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KrankenhausreformGesetzentwurf soll bis zur Sommerpause vorliegen

Bund und Länder haben sich auf einen straffen Zeitplan für die Krankenhausreform geeinigt. Noch im Januar sollen demnach gemeinsame Verhandlungen auf Arbeitsebene beginnen, auf Grundlage der Empfehlungen der Regierungskommission. Schon jetzt ist aber klar: Die Länder wollen bei der Reform ein gewichtiges Wort mitreden.

Prof. Karl Lauterbach
Screenshot/Phoenix
Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach bei der Pressekonferenz zu den Beratungen der Bund-Länder-Gruppe am 5. Januar 2023.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) kündigte am 5. Januar nach Beratungen mit den Gesundheitsministerinnen und -ministern der Länder sowie Experten der Koalitionsfraktionen an, in gemeinsamen Gesprächen rasch einen Gesetzesentwurf erarbeiten zu wollen. Ziel sei, hinterher eine „Reform zu bekommen, an der alle mitgearbeitet haben“, betonte der SPD-Politiker nach der Schaltkonferenz. Es war die vierte Sitzung der sogenannten „Bund-Länder-Gruppe für die Krankenhausreform“. Lauterbach ergänzte: „Wir stehen am Vorabend einer notwendigen Revolution im Krankenhaussektor“.

Nach der teilweise heftigen Kritik von vor allem CDU-geführten Bundesländern und Lobbygruppen an den Reformvorschlägen und dem eingeschlagenen Verfahrensprocedere, war Lauterbach auf der Pressekonferenz sichtlich bemüht, die Einigkeit zwischen Bund und Ländern über grundsätzliche Aspekte der geplanten Reform zu betonen. Vielleicht auch deshalb einigten sich beide Seiten auf ein eher ungewöhnliches Vorgehen. Danach soll der Gesetzentwurf in gemeinsamen Arbeitsgruppen mit den Ländern entstehen, Auftakt dafür soll noch Ende Januar sein, wie Manne Lucha (Grüne), ankündigte.

Der Gesundheitsminister aus Baden-Württemberg ist seit Jahresbeginn Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder. Auf dem Arbeitsplan der ersten Beratungen stehen Themen wie die zukünftige Finanzstruktur, die Zahl und Ausgestaltung der geplanten Leistungsgruppen oder die Frage, welche Krankenhäuser welcher Versorgungsstufe zugeordnet werden sollen.

Man kann keine Bundesschablone über die Krankenhäuser legen.

Das Vorgehen spiegelt durchaus die Befürchtungen der Länder vor einem zentralistischen Reformvorgehen durch den Bund wider. „Verfassungsrechtlich haben die Länder die Hoheit über das Krankenhausplanungsrecht. Und das muss auch so bleiben“, stellte Nordrheins-Westfalens Gesundheitsminister Franz-Josef Laumann (CDU) nach den Beratungen klar. Er mahnte, dass keine „Bundesschablone auf die Krankenhäuser gelegt werden darf“. Offenbar sehen das alle Bundesländer so, da in den Beratungen stark über Länderöffnungsklauseln im Zuge der Reform diskutiert wurde. Für Daniela Behrens (SPD), niedersächsische Amtskollegin von Laumann, sind daher die „Vorschläge der Regierungskommission unsere Arbeitsgrundlage, aber keine Blaupause“. Die Länder setzten durch, dass die geplante Reform zustimmungspflichtig durch den Bundesrat ist.

Entsprechend zufrieden zeigten sich die Länderminister. Es sei „ein guter Tag für die Bund-Länder-Beziehungen“ gewesen, so Manne Lucha. Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) begrüßte in einer ersten Stellungnahme, dass Fehlentwicklungen, die durch das System der Fallpauschalen entstanden seien, beseitigt werden sollen. Allerdings müsse die Reform sicherstellen, dass Unterschiede in der Bevölkerungsstruktur in die Reform mit einbezogen werden. „Auch in besonders dünn besiedelten Regionen muss im Sinne des verfassungsrechtlich garantierten Grundsatzes der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse die Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität gewährleistet sein“, sagte die Politikerin im Anschluss der Beratungen in Berlin. Die Reform dürfe nicht am Bedarf ländlicher Regionen vorbeigehen.

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