Pflegeberufekammer zufrieden mit Stärkung der Pflege
Die Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein hat in drei Stellungnahmeverfahren an dem Gesetz mitgewirkt. Als besonderen Erfolg sieht die Kammer, dass Pflegeleitungen im Krankenhaus jetzt den Verwaltungs- und ärztlichen Leitungen auf allen Behandlungsebenen gleichzustellen sind. Damit ist eine wichtige Grundlage für eine gleichberechtigte Zusammenarbeit der Berufsgruppen endlich gelegt.
Das Landeskrankenhausgesetz setzt das Ziel, die Krankenhäuser in die Lage zu versetzen, die Patientensicherheit durch mehr Pflegepersonal zu stärken. Zusätzlich wurde In der Betriebsleitung die Leitende Pflegefachperson (Pflegedienstleitung bzw. Pflegedirektion) der Wirtschafts- und Verwaltungsleitung und der ärztlichen Leitung gleichgestellt.
Das Gesetz stellt sicher, dass die berufsständischen Vertretungen an den Sitzungen der Krankenhausplanung und Investitionsförderung weiterhin zu beteiligen sind. Das Land beabsichtigte, die Heilberufekammern der Ärzte, Psychologischen Psychotherapeuten und Pflegefachpersonen nur noch mit schriftlichen Stellungnahmen zu beteiligen. Außerdem wurde eine Änderung des für die Unikliniken geltenden Hochschulgesetzes angeregt. Somit erhalten die pflegerischen Campusdirektionen in Kiel und Lübeck ein Stimmrecht auf der Leitungsebene.





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