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SelbstverwaltungspartnerKrankenhausentgeltkatalog 2021 verabschiedet

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich auf den für 2021 geltenden Fallpauschalenkatalog (DRG-Katalog) verständigt.

Euro-Scheine und Münzen
Eva/stock.adobe.com
Symbolfoto

Die Selbstverwaltungspartner haben es auch in der besonderen Situation des laufenden Jahres geschafft, den Entgeltkatalog für die Krankenhäuser zu verabschieden. Der DRG-Katalog ist seit dem Jahr 2004 eine verbindliche Abrechnungsgrundlage für rund 19 Millionen stationäre Fälle pro Kalenderjahr und steuert ein Finanzierungsvolumen von über 75 Milliarden Euro.

Nachdem im vergangen Jahr mit der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen ein Systemwandel umgesetzt werden musste, waren neben den jährlichen Anpassungen des Fallpauschalenkatalogs nachlaufende Präzisierungen bei der Abgrenzung der Pflegepersonalkosten zu klären. Darüber konnten in einem konstruktiven Dialog einvernehmliche Lösungen zur Klärung von strittigen Fragen zur Ermittlung des Pflegebudgets erreicht werden. Sie enthalten wichtige Klarstellungen, um die Budgetverhandlungen vor Ort von Konfliktpotential zu befreien.

Positiv hervorzuheben ist, dass das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) bereits erste Schritte zur Abbildung von Patienten mit einer COVID-Erkrankung im Fallpauschalensystem für 2021 vollzogen hat. Außerdem wurde die Vergütung der Behandlung von Kindern weiter verbessert. So wurden neue unbewertete teilstationäre Diagnosebezogene Fallgruppen (DRGs) für Kinder in den Katalog aufgenommen.

Eine Verständigung erreichten die Verhandlungspartner auch beim pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog 2021). Der DRG-Katalog wurde durch das von den Partnern der Selbstverwaltung gemeinsam getragene InEK auf der Grundlage von Fallkostendaten von Krankenhäusern weiterentwickelt.

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