
Im Streit um den NRW-Krankenhausplan und die damit verbundenen Versorgungsaufträge sind Kliniken aus Herne, Düsseldorf und Mönchengladbach mit ihren Beschwerden auch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster gescheitert. Wie in der Vorinstanz an den Verwaltungsgerichten in Gelsenkirchen und Düsseldorf sehen die OVG-Richter in den Eilverfahren keinen Grund, die Entscheidungen der zuständigen Bezirksregierungen zu kippen. Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar, teilte das Gericht mit.
Die Auswahlentscheidungen der zuständigen Bezirksregierungen seien in allen Fällen ohne Fehler getroffen worden, erklärte das Gericht zur Begründung. Dabei ging es zum einen um das Einhalten der Qualitätsstandards, der Mindestvoraussetzungen oder der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser, aber auch um das Vermeiden von Überkapazitäten.
Am OVG sind weiterhin 35 Eilverfahren anhängig, bei denen es um Beschwerden gegen die Umsetzung des Krankenhausplans in Nordrhein-Westfalen geht.






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