
Die Krankenkassenverbände im Land Berlin und die Berliner Krankenhausgesellschaft e. V. sind zu einer Einigung gekommen. Für das Jahr 2020 wird es in Berlin einen neuen Landesbasisfallwert, also einen landeseinheitlichen Durchschnittspreis für Krankenhausleistungen, geben. Dieser beträgt 3670,45 Euro.
Die Selbstverwaltung schafft mit der erzielten Vereinbarung die notwendige Rechtsbasis zum Jahr 2020 für die konkreten Budgetvereinbarungen der Akutkrankenhäuser in Berlin. Krankenhäuser und Krankenkassenverbände in Berlin haben somit nun Planungssicherheit für die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten.
Das Ergebnis sorgt für Klarheit in wesentlichen Bestandteilen der Finanzierung und Abrechnung von Krankenhausleistungen in der Region. Ab dem 1. Januar 2020 kommt der neue Landesbasisfallwert zur Abrechnung. Er bildet die Grundlage für die Abrechnung der DRG-Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups) und bestimmt die Höhe der Krankenhausbudgets wesentlich.





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