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Mehr FlexibilitätDKG sieht Tagesbehandlungen als richtigen Schritt

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat sich positiv zu den Tagesbehandlungen und den Empfehlungen der Regierungskommission geäußert. Dagegen steht die kritische Stimme der Bundesärztekammer, die u.a. vor Profitstreben warnt.

Dr. Gerald Gaß
DKG
Dr. Gerald Gaß, Präsident der DKG.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die aktuellen Empfehlungen der Regierungskommission zur Krankenhausreform und sieht in der flächendeckenden Einführung von Tagesbehandlungen in den Krankenhäusern einen Schritt in die richtige Richtung. Die vorgeschlagene Option, bisher vollstationäre Behandlungen ganz oder zeitweise auch tagesklinisch zu erbringen, sei ein erster Schritt zur von der DKG geforderten klinisch-ambulanten Versorgung und bedeute mehr Flexibilität in den Behandlungsprozessen der Krankenhäuser.

Einbeziehung der Länder von essenzieller Bedeutung

Die DKG versteht diese Empfehlungen deshalb ausdrücklich als ersten Schritt zukünftiger Regelungen zur ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser, dem weitere folgen müssten. „Für diese weitergehenden Reformschritte müssen jedoch frühzeitig die vorhandenen Vorschläge der verschiedenen Selbstverwaltungspartner berücksichtigt, analysiert und einbezogen werden. Das bisherige Verfahren, dass die Regierungskommission ausschließlich zu Einzelfragen im Rahmen von kurzen Anhörungen Hinweise von den Selbstverwaltungspartnern einsammelt, ist nicht ausreichend für einen umfassenden und konsensorientierten Reformprozess. Insbesondere auch die zukünftige Einbeziehung der Länder mit deren Verantwortung und Zuständigkeit für die Krankenhausplanung ist von essenzieller Bedeutung für das Gelingen einer umfassenden und abgestimmten Reform“, erklärte Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG.

Nun könnten perspektivisch klinische ambulante Behandlungsprozesse entwickelt und im Interesse der Patientinnen und Patienten eingesetzt werden. Somit könnten Krankenhäuser wichtige Praxiserfahrungen sammeln, um diese bei weitergehenden Ambulantisierungsschritten zu nutzen. Für die DKG bleibt damit auch das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel der Einführung von Hybrid-DRGs zur klinisch-ambulanten Behandlung an den Krankenhäusern im Fokus.

Kritiken der Krankenkassen als unwahrscheinlich

„Unkontrollierte Fallzahlausweitungen und die Leistungsverlagerung bisher außerhalb des Krankenhauses erbrachter ambulanter Leistungen sind auch wegen der unveränderten Prüfungsvorgaben des Medizinischen Dienstes unwahrscheinlich. Krankenhäuser werden auch für diese tagesklinischen Behandlungen bei der medizinischen Notwendigkeit die gleichen Maßstäbe anlegen wie für die bisher vollstationär versorgten Patientinnen und Patienten“, so Gaß zu den in ersten Reaktionen geäußerten Bedenken der Krankenkassen.

Tatsächlich sei davon auszugehen, dass das Gesamtvolumen der Ausgaben der Krankenkassen für Krankenhausbehandlungen sinke. Bei tagesklinischen Behandlungen seien regelhaft Abzüge bei der Abrechnung im Einzelfall von bis zu 30 Prozent vorgesehen, welche nach den Empfehlungen der Kommission mit rund 140 Euro pro Tag kalkuliert werden.

Bedenken bei der Bundesärztekammer

Auch die Bundesärztekammer hat sich zu den aktuellen Empfehlungen der Regierungskommission geäußert. Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer sagt, dass Tagesbehandlungen im Krankenhaus zwar Möglichkeiten zur Entlastung des Klinikpersonals eröffnen können, da sie die effektive Betreuungszeit verkürzen. Allerdings müsse sichergestellt werden, „dass in der häuslichen Umgebung eine sichere und adäquate Betreuung gewährleistet ist. Ambulantisierung erfordert immer auch den Auf- und Umbau ambulanter Strukturen, dies muss mitgedacht werden.“

Reinhardt gibt auch zu bedenken, dass Tagesbehandlungen von den Klinikbetreibern dazu genutzt werden könnten, Personalengpässe auszugleichen oder den Profit zu steigern. Es dürfe einzig und allein um das Wohl und die Sicherheit des Patienten gehen. Ebenso sei bei der Umsetzung darauf zu achten, dass kein Wettbewerb um medizinische Leistungen zwischen den Krankenhäusern und hochspezialisierten Fachärzten entstehe. Ziel müsse eine sektorenverbindende, indikationsgerechte und patientenorientierte Versorgung sein.

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