
Krachs Antwort beruht auf Angaben der Universitätsklinik. Pieroth kritisierte, dass die Charité seit Ende 2017 auch 83 Verträge ohne konkreten Grund befristet abgeschlossen hat, obwohl das Land Berlin diese Verträge abschaffen will. Im November 2017 gab es einen Beschluss des Abgeordnetenhauses dazu. Laut Krach sind die Vertragsabschlüsse mit oft langfristigen Einstellungsverfahren zu erklären. Die Charité kündigte am Montag eine Reaktion an.
Die Charité ist in Berlin laut Ärztegewerkschaft Marburger Bund die einzige Klinik, die nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) Stellen befristen kann. Dieses Gesetz gelte für Hochschulen und sei für das Erreichen wissenschaftlicher Ziele gedacht, etwa Habilitation oder Forschungsprojekte, sagte Geschäftsführer Reiner Felsberg der Deutschen Presse-Agentur. «Wir fordern die Charité auf, nur noch nach WissZeitVG zu befristen, wenn eindeutig wissenschaftliche Ziele zu erreichen sind», so Felsberg.





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