
Das Gesetz tritt am 1. Mai in Kraft. Bis zum Herbst soll ein Gründungsausschuss berufen werden. Im Gegensatz zu einer Pflegekammer ist die Mitgliedschaft in der Vereinigung freiwillig und kostenlos. Sie soll bei allen Gesetzgebungsverfahren und sonstigen Regierungsvorhaben, die die Pflege betreffen, angehört und eingebunden werden.
„Mit diesem Konzept nutzen wir die wesentlichen Vorteile einer klassischen Kammer, ohne gleichzeitig die Pflegekräfte mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen zu belasten“, sagte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU). Deshalb könne der „bayerische Weg“ auch Vorbild für andere Bundesländer in der bundesweit geführten Pflegekammer-Debatte sein.
Der Deutsche Pflegerat und andere Berufsverbände hatten zuvor eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft gefordert. Ursprünglich hatte auch die Staatsregierung eine Pflegekammer einrichten wollen. In einer Umfrage sprachen sich aber nur 50 Prozent der Befragten dafür aus. In Bayern gibt es rund 130 000 Pflegefachkräfte mit einer dreijährigen Ausbildung, hinzu kommt eine statistisch nicht erfasste Anzahl von Pflegekräften mit anderen Ausbildungsberufen.
Dazu der bayerische bpa-Landesvorsitzende Kai A. Kasri: „Wir begrüßen das Landtagsvotum für eine starke Interessenvertretung der Pflegekräfte. Statt auf Zwang setzt Bayern auf überzeugenden Gestaltungswillen. Nun liegt es an den Pflegekräften, diese wegweisende Möglichkeit offensiv zu nutzen. Bayern macht deutlich, es geht auch ohne Zwang.“


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