
Wie Irene Maier, Leiterin der Fachkommission PPR 2.0 des Deutschen Pflegerats, erläutert setzt das „Rahmenkonzept – Grundsätze PPR 2.0 für Erwachsene“ den Fokus auf die übergeordnete Zielsetzung und die Einordnung der PPR 2.0 für die Personalbedarfsermittlung der Pflege in Krankenhäusern. Der Deutsche Pflegerat hat zwei Papiere zur Weiterentwicklung der Pflegepersonalregelung veröffentlicht. Zum einen das genannte Rahmenkonzept, zum anderen das erste Expertenpapier zur Personalbesetzung in Notaufnahmen.
Das Rahmenkonzept fasse Grundsätze zusammen und enthalte Klarstellungen zur PPR 2.0. „Aus der Praxis haben wir zahlreiche Rückmeldungen bekommen, dass es bei der laufenden Erprobung zu Unsicherheiten kommt. Beispielsweise stellen wir klar, dass es sich bei der PPR 2.0 nicht um ein Instrument zur individuellen Pflegeplanung handelt, sondern um ein Instrument zur Personalbedarfsermittlung“, so Maier.
Zudem werden in dem Konzept die Unterschiede der PPR 2.0 für Erwachsene und der Kinder PPR 2.0 erläutert – bei letzterer wird nicht der Pflegepersonalbedarf ermittelt, sondern der Ist-Personalzustand. Die Einstufung für Kinder erfolge anhand tatsächlich geleisteter Maßnahmen, während bei Erwachsenen Indikatoren, die Hinweise auf den Personalbedarf geben, die Grundlage bilden.
Notaufnahmen benötigen anderes Instrument
Das Konzept der PPR 2.0 lässt sich jedoch nicht auf Notaufnahmen übertragen. „Eine umfassende und sichere Notfallversorgung erfordert eine ausreichende und qualifizierte Personalausstattung zu jeder Zeit. Notaufnahmen sind in Bezug auf ihre personelle Besetzung und Qualifikation äußerst heterogen ausgestattet“, erklärt Irene Maier zum Expertenpapier. Eine einheitliche Personalbedarfsermittlung nach den Prinzipien der PPR 2.0 sei daher nicht möglich.
Aus Sicht der Expertinnen und Experten der Unterarbeitsgruppe Intensiv- und Notfallpflege stellt die mittlere Personalbindungszeit/Einschätzungsstufe unter Einbezug der Patientenkontakte ein geeigneteres Instrument zur Ermittlung des Personalbedarfs dar. Die dafür notwendigen Daten müssten zeitnah weiterentwickelt werden, da „eine einfache Multiplikation der mittleren Bindungszeit mit der Fallzahl der Patienten nicht ausreichend ist“, sagt Maier. Demnach werden klare Festlegungen von Anwesenheitszeiten für Pflegefach- und Assistenzpersonen und für die Administration benötigt. Mindestens 50 Prozent der Pflegefachpersonen sollten über eine Fachweiterbildung Notfallpflege und/oder ein entsprechendes Studium verfügen.
Notwendig sei die Schaffung eines eigenständigen Instituts für die Personalbedarfsermittlung in der Pflege. Definiert werden müssten unter Einbezug der Pflege vorläufige Besetzungsregelungen. „Unabdingbar ist, dass Kliniken Ausfallkonzepte etablieren“, so die Forderung.






Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Jetzt einloggen