
Er hat bei Weitem nicht alles geschafft, was er sich auf seine politische Agenda gesetzt hat. Aber bei zwei Gesetzesvorhaben drückt Bundesgesundheitsminister Lauterbach jetzt noch einmal auf die Tube. Das Kabinett beschloss die beiden Gesetzesentwürfe, die nun in die weitere parlamentarische Abstimmung gehen. Erst am 6. Dezember hatte der Bundestag in erster Lesung das Pflegefachassistenzeinführungsgesetz beraten.
Ob die beiden Gesetzentwürfe, die von allen demokratischen Parteien mitgetragen und für wichtig erachtet werden, noch vor der Wahl am 23. Februar 2025 verabschiedet werden, ist jedoch ungewiss. Die rot-grüne Minderheitenregierung ist bei der Verabschiedung von Gesetzen auf die Stimmen der Opposition angewiesen, weil sie selbst nicht mehr über eine Mehrheit verfügt. Gesundheitsminister Lauterbach zeigte sich gestern auf einer Pressekonferenz jedoch optimistisch und zuversichtlich, dass diese beiden wichtigen Gesetze noch umgesetzt werden.
Suizidprävention – Deutschland Vorreiter
Immerhin sei das Suizidpräventionsgesetz auf Grundlage eines einstimmigen Parlamentsbeschlusses erarbeitet worden, d.h. alle Parteien waren der Ansicht, dass man hier aktiv werden müsse. Es sei das erste Gesetz zur Suizidprävention in Europa. Ein Suizidregister soll aufgebaut werden, um einen besseren Überblick zu bekommen, was beispielsweise Suizidgründe und -methoden sind, und wo die Suizidprävention bereits bereits war. Neben einer Fachstelle, die im Bundesgesundheitsministerium angesiedelt sein wird, soll die zentrale Rufnummer 113 manifestiert werden.
„Die Suizidpräventionsstrategie mündet nun in dieses Gesetz. Von daher kann ich mir gut vorstellen, dass wir dieses Gesetz im parlamentarischen Verfahren jetzt noch umsetzen“, erklärte Lauterbach auf dezidierte Nachfrage.
Pflegekompetenzgesetz – Pflege kann mehr als sie bislang darf
Lauterbach betonte gestern nach der Kabinettssitzung einmal mehr, wie wichtig es sei, der Pflege mehr Kompetenzen bei der Patientenversorgung zuzugestehen. „Pflege kann mehr, als sie bislang darf. Deswegen wollen wir dafür sorgen, dass Pflegefachkräfte ihre Kompetenzen besser einsetzen können und stärker in die Versorgung eingebunden werden“, erklärte er. Er ist sich sicher, dass das Gesetz den Beruf für junge Leute und ausländische Pflegekräfte attraktiver mache, auch weil Pflegekräfte mit dem Gesetz viel mehr eigenständig arbeiten können als bisher. Zudem würden Ärzte entlastet und Pflegebedürftige deutlich besser versorgt. „Angesichts des steigenden Pflegebedarfs in einer alternden Gesellschaft müssen wir die Kompetenzen gezielt dort einsetzen, wo sie vorhanden sind und gebraucht werden“, ließ er verlautbaren.
Die Regelungen des Pflegekompetenzgesetzes im Einzelnen:
Die Kompetenzen der Pflegekräfte sollen u.a. in der Diabetesversorgung, der Demenzbetreuung und Wundversorgung ausgeweitet werden. Pflegekräfte sollen mehr Befugnisse und erweiterte Möglichkeiten bekommen und künftig – neben Ärztinnen und Ärzten – eigenverantwortlich weitergehende Leistungen in der Versorgung erbringen dürfen. So sollen Pflegekräfte künftig selbst beispielsweise Hilfsmittel-Verordnungen, die die Wundversorgung betreffen, ausstellen bzw. verlängern können und mithilfe von Telemedizin auch die genannten Patientengruppen eigenständig versorgen können.
Im Vorfeld hatte der Referentenentwurf an dieser Stelle für Diskussionen gesorgt. Der Hausärzteverband hatte nach Vorlage des Entwurfs Anfang September darauf gedrungen, dass der Arztvorbehalt auch künftig ohne Wenn und Aber gelten solle. Hier scheint das Bundesgesundheitsministerium nicht eingeknickt zu sein. Das sei für Lauterbach nur gerecht, denn „wir werden langfristig nur durch ein besseres Miteinander von Ärzteschaft und Pflegekräften den großen Bedarf abdecken können“.
Zudem soll im Pflegekompetenzgesetz klargestellt werden, dass Pflegefachpersonen heilkundliche Aufgaben ausüben können. Auch die Organisationen der Pflegeberufe sollen auf Bundesebene gestärkt werden und systematisch „mitreden dürfen“, wenn es um sie betreffende gesetzliche Aufgaben gehe.
Ein weiterer wichtiger Schritt, den dieses Gesetz ermöglicht, ist die Öffnung des Angebotes zwischen Angehörigenpflege und ambulanter Pflege auf der einen Seite und stationärer Pflege auf der anderen durch neue Versorgungsstrukturen, wie z.B. neue Wohnformen. Diese Option sei in der Vergangenheit oft „stambulante Pflege“ genannt worden, berichtet Lauterbach, der damit auch das Leistungsrecht entbürokratisieren will. „Dadurch ermöglichen wir es Pflegebedürftigen, die beispielsweise von ihren Angehörigen gepflegt werden, bis zum Schluss in ihren eigenen vier Wänden zu bleiben“, erklärt Lauterbach die Neuerungen.
Er sieht in dem Gesetz ein „wichtiges Gesetz“ dieser Legislaturperiode, an dem viele Verbände wie der Deutsche Pflegerat aber auch die Bundesärztekammer eng mit dem Ministerium zusammengearbeitet haben. Er zeigte sich daher zuversichtlich, „dass wir das noch umgesetzt bekommen.“
Ich gehe davon aus, dass wir eine gute, grundsätzliche Reform der Pflegefinanzierung früh in der nächsten Legislaturperiode beschließen werden.
Bezüglich der Pflege betonte der Minister zudem, dass er gerne in dieser Legislaturperiode noch das Gesetz zur Verbreiterung der finanziellen Basis der Pflege beschlossen hätte. Wichtige Anteile dieses Gesetzes seien jedoch schon in Vorbereitung und auch im Wahlprogramm der SPD enthalten. „Viele der bereits erarbeiteten Inhalte werden konsensual von den demokratischen Parteien mitgetragen. Von daher gehe ich davon aus, dass wir eine gute, grundsätzliche Reform der Pflegefinanzierung früh in der nächsten Legislaturperiode beschließen werden“, erklärte der Minister vor der Presse in Berlin. Er betonte dabei zudem, dass er noch nicht amtsmüde sei.






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