Der DRG-Katalog ist seit dem Jahr 2004 die verbindliche Abrechnungsgrundlage für mehr als 18 Millionen stationäre Fälle. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbands steuert er ein Finanzierungsvolumen von rund 70 Milliarden Euro. Gleichzeitig einigten sich die Verbände auf den pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog 2017). Diesen Katalog können die Krankenhäuser seit 2013 optional zur Abrechnung anwenden.
KHSG-Regelungen umgesetzt
Bei der Überarbeitung des DRG-Katalogs für 2017 seien wesentliche Umsetzungsvorgaben aus dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) berücksichtigt worden, teilt der GKV-Spitzenverband mit. Fast eine Milliarde Euro seien im jetzt verabschiedeten DRG-Katalog durch die Abwertung von Sachkostenanteilen und durch die gezielte Absenkung beziehungsweise Abstufung einzelner Fallpauschalen auf die Personalkosten umgewichtet worden. Darüber hinaus hätten die Selbstverwaltungspartner weitere KHSG-Regelungen umgesetzt und sich auf ein Konzept zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation verständigt. Außerdem seien Regelungen getroffen worden, wie Mengensteigerungen bei den Verhandlungen zwischen einzelnen Krankenhäusern und Krankenkassen berücksichtigt werden (Fixkostendegressionsabschlag).
"Die jetzt verabschiedeten Entgeltkataloge bilden die entsprechenden Leistungen der Krankenhäuser noch ein Stück besser ab", sagt DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum: "Die Umsetzung der aus Krankenhaussicht nicht einfachen Vorgaben aus dem KHSG zeigt, dass die Selbstverwaltung auch unter erschwerten Bedingungen handlungsfähig ist."


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