
Im kommenden Jahr erhalten 141 bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum eine pauschale Förderung zwischen 400 000 und 800 000 Euro je Haus. Der gesetzlich vorgegebene Zuschlag soll die stationäre Versorgung der Bevölkerung in diesen Gebieten sicherstellen. Insgesamt werden so rund 70 Millionen zusätzlich zur normalen Krankenhausfinanzierung verteilt.
Um den Pauschalzuschlag zu erhalten, müssen diese Krankenhäuser die Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfüllen. Zu berücksichtigen sind dabei sowohl bedarfsnotwendige Krankenhäuser der Grundversorgung, die jeweils eine Fachabteilung für Innere Medizin und für Chirurgie vorhalten, als auch Krankenhäuser, die eine geburtshilfliche Fachabteilungoder eine Fachabteilung für Kinder-und Jugendmedizin vorhalten. Der Zuschlag für diese bedarfsnotwendigen Krankenhäuser wird auch dann ausgezahlt, wenn die entsprechenden Kliniken kein Defizit haben. Auf diese 141 Kliniken haben sich der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der Privaten Krankenversicherung verständigt und setzen damit einen jährlichen gesetzlichen Auftrag um.
„Die Monate der Pandemie haben verdeutlicht, dass wir eine flächendeckende Versorgung benötigen. In dieser Pandemie hat das Zusammenspiel von Kliniken in regionalen Netzwerken gut funktioniert. Aber ein Netzwerk kann nur stabil sein, wenn gerade in ländlichen Regionen die Strukturen erhalten bleiben, keine zu großen Abstände zwischen den Knotenpunktendes Netzes entstehen. Deshalb sind die Sicherstellungszuschläge ein wichtiges Mittel, um die Versorgung zu sichern“,so Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG.
Für 2022 wurden drei Krankenhäuser neu in die Förderung aufgenommen. Zwei Krankenhäuser sind für 2022 nicht mehr in die Liste aufgenommen worden: Eins davon hat geschlossen, das andere hält die bedarfsnotwendigen Fachabteilungen nicht mehr vor.





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