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QualitätsverzeichnisIst das Krankenhaustransparenzgesetz eine „Mogelpackung“?

Das BMG hat einen Entwurf zum „Krankenhaustransparenzgesetz“ vorgelegt. Ab 2024 sollen so Bürger*innen online Informationen über alle deutschen Kliniken erhalten. Für DKG-Chef Gaß ein „Trojanisches Pferd der Krankenhausreform“.

Operation
Jacob Lund/stock.adobe.com
Symbolfoto

Bürger sollen ab dem kommenden Frühjahr über ein „Transparenzverzeichnis“ des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) einen Überblick über Leistungen, Angebote und Qualität der rund 1900 Kliniken in Deutschland bekommen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der derzeit innerhalb der Regierung abgestimmt wird. Das Nachrichtenportal „The Pioneer“ und das Redaktionsnetzwerk Deutschland hatten zuerst darüber berichtet.

Die offiziellen Informationen sollen erstmals zum 1. April 2024 im Internet zur Verfügung gestellt werden. Sie sollen unter anderem das jeweilige Leistungsangebot der Klinik, die personelle Ausstattung und Qualitätsdaten umfassen. Dabei geht es auch um Komplikationen oder Todesfälle. „Die Veröffentlichung dieser Daten trägt neben der Förderung selbstbestimmter Auswahlentscheidungen von Patientinnen und Patienten auch dazu bei, dass Krankenhäuser zu einem Wettbewerb um die bestmögliche Qualität angeregt werden“, heißt es im Entwurf des Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz).

Ermöglicht werden sollten eine „laiengerechte Suche und Vergleiche zwischen Einrichtungen“. Zwar gibt es im Netz bereits verschiedene Klinik-Bewertungsportale, hier handelt sich nun aber um ein offizielles. Zuständig sein soll das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen – ein fachlich unabhängiges, wissenschaftliches Institut. Dieses berät den Gemeinsamen Bundesausschuss, das höchste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen aus Vertretern der Ärzteschaft, der Krankenkassen und der Krankenhäuser.

Dieses Gesetzgebungsvorhaben ist eine Mogelpackung.

Der DKG-Chef Dr. Gerald Gaß nannte den Entwurf ein „Mogelpackung“. Am Ende entscheide der Bund mit seinem Krankenhaustransparenzgesetz darüber, ob ein Krankenhaus als Basisversorger (Level 1) oder als komplexer Leistungserbringer (Level 3) wahrgenommen werde. Sollten die Länder kein Mitwirkungsrecht erhalten, werde die Krankenhausstruktur nach den von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erdachten Leveln einsortiert, kritisierte Gaß. „Die Länder gehen jetzt als Verlierer vom Platz.“ Für ihn sei das ein massiver Eingriff in die Planungskompetenz der Länder und führe dazu, dass „Patientinnen und Patienten nicht informiert, sondern in die Irre geführt werden“. Die Krankenhausplanung werde durch die Hintertür zentralsiert, was er als „Trojanisches Pferd der Krankenhausreform“ bezeichnet.

Zustimmung von Reimann

„Mehr Transparenz über die Qualität der Krankenhausversorgung für die Patientinnen und Patienten zu schaffen, ist grundsätzlich notwendig und ein sinnvoller Baustein der Krankenhausreform“ äußerte sich die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. Sie begrüße die Initiative des BMG, schlägt aber auch vor dass das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) damit beauftragt werden sollte, qualitativ hochwertige Zertifikate von Klinikstandorten im Transparenzverzeichnis auszuweisen. Ffür Patientinnen und Patienten wären die eine wertvolle Orientierungshilfe.

 

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