
Der Bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek betonte, die Personalsituation in den Kliniken sei äußerst angespannt. Das Problem sei jedoch nicht nur fehlendes Personal, sondern auch „zeitfressende Bürokratie”. Daher werde das Bundesland Bayern sich entsprechend dafür einsetzen, das Pflegepersonal hierbei zu entlasten, denn: „Die Hand am Bett ist jetzt wichtiger als die am Schreibtisch”, so Holetschek.
Der Minister hatte sich in einer Videokonferenz mit Vertreterinnen und -vertretern der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, einiger Kliniken, der Krankenkassen und des Medizinischen Dienstes auf das gemeinsame Vorgehen bei diesem wichtigen Thema verständigt. „Es bestand Einigkeit über die dringende Notwendigkeit, zum einen die gegenwärtigen Prüf- und Abrechnungsvorgaben für die Kliniken zu vereinfachen und zum anderen künftige Regelungen auf das absolut Notwendige zu beschränken sowie möglichst vollzugsfreundlich auszugestalten. Auf Landesebene werden wir vorhandene Spielräume zur Vereinfachung nutzen, soweit es nur geht. Der entscheidende Hebel liegt aber beim Bund“, betonte Holetschek.
Verschiebung der eVV?
„Wir waren uns in dem Gespräch einig, dass die Selbstverwaltungspartner sehr schnell eine Empfehlung anstreben, wann angesichts der gegenwärtigen Situation in den Kliniken vor Ort zur Gewährleistung der Patientenversorgung eine Abweichung von den Pflegepersonaluntergrenzen des Bundesgesundheitsministeriums statthaft ist. Klar ist: Hierbei geht es nur darum, eine einheitliche Anwendung der Aussetzung von Sanktionen zu gewährleisten, die in der jetzigen Situation nicht vermittelbar wären. Zum anderen werden die Bayerische Krankenhausgesellschaft und die Krankenkassen eine Verschiebung des Termins für die Scharfschaltung der elektronischen Vorgangsübermittlungs-Vereinbarung (eVV) prüfen, um technisch unterstützte Lösungen zu ermöglichen”, machte Holetschek klar.
Auch sollen die Anforderungen für die neu eingeführte Übergangspflege im Krankenhaus praktikabel ausgestaltet werden. Neben diesen drei „rasch anzugehenden Themen” würden noch weitere Bürokratievorgaben untersucht werden. Es darf keine Denkverbote geben.“ Die Selbstverwaltungspartner hätten zugesagt, diese und weitere Möglichkeiten zur Reduzierung bürokratischer Aufwände gemeinsam zu prüfen und soweit wie möglich in Bayern umzusetzen bzw. gemeinsame Vorschläge an die Bundesebene zu adressieren.
Unbürokratische Handhabung von Nöten
Mittel- und langfristig sei ein Abbau der Bürokratie dringend nötig. Dokumentationspflichten müssten in der Praxis unbürokratisch und ressourcenschonend handhabbar sein und auf das tatsächlich zwingend notwendige Maß beschränkt werden. Der Minister forderte die Bundesregierung daher gemeinsam mit der Bayerischen Krankenhausgesellschaft und den bayerischen Krankenkassen auf, sämtliche Dokumentations- und Prüfpflichten für Krankenhäuser eingehend zu überprüfen und unnötige Bürokratie abzubauen.
Der Minister ergänzte: „Wir brauchen jetzt ein zumindest befristetes Bürokratie-Moratorium auf Bundesebene. Dabei geht es nicht darum, zwingend nötige Informationen über Bord zu werfen, sondern mehrfache Dokumentationen zu vermeiden und wo immer möglich Erleichterungen zu schaffen. Die Sicherstellung der Versorgung der Patientinnen und Patienten muss der Maßstab sein – und nicht die Erhebung zahlreicher Statistiken und die Schaffung unnötiger Datenfriedhöfe.“
DKG unterstützt Vorstoß
Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Prof. Dr. Henriette Neumeyer, betonte, man erhoffe sich von dem Vorstoß aus Bayern auch ein Signal an andere Bundesländer und vielleicht sogar an die Bundesebene. Trotzdem vermisse man aus dem Bundesgesundheitsministerium konkrete Vorschläge, wie man den „eklatanten Fachkräftemangel” in der Pflege wirksam angehen und Beschäftigte (zurück-) gewinnen könne. So sieht die DKG den Bürokratieabbau als wesentlichen Teil zur Entlastung der Beschäftigten. Auch appelliert die DKG an Minister Lauterbach und die Krankenkassen, „unnötige Bürokratie” abzubauen.






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