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RefinanzierungDBfK und KKVD fordern vollständige Umsetzung der PPR 2.0

Der Pflege-Personalbedarf müsse verbindlich refinanziert werden, verlangen der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und der Katholische Krankenhausverband Deutschlands. Sie fürchten eine bruchstückhafte Umsetzung der PPR 2.0.

Drei Personen stehen nebeneinander. Links ein Arzt in weißem Kittel, in der Mitte eine Ärztin mit weißem Kittel, rechts eine Krankenschwester in blauem Kasack. Es sind jeweils nur die Torsi zu sehen. Alle drei haben ein Stethoskop.
Chinnapong/stock.adobe.com
Symbolfoto

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (KKVD) setzen sich für eine vollständige Umsetzung der Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) sowie eine verbindliche Refinanzierung des Personalbedarfs ein. Ein verwässertes Instrument zur Personalbemessung sei angesichts der Hoffnungen, die der Koalitionsvertrag geweckt habe, nicht akzeptabel, erklärte DBfK-Geschäftsführerin Bernadette Klapper.

Ein Personalbemessungsinstrument sei laut Klapper für die Pflege unverzichtbar, denn Patientinnen und Patienten im Krankenhaus müssten darauf vertrauen können, dass sie sicher, fachlich einwandfrei und nach dem aktuellen Wissensstand versorgt werden.

Wird jede Pflegestelle voll refinanziert?

Zeitgleich warnt der stellvertretende KKVD-Vorsitzende Ansgar Veer davor die Pflege vor allem als Kostenfaktor zu betrachten: „Es ist ein Trauerspiel, wie die Versprechungen an die Pflegenden immer mehr zu Lippenbekenntnissen werden. Mit dem Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz will die Bundesregierung die PPR 2.0 jetzt nur bruchstückhaft umsetzen. Auch ist fraglich, ob jede Pflegestelle voll refinanziert wird. Stattdessen droht eine Pflege nach Kassenlage, wenn der Bundesfinanzminister das letzte Wort bekommt.“ Zusätzlich habe man bei den Pflegebudgets kleinteilig Berufsgruppen herausgerechnet, um Kosten zu sparen, was das Gegenteil von Wertschätzung für die Pflegenden ausdrücke und verhindere, dass die Pflege wieder ein Beruf mit Zukunft werde, so Veer weiter.

Halten Regierungsfraktionen ihr Versprechen aus Koalitionsvertrag?

Im Koalitionsvertrag hatten Grüne, SPD und FDP noch angekündigt, die PPR 2.0 kurzfristig zur verbindlichen Personalbemessung im Krankenhaus als Übergangsinstrument einzuführen. Im von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf für ein Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz (KHPflEG) sei jedoch nur noch von „Vorgaben zur Ermittlung des Pflegepersonalbedarfes in Anlehnung an die Konzepte der PPR 2.0“ die Rede. Für die dazugehörige Rechtsverordnung ist das Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen notwendig.

Verwässerung nicht hinnehmbar

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe  hält die PPR 2.0. dennoch für den aktuell besten Weg. „Sie bildet den fachlichen Pflegebedarf der Patientinnen und Patienten ab und ermittelt die dafür notwendige Zahl an Pflegepersonen. Außerdem ist sie vergleichsweise unbürokratisch.“ Mit der Ankündigung, die PPR 2.0 einzuführen habe man den beruflich Pflegenden signalisiert, dass ihre Situation wahrgenommen und ihre Fachlichkeit anerkannt würde, so Klapper. Würde die PPR 2.0 verwässert, könnte dies zum Pflexit führen.

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