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PflegefinanzierungEigenanteile für Pflege mit Reformen reduzieren

Parteien machen Vorschläge

Insgesamt bekamen Ende vergangenen Jahres gut 4,3 Millionen Menschen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung - Ende 2019 waren es noch knapp unter vier Millionen gewesen. In den Wahlprogrammen stellen die Parteien teils weitreichende Finanzreformen in Aussicht.

„Wir wollen eine Vollversicherung als Bürgerversicherung, die alle pflegerischen Bedarfe und Leistungen abdeckt“, erklärt die SPD. Ein erster Schritt dahin sei eine Deckelung des Eigenanteils für Pflegebedürftige mit kleinen und mittleren Einkommen. Künftige Kostensteigerungen sollten über einen Mix aus „moderat steigenden“ Pflegebeiträgen und einem „dynamischen Bundeszuschuss“ finanziert werden.

Die Grünen wollen Eigenanteile mit einer „doppelten Pflegegarantie“ senken und deckeln. Die Pflegeversicherung soll dann alle darüber hinausgehenden Kosten für ambulante wie stationäre Pflege tragen. „Mit einer solidarischen Pflege-Bürger*innenversicherung wollen wir dafür sorgen, dass sich alle mit einkommensabhängigen Beiträgen an der Finanzierung des Pflegerisikos beteiligen“, heißt es im Programm.

Die Union will prüfen, „wie wir das Instrument der betrieblichen Pflegezusatzversicherung stärken und staatlich fördern können“. Um angesichts des demografischen Wandels unverhältnismäßig steigenden Beiträgen entgegenzuwirken, solle der Pflegevorsorgefonds bis 2050 verlängert werden. Er soll laut Gesundheitsministerium ab 2035 dabei helfen, den Beitragssatz zu stabilisieren.

Die FDP will an der Pflegeversicherung als „Teilleistung“ festhalten und sie - wie bei der Rente - mit privater und betrieblicher Vorsorge ergänzen. „Insbesondere der Ausbau von betrieblichen Modellen zur Pflegezusatzvorsorge ist zu unterstützen.“ Die Linke will eine Vollversicherung, die alle Pflege-Leistungen übernimmt, Eigenanteile sollen entfallen. „Pflegebetriebe, die nicht gemeinnützig arbeiten, wollen wir in Gemeineigentum überführen.“ Die AfD schlägt eine Zusammenlegung von Pflege- und gesetzlicher Krankenversicherung vor. „Der Leistungsumfang der sozialen Pflegeversicherung soll dabei dem Versicherungsprinzip in der Krankenversicherung angeglichen werden.“

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