
Die Wahlbeteiligung lag bei rund 30 Prozent, wobei mehr als jede zehnte Stimme wegen fehlender oder falsch einsortierter Wahlausweise ungültig war. Am 8. August tritt die Kammer zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen.
Gewählt wurden 31 Mitglieder der Kammerversammlung nach folgenden Anteilen:
- 3 Vertreter/innen der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege,
- 8 Vertreter/innen der Altenpflege
- 20 Vertreter/innen der Gesundheits- und Krankenpflege
Die noch vorläufigen Wahlergebnisse sind gemäß Wahlordnung der Pflegekammer Niedersachsen binnen zehn Tagen von den Gewählten Vertreter/innen anzunehmen. Die konstituierende Sitzung der Kammerversammlung der Pflegekammer Niedersachsen findet am 08.08.2018 statt.
Das Kammergesetz für die Heilberufe in der Pflege (PflegeKG) war im Dezember 2016 vom niedersächsischen Landtag verabschiedet worden. Es machte den Weg frei für die nach Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein dritte und bisher größte Pflegekammer in Deutschland.
Landesweit müssen mindestens 80 000 ausgebildete Alten-, Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Kinderkrankenpfleger Mitglied werden und einen Beitrag entrichten. Die Kammer soll eine Berufsordnung aufstellen und wie bei den Ärzten, Apothekern und Psychotherapeuten unter anderem Weiterbildungen sichern. Kritiker befürchten zu viel Bürokratie.





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