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2021-2025Koalitionsvertrag setzt Gesundheitswirtschaft neue Leitplanken

Besonders positiv hebt die DKG die kurzfristige Umsetzung des Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrument (PPR 2.0) hervor. „Es ist eine ganz wichtige Botschaft der neuen Regierung, das die Pflegenden in den Krankenhäusern als Aufbruch verstehen werden. Der Fachkräftemangel in der Pflege ist eine der größten gesundheitspolitischen Herausforderungen der kommenden Jahre“, verdeutlicht Gaß.

Doch auch kritischere Töne werden laut: „Neben all den Plänen für die Zukunft muss die Ampelkoalition angesichts der dramatischen Auswirkungen der Corona-Pandemie aber auch sofort handeln. Das Bundesgesundheitsministerium braucht schnellstmöglich eine handlungsfähige Führung. Den Krankenhäusern muss umgehend wieder ein Rettungsschirm aufgespannt werden, der diesen Namen auch verdient und die Krankenhäuser wirksam unterstützt.“

Chirurgen begrüßen Versorgungsausbau an Sektorengrenze

In den grundsätzlich zufriedenen Tenor stimmt der Berufsverband der Deutschen Chirurgen ein. Er hält den Ausbau der Versorgung an der Sektorengrenze für „naheliegend und sachgerecht“. Die geplanten integrierten Gesundheits- und Notfallzentren eröffneten die Chance, die Versorgung stärker am Bedarf der Bevölkerung auszurichten. „Gerade die Einbeziehung kurzstationärer Leistungen in dieses Konzept sehen wir sehr positiv. Allerdings muss der Gesetzgeber klarstellen, dass Leistungserbringer sowohl aus dem ambulanten als auch dem stationären Sektor in diesem Grenzbereich versorgen dürfen“, sagt Dr. Jörg Rüggeberg, Vizepräsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC).

Zu den Hybrid-DRGs äußern sie sich die Chirurgen wie folgt: „Im Endeffekt kommt es natürlich darauf an, welche Kalkulation genau man den Hybrid-DRGs zugrunde legt. Die Vergütung durch Hybrid-DRGs sollte man unbedingt dazu nutzen, auch kurzstationäre Aufenthalte in den neuen Versorgungsbereich zu integrieren“, so Dr. Friederike Burgdorf, Geschäftsführerin des BDC. „Allerdings wäre es wünschenswert, sektorübergreifende Versorgung nicht nur bei ambulanten Patienten oder sogenannten Kurzliegern umzusetzen, sondern zusätzlich Wege zu öffnen, institutionelle Grenzen in der Gesamtbehandlung der Patienten zu beseitigen und entsprechende Kooperationsmodelle zu fördern“, erklärt Rüggeberg.

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