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KrankenhausreformMarburger Bund hofft auf mehr Mut und Tempo

Am 5. Januar soll erstmals die Bund-Länder-Gruppe über die Krankenhausreform beraten. Der Marburger Bund fordert im Vorfeld die gesamten patientennahen Personalkosten aus den Fallpauschalen herauszunehmem.

Dr. Susanne Johna
Marburger Bund
Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes.

Vor ersten Beratungen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern über die Krankenhausreform hat der Marburger Bund „mehr Mut“ gefordert. Das Fallpauschalensystem (DRG-System) habe zu verheerenden Fehlentwicklungen geführt und müsse deshalb komplett abgeschafft werden, sagte die Vorsitzende der Ärztegewerkschaft, Susanne Johna, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ am 3. Januar.

Dass Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) „zumindest teilweise“ von Fallpauschalen auf Vorhaltepauschalen umsteigen wolle, sei zwar schon enorm wichtig. „Nun muss der Anteil aber noch deutlich erhöht werden, wir hoffen auf mehr Mut und fordern, die gesamten patientennahen Personalkosten aus den Fallpauschalen auszugliedern.“ Vorhaltepauschalen bedeuten, dass Krankenhäuser Gelder unabhängig von erbrachten Leistungen wie etwa Operationen erhalten – dafür, dass sie Personal und Ausrüstung bereithalten.

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern wollen dem Bericht zufolge am 5. Januar über die geplante Krankenhausreform beraten. Der Marburger Bund stellte sich grundsätzlich hinter Lauterbachs Pläne. „Ich hoffe, dass die Länder bei der Reform mitziehen und auf dem nächsten Treffen der Gesundheitsminister ein klares Signal dafür abgeben“, sagte die Vorsitzende. „Wir müssen da jetzt Tempo reinbekommen, dann könnte ab Mitte 2024 die Umsetzung starten.“

Zunächst müssten aber die wirklich belegbaren Betten in den Kliniken erfasst werden. „Bevor wir die große Krankenhausreform in Angriff nehmen, braucht es Klarheit über die Ausgangslage“, so Johna. „Die Zahl der statistisch erfassten Betten hat mit der Realität überhaupt nichts mehr zu tun.“ Für die Versorgung Kranker brauche es Ärzte und Pflegekräfte und nicht nur ein Bettgestell plus Matratze. Eine verpflichtende Erfassung würde ihrer Einschätzung nach ergeben, dass die tatsächliche Behandlungskapazität der Häuser „um ein Fünftel unter der nackten Bettenzahl liegt“.

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