
Die AOK-Gemeinschaft hat ein Positionspapier zur künftigen Gestaltung der Vorhaltefinanzierung für die Krankenhäuser vorgelegt und die Vorschläge an die im Mai 2022 berufene Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung übermittelt.
Das Positionspapier enthält Vorschläge, wie die im Koalitionsvertrag vorgesehene Reform der Vorhaltefinanzierung in Verbindung mit einer Reform der Krankenhausplanung umgesetzt werden kann. Die AOK fordert, dass Reform der Krankenhausplanung und Neujustierung der Vorhaltefinanzierung Hand in Hand gehen.
Krankenhausplanung muss neu aufgestellt werden
Ausgangspunkt einer künftigen Vorhaltefinanzierung soll nach dem AOK-Modell eine Reform der Krankenhausplanung sein, die eine bestmögliche Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten gewährleistet und gleichzeitig eine bedarfsgerechte Versorgung sowie bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten sichert.
Um das zu erreichen, schlägt die AOK-Gemeinschaft zunächst eine Reihe von Festlegungen durch die Selbstverwaltung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vor: Der G-BA soll eine bundeseinheitliche Planungssystematik auf Basis von Leistungsbereichen und Leistungsgruppen sowie einen Populationsbezug und Strukturanforderungen im Sinne von Mindestkriterien für die Krankenhäuser definieren.
Vorhaltepauschalen als Modernisierungsanstoß
Das AOK-Modell sieht eine Finanzierung der Vorhaltekosten über Strukturpauschalen vor. Dabei sollen die Vorhaltepauschalen an konkrete Anforderungen in Bezug auf die personelle und technische Ausstattung eines Krankenhauses geknüpft werde, um Impulse für eine Modernisierung der Krankenhauslandschaft zu setzen. Zugleich müsse eine Doppelfinanzierung von Vorhaltekosten aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen werden. Daher schlägt die AOK-Gemeinschaft vor, die erforderlichen Mittel durch eine Ausgliederung aus den DRG-Fallpauschalen zu refinanzieren, womit die Vergütung pro Fall reduziert wird.
Auch sollen laut die Bundesländer künftig Versorgungsaufträge an die Kliniken zuweisen, die an Vorhaltepauschalen gekoppelt sind. Die Krankenhäuser sollen die ihnen zustehende Vorhaltepauschale dann direkt bei einem Sonderfonds abrufen können, der beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) eingerichtet wird.
Strategische „Leistungsverschiebungen” verhindern
AOK-Vorständin Carola Reimann betont, eine weitere Verkomplizierung der Budgetverhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen könne mit dem Modell verhindert werden, da die Vorhaltefinanzierung künftig nicht Gegenstand der Budgetverhandlungen zwischen Kassen und Kliniken vor Ort wäre. Stattdessen teilen die Länder jedem Krankenhaus seine Versorgungsaufträge mit, aus denen sich die Ansprüche auf Vorhaltefinanzierung aus dem Sonderfonds beim BAS ergeben. Die Ausgliederung eines pauschal festgelegten Anteils von Vorhaltekosten aus allen DRG und über alle Leistungsbereiche hinweg verhindere zudem strategische „Leistungsverschiebungen” durch die Kliniken.






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