
Nach Angaben des BMG haben die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2019, um ihre Rücklagen abzubauen, rund 1,5 Milliarden Euro mehr ausgegeben als sie durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erhalten haben. Ihre Finanzreserven beliefen sich Ende 2019 auf rund 19,8 Milliarden Euro. Dies entspreche im Durchschnitt noch immer knapp einer Monatsausgabe und damit etwa dem Vierfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve.
Insgesamt stiegen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen im Vergleich zum Vorjahr um 5,2 Prozent auf 251,9 Milliarden Euro. Die Einnahmen sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bei niedrigeren Zusatzbeiträgen um 3,8 Prozent auf 250,4 Milliarden Euro gestiegen. Die Zahl der GKV-Versicherten nahm um knapp 0,4 Prozent zu. Bei der steigenden Veränderungsrate der Ausgaben spiegeln sich auch Mehrausgaben aus dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz und dem Terminservice- und Versorgungsgesetz wider, die im Jahr 2019 in Kraft getreten sind.
Im Jahr 2019 lag der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz bei 1,0 Prozent und damit um 0,1 Prozentpunkte niedriger als im Jahr 2018. Auch nach dem Jahreswechsel 2019/2020 liegt der erhobene Zusatzbeitragssatz weiterhin stabil bei 1,0 Prozent, während das BMG den zur Deckung der laufenden Ausgaben erforderlichen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz auf 1,1 Prozent festgelegt hatte. Somit blieb für 95 Prozent der GKV-Mitglieder der bislang von ihrer Krankenkasse erhobene Zusatzbeitragssatz unverändert. Lediglich einige wenige Krankenkassen haben ihren Zusatzbeitragssatz angehoben oder gesenkt.





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