
Im ersten Pandemiejahr hatten die Krankenkassen stark begrenzte Möglichkeiten, Abrechnungen der Kliniken prüfen zu lassen. Um den administrativen Aufwand der Kliniken zu senken, durften laut Krankenhausentlastungsgesetz maximal fünf Prozent aller Abrechnungen unter die Lupe genommen werden. Für den Medizinischen Dienst (MD) hieß das: Im Vergleich zu den Vorjahren lag die Zahl der Prüfungen mit 1,926 Millionen um ein Drittel niedriger. 2019 waren es noch 3,04 Millionen.
Das geht aus dem Leistungsbericht des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der gesetzlichen Krankenversicherung (MDS) hervor. Demnach hatten die Prüfer bei mehr als jeder zweiten Krankenausrechnung etwas zu beanstanden. 46,2 Prozent der geprüften Abrechnungen waren korrekt. Nach eigenen Angaben kostete der Medizinische Dienst im vergangenen Jahr insgesamt 1,029 Milliarden Euro, die je zur Hälfte von der Krankenversicherung und von der Pflegeversicherung getragen wurden.
Neue Aufgaben im Krankenhausbereich
Im Rahmen des MDK-Reformgesetzes erhalten die Medizinischen Dienste neue Aufgaben im Krankenhausbereich. Bisher erfolgten die Abrechnungsprüfungen ausschließlich auf den Einzelfall bezogen, nachdem Versicherte behandelt worden sind, heißt es beim MDS. Nun könnten Krankenhäuser im Vorfeld sogenannte Strukturprüfungen beim zuständigen Medizinischen Dienst auf Landesebene beauftragen. Damit sei die Prüfung von personellen und technischen Ausstattungen für besonders komplexe und teure Behandlungen gemeint. Dies sei in Zukunft Voraussetzung dafür, dass die Krankenhäuser diese Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen können.
Neuorganisation: Unabhängiger von den Krankenkassen
Der Medizinische Dienst wird derzeit neu strukturiert und dabei in seiner Unabhängigkeit gestärkt, wie Erik Scherb, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg, betont. Aus den Bezeichnungen MDK und MDS wird der Medizinische Dienst. Die 15 regionalen Dienste auf Landesebene sind seit dem 1. Juli 2021 keine Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen mehr, sondern eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Sie firmieren nun unter „Medizinischer Dienst“, der MDS wird Ende 2021 „Medizinischer Dienst Bund“ sein. Er koordiniert und fördert die Arbeit der regionalen Dienste und wird künftig in Trägerschaft der Medizinischen Dienste und nicht mehr in der des GKV-Spitzenverbandes sein. Er erhält die Aufgabe, Richtlinien für die Tätigkeit der Medizinischen Dienste zu erlassen. Zudem soll er den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen beraten. Ziel des MDK-Reformgesetzes war es, die Medizinischen Dienste zu stärken und sie unabhängiger von den Krankenkassen zu organisieren sowie die Abrechnungsprüfungen in den Krankenhäusern zu reformieren.





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