Demnach sind Änderungen am RSA nur dann sinnvoll, wenn sie im Einklang mit dessen sozialpolitischen Zielen stehen, heißt es in einer Mitteilung der AOK. Jeder Änderungsvorschlag zum RSA müsse sich daran messen lassen, ob er die Zielgenauigkeit auf Versichertenebene erhöhe, die Risikoselektionsanreize zulasten bestimmter Versichertengruppen weiter abbaue und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeitsanreize stärke. Mit diesen Prüfkriterien müsse jetzt eine Gesamtuntersuchung durch den Wissenschaftlichen Beirat des Bundesversicherungsamts (BVA) auf vollständiger Datengrundlage starten, erklärt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands.
Bundeseinheitliche Kodierrichtlinien
Als Ad-hoc-Maßnahme fordert die AOK verbindliche bundeseinheitliche Kodierrichtlinien für die ambulante Versorgung einzuführen. Mit Blick auf die aktuellen Manipulationsvorwürfe sagt Litsch: "Diese Ergänzung der Datengrundlagen ist seit langem überfällig und zwingend notwendig. Wir brauchen eine verlässliche Basis für die faire Verteilung der Mittel." Die qualitätsgesicherte Einhaltung dieser Richtlinien müsse gesetzlich sichergestellt und Verstöße müssten sanktioniert werden.
Keine Begrenzung mehr
Als weitere Sofortmaßnahme schlägt die AOK vor, die bestehende Begrenzung der im RSA berücksichtigten Krankheiten aufzuheben. In einem Positionspapier heißt es dazu: "Durch die heute bestehende Auswahl von nur 80 Krankheiten ist die Zielgenauigkeit des Morbi-RSA unnötigerweise beschränkt. Werden alle Krankheiten berücksichtigt, entfällt auch der analytische und administrative Aufwand, der mit einer regelmäßigen Überprüfung der Auswahl von 80 Krankheiten verbunden ist. Zugleich ist davon auszugehen, dass durch den Wegfall der Begrenzung auf 80 Krankheiten auch die Unterscheidung in vermeintlich lukrative und nicht lukrative Diagnosen entfällt."
"Die unsägliche Debatte, ob der RSA besser schwere Akuterkrankungen oder die sogenannten Volkskrankheiten einbeziehen sollte, hätte auf einen Schlag ein Ende", sagt Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands.
RSA kontinuierlich weiterentwickeln
Neben Sofortmaßnahmen und kurzfristigen Anpassungsvorschlägen plädiert die AOK für die Beibehaltung einer kontinuierlichen, wissenschaftlich fundierten Weiterentwicklung des RSA. In der langfristigen Perspektive zeigten sich vor allem zwei Diskussionsstränge: der angemessene Umgang mit Hochkostenfällen sowie die Berücksichtigung von Regionaldimensionen.
Mit Blick auf die RSA-Kritik anderer Einzelkassen oder Kassenverbände stellt Litsch fest: "Den Kritikern ist gemein, dass sie allein auf die Optimierung der Zuweisungen für die eigene Kasse oder Kassenart schielen. Dafür nehmen sie in Kauf, nicht nur die Zielgenauigkeit des RSA zurückzudrehen, sondern auch den RSA als Ganzes zu diskreditieren."


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