Das sieht der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen hervor, dessen abschließende Beratung an diesem Donnerstag im Bundestag auf der Tagesordnung steht. Die Vorschriften zur Kontrolle von Zusammenschlüssen werden demnach auch auf die Vereinigung von Kassen angewendet. Kartellverbot und Missbrauchsaufsicht sollen auch auf das Verhältnis der Kassen untereinander angewendet werden. Zuständig sind demnach dann die Kartellbehörden.
Ein Sprecher von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sagte, so solle der Wettbewerb zwischen den Kassen gestärkt werden. Das werde den Versicherten nützen. "Die Befürchtungen von Opposition und CSU, dass dadurch die Kooperation von Krankenkassen gefährdet seien, sind aus der Luft gegriffen." Kritiker hatten moniert, die Kassen würden wie Unternehmen behandelt. Ihre Zusammenarbeit werde gefährdet.
Lesen Sie außerdem in einem ausführlichen Artikel zur geplanten Änderung der GWB-Novelle und dem SGB V, was auf die Kassen zukommen könnte.
Klickshow Kassen und Kartellrecht
Die Vorstellung, dass bald das Kartellamt die Kassen kontrollieren darf, bringt das Bundesversicherungsamt (BVA) und die Länderregierungen auf die Barrikaden. In zwei Interviews erklären Maximilian Gaßner, Chef des BVA und Malu Dreyer, rheinlandpfälzische Gesundheitsministerin, was sie gegen die Novelle einzuwenden haben.
Interview mit Maximilian Gaßner
Interview mit Malu Dreyer


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