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Landgericht OldenburgAuch Nebenkläger legt im Fall Högel Revision ein

Nach dem Patientenmörder Niels Högel hat auch ein Nebenkläger Revision gegen das Urteil des Landgerichts Oldenburg eingelegt.

Ein Richterhammer liegt auf einem Tisch. Hinter im ist verschwommen ein Mann in Richterrobe zu sehen.
Memyjo/stock.adobe.com
Symbolfoto

Frank Brinkers aus Lingen sagte der Oldenburger „Nordwest-Zeitung" (Donnerstag), er wolle den Freispruch überprüfen lassen, den der Ex-Pfleger im Fall seines gestorbenen Vaters Bernhard Brinkers erhalten habe. Es gebe „zu viele offene Fragen”. Seine Rechtsanwältin Sabrina Lindwehr bestätigte der Zeitung, den Antrag am Mittwoch ans Landgericht gefaxt zu haben.

Der 63-jährige Brinkers war am 14. September 2001 im Klinikum Oldenburg nach einer Herz-Operation unerwartet gestorben. In Brinkers Körper fanden Gerichtsmediziner später Rückstände des Betäubungsmittels Lidocain.

Das Landgericht Oldenburg (Niedersachsen) hatte Högel am Donnerstag vergangener Woche (6.6.) wegen 85-fachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. In 15 Fällen sprach das Gericht ihn vom Mordvorwurf frei. Der 42-jährige Högel hatte bereits am Dienstag über seine Verteidigerinnen einen Revisionsantrag stellen lassen. Sollte die Revision zugelassen werden, dann werden von einer höheren Instanz ausschließlich etwaige Verfahrens- oder Rechtsfehler geprüft und nicht etwa erneut Tatsachen. Es gibt keine neue Beweisaufnahme.

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