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Corona-PandemieBMG plant Ausweitung von Rettungsschirm für Krankenhäuser

Der zweite Corona-Rettungsschirm für Krankenhäuser soll verlängert und ausgeweitet werden, heißt es in einem Bericht des Ärzteblatts. Die Zeitschrift bezieht sich auf einen entsprechenden Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).

Spritze liegt auf Geldscheinen
Babimu/stock.adobe.com
Symbolfoto

Nach Angaben des Deutschen Ärzteblatts sieht das Bundesministerium für Gesundheit eine Verlängerung des zweiten Rettungsschirm für die Krankenhäuser bis zum 28. Februar 2021 vor. Außerdem sollen künftig auch Krankenhäuser von den Ausgleichszahlungen profitieren können, die zwar keiner Notfallstufe im Stufenkonzept des Gemeinsamen Bundes­aus­schusses (G-BA) zugeordnet sind, aber dafür über besondere Kompetenzen im Bereich von Lungen- und Herzerkrankungen aufweisen - heißt es im Verordnungsentwurf.

Im November 2020 wurde der zweite Rettungsschirm für Krankenhäuser beschlossen. Ausgleichsberechtigt sind demnach nur Krankenhäuser, die ihren Standort in einer Region mit hohen Corona-Infektionszahlen haben, der Notfallstufe 2 und 3 zugeordnet sind, sowie über geringe Intensivkapazitäten verfügen. Krankenhausverbände hatten diese Regelungen wiederholt kritisiert. Denn Krankenhäuser, die nicht alle Kriterien erfüllten, aber sich an der Versorgung von Covid-19-Patien­ten beteiligten, seien von den finanziellen Hilfen ausgenommen.

Der neue Verordnungsentwurf des BMG sehe nun vor, dass die Bundesländer auch Krankenhäuser als ausgleichsberechtigt bestimmen können, die nicht alle Kriterien erfüllen, aber sich durch ihre besondere Expertise bei der Behandlung von Lungen- und Herzerkrankungen qualifizieren. Zudem solle auch Rehabilitationseinrichtungen von der Verlängerung des Rettungsschirms profitieren.

Der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) gehen auch die neuen Pläne des BMG nicht weit genug. Demnach gebe die Ausweitung des Rettungsschirms bis Februar den Kliniken keine ausreichende Sicherheit. Entsprechende Maßnahmen seien bis Ende des Jahres 2021 nötig. 

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