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KommentarDas Krankenhauszukunftsgesetz als echte Chance

Ein drei Milliarden Euro schwerer Fördertopf für Krankenhäuser – damit hat das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) großes Potenzial, grundlegende Weichen für die Digitalisierung unseres Gesundheitswesens zu stellen.

Admir Kulin
m.Doc GmbH
Admir Kulin, Gründer und Geschäftsführer der m.Doc Gmbh, Anbieter für innovative digitale Gesundheitslösungen.

Die schönsten Träume sind bekanntlich die, die wahr werden. Erinnern Sie sich noch an die „gute Fee“ aus meinem Kommentar zum 20-Millionen-Abenteuer der Corona-App? Damals habe ich mir im Traum ausgemalt, was die klügsten Köpfe der Digital-Health-Branche mit einem solchen Budget wohl alles realisieren könnten. Und nun setzt die Fee sogar noch einen drauf: Sie verteilt großzügig an alle. Insgesamt drei Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt sollen im Rahmen eines Krankenhauszukunftsfonds in eine modernere und bessere Ausstattung der Krankenhäuser und Kliniken des Landes fließen.

Und das ist tatsächlich kein Traum, sondern kann in allen einschlägigen Tageszeitungen nachgelesen werden. Vermutlich hat der ein oder andere für Digitalisierung verantwortliche Klinikmitarbeiter die Berichte vorsichtshalber mehrfach gelesen und sich vielleicht sogar verstohlen in den Arm gekniffen, nur um ganz sicher zu sein, doch nicht zu träumen.

Denn die Liste der förderfähigen Investitionen ist lang

Anpassung der Notaufnahmen an den Stand der Technik, Einrichtung von Patientenportalen für ein digitales Aufnahme- und Entlassmanagement, durchgehend elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, durchgehend digitales Medikationsmanagement, telemedizinische Netzwerkstrukturen – um nur mal ein paar Punkte aus §14a, Absatz 1, des Entwurfs zu zitieren.

Dabei könnte das Timing für das Gesetz, respektive die Förderung nicht besser sein. Denn Corona hat uns zum einen gezeigt, wie wichtig die Digitalisierung unseres Gesundheitssystems schon ist und künftig noch wird, um Krisen dieser Art überhaupt zu bewältigen und managen zu können. Exemplarisch seien hier nur einmal die Pannen in Bayern bei den Covid-19-Tests der Reiserückkehrer genannt. Solche Aktionen sind schlicht und ergreifend analog nicht zu beherrschen. Zum anderen gibt es eine erhebliche Finanzierungslücke, sodass wir in Deutschland insbesondere bei Investitionen in Digitalisierung und technischer Ausstattung einen immensen Nachholbedarf haben.

Antragstellung unter der Prämisse „keep it simple“

Eine gewisse Euphorie ist also durchaus berechtig – verbunden mit der Hoffnung, dass vor allem die Umsetzung der geplanten Förderungen unkompliziert verläuft. Das Krankenhauszukunftsgesetz ist eine phantastische Chance, die Weichen für eine digitale Zukunft unseres Gesundheitswesens nachhaltig zu stellen. Allerdings nur, wenn für die Antragsstellung die Prämisse „keep it simple“ gilt. Was wir nicht brauchen ist ein komplizierter bürokratischer Prozess, sodass am Ende keiner weiß, wie es geht oder welche Projekte überhaupt förderungsfähig sind. Denn dann gehen mit Sicherheit die meisten leer aus oder die Gelder fließen in die falschen Richtungen. Bestes Beispiel hierfür ist der Digitalpakt für Schulen. Von den insgesamt zur Verfügung stehenden fünf Milliarden Euro sind gerade einmal 20 Millionen bewilligt – in einigen Bundesländern sind sieben Monate nach Start des Paktes noch überhaupt keine Vorhaben beauftragt. 

Sanktionen für den Fall das Digitalisierung auf der Strecke bleibt

Im BGM hat man hingegen offensichtlich erkannt, dass – obwohl eigentlich Ländersache – die Krankenhäuser Zukunftsinvestitionen nicht ausschließlich aus Eigenmitteln stemmen können. Dann nämlich fallen insbesondere Digitalisierungsvorhaben hinten über. Der neue Fonds schließt damit nun die durch fehlende Investitionen der Länder entstandene Lücke – und er stellt sicher, dass sie auch nicht wieder aufklafft. Denn auch Sanktionen sieht der Gesetzentwurf vor. Häuser, die bis zum Jahr 2025 keine der förderfähigen digitalen Dienste eingeführt haben, müssen dann Abschläge von zwei Prozent für jeden voll- und teilstationären Fall in Kauf nehmen.

Aus meiner Sicht ist das ein richtiges Signal. Denn letztendlich werden die Gelder zur Verfügung gestellt, um den Klinikalltag effizienter aufzustellen und damit die Patientenversorgung zu verbessern. Dazu zählt auch, für mögliche künftige Krisen besser aufgestellt zu sein. Das übergeordnete Ziel ist also ein leistungsfähiges, auf digitalen Füßen stehendes Gesundheitssystem. Und dafür müssen eben alle an einem Strang ziehen. Gleichzeitig ist der Zeithorizont bis 2025 lang genug, um Projekte umzusetzen, womit Sanktionen nicht nötig werden.

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