
Insgesamt wurden 107 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 485 Millionen Euro eingereicht. Über deren Förderung wurde im März dieses Jahres entschieden. Die 26 positiv beschiedenen Projekte werden nun mit einem Teil der für 2017 für die neuen Versorgungsformen zur Verfügung stehenden 225 Millionen Euro gefördert. Sobald die Projektnehmer die für die Auszahlungen erforderlichen Auflagen erfüllt haben, können die Fördergelder ausgezahlt werden. Dies erfolgt regulär immer zur Mitte eines Quartals über das Bundesversicherungsamt. „Von Seiten des Innovationsausschusses ist der Weg gebahnt, damit die Gelder fließen können. Im Interesse der Patienten, die von den neuen Versorgungsformen profitieren werden, hoffe ich, dass die Projekte nun zügig starten können“, sagte der Vorsitzende des Innovationsausschusses, Prof. Josef Hecken.
Gefördert werden jeweils vier Projekte aus den Themenfeldern „Modelle mit Delegation und Substitution von Leistungen“, „Auf- und Ausbau der geriatrischen Versorgung“ und „Versorgungsmodelle für Menschen mit Behinderungen“, neun Projekte zur „Verbesserung der Kommunikation mit Patientinnen und Patienten und Förderung der Gesundheitskompetenz“ und fünf Projekte aus dem themenoffenen Bereich. Für den Spätsommer 2017 ist die Bekanntgabe weiterer Förderbekanntmachungen zum themenspezifischen Bereich geplant.
Eine Liste dieser Projekte ist ab sofort auf den Internetseiten des Innovationsausschusses einsehbar.





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