"Das Patientengeheimnis dient dem Schutz der Privatsphäre der Patientinnen und Patienten und wird als Grundrecht durch die Verfassung geschützt", sagte Montgomery, der damit auf einen Bericht der "Bild"-Zeitung reagierte. Diese hatte in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, dass Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) als Reaktion auf die jüngsten Anschläge in Deutschland die ärztliche Schweigepflicht aufweichen wolle. Dies sei ein Punkt seines Maßnahmenkatalogs zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland, der am Donnerstag vorgestellt werden soll. Danach soll es eine Gesetzesänderung Ärzten künftig ermöglichen, die Behörden über geplante Straftaten ihrer Patienten rechtzeitig zu informieren.
Montgomery unterstrich, Ärzte dürften durchaus jetzt schon Auskunft geben, insbesondere wenn sie von der Schweigepflicht entbunden worden seien oder wenn die Offenbarung zum Schutze eines höherwertigen Rechtsgutes - wie der Freiheit oder der körperlichen Unversehrtheit - erforderlich sei. "Wann dies den Bruch der Schweigepflicht rechtfertigt, kann nur aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls entschieden werden. Einem konstruktiven Dialog mit der Politik und den Behörden über konkrete Fallsituationen steht die Ärzteschaft selbstverständlich offen gegenüber", erklärte Montgomery.


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