehrkosten für Springerkonzepte nicht auf die ohnehin finanziell stark belasteten Pflegebedürftigen abgewälzt würden. Zusätzlich sollten auch den Krankenhäusern entstehende Mehrkosten zur Schaffung von Springerpools sowie übertarifliche Vergütungen für das Springerpersonal gesichert refinanziert werden.
Die Pflegeeinrichtungen sollen der bayerischen Initiative zufolge in die Lage versetzt werden, belastbare Ausfallkonzepte aufzustellen und zu finanzieren, damit sie Leiharbeit nur noch in Ausnahmefällen in Anspruch nehmen müssen. Bayern fordere die Bundesregierung zudem auf, eine Regelung auf den Weg bringen, um die Gleichbehandlung von Stammpersonal und Leiharbeitskräften in der Praxis stärker als bisher zu gewährleisten und Verstöße zu sanktionieren. Es müsse auch geprüft werden, ob durch bundesrechtliche Regelungen überzogene Vergütungen der Leiharbeitsbeschäftigten im Pflegebereich unterbunden werden können, etwa in Form eines Vergütungsdeckels.





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