
Mit dieser Ankündigung setzte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) am Donnerstag den Grundton in der ersten Beratung des Landtags über einen Gesetzesentwurf der Landesregierung für eine Änderung des Landeskrankenhausgesetzes. «Werden die Kriterien nicht erfüllt, dürfen sie nicht in den Landeskrankenhausplan aufgenommen werden.» Das Land werde aber auch künftig seine eigene Planungshoheit wahren und könne eigene Qualitätsanforderungen bestimmen.
Der Landeskrankenhausplan bestimmt über die Landesmittel für einzelne Investitionsprojekte sowie eine Pauschalförderung für alle Kliniken; insgesamt sind das in diesem Jahr 143 Millionen Euro. Der Gesetzentwurf setzt die neuen Regelungen eines Bundesgesetzes zur Krankenhausstruktur um, das Anfang 2016 in Kraft getreten ist. Dort werden etwa Qualitätskriterien wie die technische und personelle Ausstattung sowie Maßstäbe hinsichtlich von Komplikations- und Infektionsraten bestimmt. Der Landtag überwies den Entwurf zur weiteren Beratung an den Gesundheitsausschuss.





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