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Gesetz verabschiedetKrankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht

In Nordrhein-Westfalen wurde das dritte Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes verabschiedet. Es ist am 4. März 2021 in Kraft getreten.

Gesetzbuch liegt aufgeschlagen auf einem Tisch.
Ingo Bartussek/stock.adobe.com
Symbolfoto

Das dritte Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen wurde verabschiedet. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sieht vor, dass die Planung der Krankenhausversorgung in Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage eines im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW erstellten Gutachtens geändert werden soll.

„Die Krankenhausplanung soll künftig nicht mehr allein anhand der Bettenzahl vorgenommen werden, da sie keine Aussage über das wirkliche Versorgungsgeschehen zulässt. Stattdessen soll die im Gutachten vorgeschlagene Planung medizinischer Leistungsbereiche und Leistungsgruppen eingeführt werden. Die Leistungsbereiche werden sich dabei im Wesentlichen an den Fachgebieten der ärztlichen Weiterbildungsordnung orientieren. Konkrete medizinische Leistungen werden durch Leistungsgruppen abgebildet. Durch diesen klareren Leistungsbezug und die bessere Leistungssteuerung kann eine Über- oder Unterversorgung reduziert werden. Zur Sicherung der Versorgungsqualität sollen die Leistungsgruppen an Qualitätskriterien, die beispielsweise der Gemeinsame Bundesauschuss oder medizinische Fachgesellschaften festgelegt haben, gekoppelt werden. Diese neue Krankenhausplanung soll Veränderungen in der Krankenhauslandschaft bewirken, die zu einer Verbesserung der Versorgungsqualität führen." (Ausschnitt aus dem Gutachten der Krankenhauslandschaft Nordrhein-Westfalen).

Darüber hinaus sollen Krankenhausträger gesetzlich verpflichtet werden, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass im Falle der Insolvenz der Krankenhäuser Patientenakten und -daten vor dem Zugriff unbefugter Personen ausreichend gesichert sind.

Nach der 2. Lesung am 03. März 2021 wurde das Änderungsgesetz mit den Stimmen von CDU, FDP und AfD und des fraktionslosen Abgeordneten Neppe gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung der Grünen unverändert angenommen und verabschiedet. Das Gesetz ist am 4. März 2021 in Kraft getreten.

Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen hält Gesetz für übereilt

Der Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW), Jochen Brink, bezeichnet die vorgesehene Verabschiedung des Krankenhausgestaltungsgesetzes durch den Landtag als übereilt. So lange die Konturen der angekündigten Krankenhausplanung nicht ausreichend erkennbar seien, verfolge das Gesetz ein unbestimmtes Ziel. Mit dem verabschiedeten Gesetz werde der Einstieg in eine an Leistungsgruppen ausgerichtete Krankenhausplanung legitimiert, deren Auswirkungen fast vier Monate nach Einbringung in den Landtag noch immer in wesentlichen Punkten unklar seien. Die Krankenhäuser in NRW seien offen für einen Veränderungsprozess, der für die einzelnen Regionen ein auch mit mehr ambulanten Leistungen verbessertes Angebot bringe. Bei der von der Landesregierung angestrebten Krankenhausplanung müsse jedoch klar sein, dass sogar Schließungen von Abteilungen oder gar ganzen Häusern die Folge sein könnten.

Für weitere Informationen befindet sich eine Zusammenfassung des Gutachtens der Krankenhauslandschaft Nordrhein-Westfalen in der Kurzfassung und die ausführlichen Informationen im vollständigen Gutachten.

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