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Hochschulmedizin zur BundestagswahlKrankenhausplanung muss sich an Aufgabenteilung orientieren

Die Deutsche Hochschulmedizin legt eine Agenda für die kommende Legislaturperiode vor. Für den Verband der Universitätsklinika (VUD) sollten der Netzwerkgedanke und eine klare Aufgabenteilung im Mittelpunkt der Krankenhausplanung stehen.

Eine Hand hält einen Stift und schreibt auf ein Prüfungsdokument.
jannoon028/stock.adobe.com
Symbolfoto

Die neue Bundesregierung steht vor großen Herausforderungen, das Gesundheits- und Wissenschaftssystem zukunftsfest zu machen. Die Corona-Pandemie hat wie unter einem Brennglas den besonderen Wert der Hochschulmedizin für die Gesellschaft deutlich gemacht – sei es durch die Versorgung von Schwererkrankten, Erforschung von Impf- und Wirkstoffen oder Beratung von Politik und Behörden. Diese positiven Erkenntnisse müssen in der nächsten Legislaturperiode in besonderer Weise aufgegriffen werden. Diese und weitere Forderungen der Deutschen Hochschulmedizin, dem Zusammenschluss von Universitätsklinika und Medizinischen Fakultäten, werden in der „Agenda der Deutschen Hochschulmedizin für die kommende Legislaturperiode“ dargelegt.

Prof. Dr. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) macht deutlich: „Die Uniklinika haben in der Pandemie nicht nur schwererkrankte Patientinnen und Patienten versorgt, sondern auch die regionale Koordination der Versorgung der Covid-Patienten übernommen. Gleichzeitig haben andere Krankenhäuser von der universitären Expertise und dem Austausch profitiert. Dieser Netzwerkgedanke und eine klare Aufgabenteilung müssen zukünftig im Mittelpunkt der Krankenhausplanung stehen.“ Diese Forderung steht im Einklang mit den Empfehlungen des Wissenschaftsrates vom Juli 2021 zur künftigen Rolle der Universitätsmedizin.

Für die neue Legislaturperiode des Deutschen Bundestages stehen viele Aufgaben im Gesundheitsbereich an. So ist eine Reform der Krankenhausstrukturen und des DRG-Systems in gesundheitspolitischen Kreisen Konsens. Gerade die besonderen Vorhaltungen und Expertisen in der Universitätsmedizin, wie sie in der Pandemie mehr denn je benötigt werden, sind unter den derzeitigen Bedingungen dauerhaft nicht finanzierbar. Scholz: „Aufbauend auf einer gestuften Versorgung mit einem Uniklinikum im Zentrum einer Region müssen wir auch das DRG-System anpassen. Insbesondere Vorhaltungen für spezifische, aufwendige Versorgungsangebote wie 24/7-Notfallversorgung oder medizinische Zentren müssen zukünftig besser gegenfinanziert werden.“

Im Wissenschaftsbereich hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit der Etablierung des Netzwerks Universitätsmedizin (NUM) neue Maßstäbe in der versorgungsnahen Forschung gesetzt.

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