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KrankenhausreformBMG will Ausnahmeregelung für Geburtshilfe

Diskussionsentwurf im Bundesgesundheitsministerium: Laut Christos Pantazis, dem gesundheitspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, sollen auch kleine Kliniken und deren Geburtshilfe bei der Krankenhausreform berücksichtigt werden.

Geburt im Kreissaal
motortion/stock.adobe.com
Symbolfoto

Im Zuge der geplanten Krankenhausreform sieht ein Diskussionsentwurf des Bundesgesundheitsministerium vor, dass Kliniken weiterhin Geburtshilfe anbieten können sollen. Das Ziel sei, Geburten flächendeckend zu gewährleisten, heißt es in dem Papier. Dafür könnte diese Leistungsgruppe grundsätzlich auch den Krankenhäusern zugeordnet werden, die nach der Reform zu den Grundversorgern gehören sollen.

Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis, sagte am 10. Mai dem NDR, auch kleinere Krankenhäuser sollten die Stationen behalten dürfen. Dazu solle eine entsprechende Ausnahmeregelung geschaffen werden. Die Reform sieht derzeit unter anderem vor, Kliniken nach ihrer Größe in verschiedene Kategorien einzuteilen. Kleinere Krankenhäuser sollen dann nur noch für die medizinische Grundversorgung zuständig sein.

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