
Die IT-Versorgung der deutschen Krankenhauslandschaft liegt im europäischen Vergleich im hinteren Bereich. Fehlende Mittel und Fachkräfte sowie Potential nach oben, was die strategische Einordnung von IT in den Krankenhäusern angeht, machen es schwer, an dieser Stelle zum Vorreiter zu werden. Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) erschien daher wie ein Hoffnungsschimmer. Endlich finanzielle Mittel explizit für Vorhaben zur digitalen Transformation der Krankenhauslandschaft. Und bereits im Vorfeld war klar: es würde nicht nur Geld verteilt, sondern der Erfolg soll durch Reifegradmessungen vor und nach Projektumsetzung ermittelt werden.
Ich bin ein Freund von hohem Anspruch. Und bis hierhin voller Euphorie, was das KHZG angeht. Diese erfuhr nun einen Dämpfer nach der heutigen Lektüre des Entwurfs der Förderrichtlinie zum KHZG.
Eine Fülle von Kriterien wird dort aufgeführt, von denen nach meiner Meinung einzeln betrachtet fast alle sinnvoll sind. Allein die Menge an Pflichtbedingungen und besonders deren Kombination führen jedoch bei manchen Fördertatbeständen zu Messlatten, die selbst für ehrgeizige Bewerber unerwartet hoch aufgehängt wurden. Zu hoch, wie ich finde. Will das KHZG uns vor Augen führen, was alles möglich ist und wie weit wir davon entfernt sind? Oder will es, dass dieser große Graben endlich durchschritten wird? Dann brauchen die Krankenhäuser machbare Zwischenschritte.
Digitales Aufnahmemanagement
Da sollen Patienten im Vorfeld Service- und Wahlleistungen buchen können. Ist das ein für alle nützlicher digitaler Helfer oder wird da eine Zweiklassenmedizin ausgebaut? Auch ein Online-Check-In-Terminal steht auf meiner Prioritätenliste nicht auf den vorderen Rängen. Sondern vielmehr die ebenfalls geforderte schlichte aber nützliche Online-Terminierung, genauso wie das Verbinden zu den Patienten nach Hause, wo diese sich – digital unterstützt – in Ruhe auf den Krankenhausaufenthalt vorbereiten können. Checklisten ausfüllen, Unterlagen hochladen, Aufklärungen durcharbeiten sind nur ein paar Kriterien, die Check-In-Terminals in den Schatten stellen.
Digitales Behandlungsmanagement
Hier wird verlangt, dass „die Daten der Patientinnen und Patienten, generiert durch (sensorbasierte) Wearables, Smart Devices oder Smartphone Apps in strukturierter Form“ abgerufen und in der Pflegeplanung berücksichtigt werden können. Die meisten Krankenhäuser wären froh, wenn die ureigenen (Medizin-)Geräte vernünftig an die IT angebunden wären. Es ist nicht der Zeitpunkt, über die Anbindung der jetzt schon kaum überschaubaren Anzahl an Apps und Wearables nachzudenken.




Bitte loggen Sie sich ein, um einen neuen Kommentar zu verfassen oder einen bestehenden Kommentar zu melden.
Jetzt einloggen