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Ländercheck KrankenhausreformSo weit ist die Region West mit der KHVVG-Umsetzung

Last but not least wenden wir unseren Blick bezüglich des Umsetzungsstandes des KHVVG in den Westen. In Nordrhein-Westfalen ist der neue Krankenhausplan seit 1. April scharf geschaltet. Auch in Niedersachsen ist man schon recht weit.

KHVVG-Ländercheck West
Thieme Group
Wie weit sind die Bundesländer in Westdeutschland mit der Umsetzung der Krankenhausreform? Die kma wirft einen Blick drauf.

Im Westen gibt es bezüglich des KHVVG viel Neues. Denn Nordrhein-Westfalen (NRW) nimmt eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung der Reform ein. Jedoch gibt es nach der Verteilung der Leistungsgruppen dort auch Herausforderungen, mit denen man sich auseinandersetzen musste.

Die Klagewelle der Kliniken – insgesamt sind es momentan um die 100 – ist ein Vorgeschmack für die anderen Bundesländer, die die Zuweisung der Leistungsgruppen noch vor sich haben. Dennoch: Am 1. April ist die neue Krankenhausplanung im bevölkerungsstärksten Bundesland in Kraft getreten und markiert damit einen entscheidenden Schritt für die Krankenhauslandschaft.

Aber auch im Bund ist man einen Schritt weiter: Die Krankenhaustransformationsfondsverordnung ist seit 18. April in Kraft und regelt im Wesentlichen Antragsfristen und -verfahren für die Vergabe der Fördermittel zur Umstrukturierung der Krankenhäuser. Damit können sich die Kliniken auf das Verfahren einstellen.

Niedersachsen

  • Derzeit gibt es in Niedersachsen 163 Krankenhäuser mit knapp über 40 000 Betten.
  • Das Land hat sich in acht Versorgungsregionen aufgeteilt – vorher waren es vier:
    • Nord: Diese Region umfasst die Küstenbereiche und Teile der Weser-Region.
    • Nordwest: Hier befinden sich Krankenhäuser in den Landkreisen im Westen von Niedersachsen.
    • Region Oldenburg: Die Region Oldenburg ist ein zentraler Knotenpunkt für die Krankenhausversorgung.
    • Region Osnabrück
    • Region Lüneburg
    • Region Braunschweig
    • Region Hildesheim
    • Region Hannover mit der Landeshauptstadt als wichtiger Knotenpunkt der medizinischen Versorgung
  • Der Landtag hat am 28. Juni 2022 die Neufassung des Krankenhausgesetztes beschlossen. Am 29. Januar 2025 fanden Beratungen über den Entwurf zu Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes statt, der mit kleinen Änderungen angenommen wurde.
  • Finanzenhilfen durch das Land – nicht abschließend:
    • Ab dem 01. Januar 2024: drei Milliarden Euro für die Förderung von Kliniken, die sukzessive in den kommenden zehn Jahren verbaut werden.
    • Hinzu kommen noch die Gelder aus dem Transformationsfonds.

Der Wandel in der Krankenhausstruktur in Niedersachsen hat bereits 2019 mit der Enquete-Kommission „Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen“ begonnen. Denn: Die Unzufriedenheit mit dem DRG-System und der Fachkraftmangel sowie die demografische Entwicklung waren damals schon ein Problem in Niedersachsen, dem man begegnen wollte.

„Auch der Hausarztmangel und die überlasteten Notaufnahmen wurden in der Enquete-Kommission bereits mitgedacht“, erklärt Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi. Hinzu kam, dass 87 der Krankenhäuser in Niedersachsen weniger als 200 Betten hatten bzw. haben. In vielen Regionen bestehen damit Parallelstrukturen. Seit 2013 wurden bereits 25 landesweite Krankenhaus-Standorte geschlossen.

Vordenker Niedersachsen

Das Ergebnis der Enquete-Kommission, das 2021 in einem Abschlussbericht vorgestellt wurde, war, dass es eine grundlegende Neuaufstellung der Krankenhausversorgung bedarf. Auch die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) hat – wie das Niedersächsische Gesundheitsministerium – von Beginn an darauf hingewiesen, dass eine Krankenhausreform notwendig ist.

Niedersachsen hatte seine Einteilung der Kliniken bereits durchexerziert und war damit bereits zum Jahresbeginn 2023 so weit, die Reform im Land umzusetzen. Doch dann kam die Lauterbachsche Regierungskommission und mit ihr die Leistungsgruppen, so dass man hierzulande noch einmal umstellen musste. Dennoch werde Niedersachsen das Reformziel erreichen, so ein Ministeriumssprecher jüngst.

Die massive Form der Überregulierung im KHVVG erschwert es, pragmatische Lösungen vor Ort umzusetzen.

Entgegen der Ministeriumsmeinung, die in der Reform eine Verbesserung der Versorgungsqualität sieht, hält die NKG das KHVVG in der vorliegenden Form jedoch als „nicht praxistauglich. Die massive Form der Überregulierung im KHVVG erschwert es, pragmatische Lösungen vor Ort umzusetzen und den regional sehr unterschiedlichen Versorgungsbedarfen gerecht zu werden.“

InEK-Grouper für die Krankenhausplanung ungeeignet

Auch warnte die NKG gegenüber dem Niedersächsischen Gesundheitsministerium mehrfach, dass der InEK-Grouper für die Krankenhausplanung ungeeignet sei. Die NKG betont, dass es schnellstmöglich Klarheit über die konkreten Auswirkungen der Reform sowie die finanziellen Rahmenbedingungen geben müsse, um „planlose Schließungen bedarfsnotwendiger Krankenhäuser“ zu vermeiden. Dies sieht das Niedersächsische Gesundheitsministerium nicht so.

Der Gesundheitsminister räumt ein, dass ein paar Kliniken in finanziellen Schwierigkeiten sind, die ihren Ursprung aber nicht in der aktuellen Politik haben, sondern darin, „dass sie jahrelang nicht in der Lage waren, sich auf etwas Neues einzustellen oder schlecht gewirtschaftet haben“. Philippi ist sich zudem sicher, dass es auch ein paar Kliniken geben werde, die Schwierigkeiten aufgrund des KHVVG haben werden. Davon hätten sich aber einige schon auf den Weg gemacht, sich zusammenzulegen oder sich umzuwandeln.

Einig sind sich Ministerium und NKG aber, dass alle Krankenhäuser momentan für die flächendeckende Sicherstellung der Versorgung notwendig seien. Das bestätigte Gesundheitsminister Philippi im Februar in einem kma-Interview. Um dem unter KHVVG-Bedingungen gerecht zu werden, sind Fusionsprojekte wie in Ostfriesland und dem Heidekreis geplant, wo mehrere Kliniken oder Standorte zusammengelegt werden. Eine Alternative dazu wird am Klinikum Region Hannover derzeit umgesetzt: Dort plant man eine Umwandlung eines Standortes in ein Sektorübergreifendes Versorgungszentrum.

Transparente Kommunikation

Gesundheitsminister Philippi ist die transparente Kommunikation extrem wichtig. Daher hat er stets über den aktuellen Stand der Entwicklungen im Bund in Sachen KHVVG informiert – online, in Pressemitteilungen sowie per E-Mail. Zudem hat er zahlreiche persönliche Gespräche geführt – mit dem ehemaligen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sowie mit den Akteuren vor Ort in Niedersachsen. Ein Ergebnis der Gespräche mit Lauterbach im Sommer 2024 war, dass nun Kooperationsmöglichkeiten von Fachkrankenhäusern möglich sind.

Minister Philippi hat außerdem die acht Gesundheitsregionen im Vorfeld zweimal bereist und vor Ort diverse Dialogformen angeboten, mit den Stakeholdern vor Ort Gespräche geführt sowie transparent über den aktuellen Stand der Umsetzung des KHVVG in Berlin informiert. Dabei war es dem Minister wichtig zu erläutern, „welche Auswirkungen das KHVVG an dem jeweiligen Punkt für die Versorgung vor Ort bedeutet“, erklärte Philippi im kma-Interview.

Ein weiteres wichtiges Anliegen war dem Minister zudem, der Bevölkerung die Angst zu nehmen, dass auf einmal ihr Krankenhaus weg ist. „Wir haben den Fokus bei der Argumentation von Anfang an daraufgelegt, dass die Notfallversorgung weiter funktioniert“, führt er aus. Diese Überlegung scheint aufzugehen, es ist bislang keine große Aufregung in der Bevölkerung wahrzunehmen.

So geht´s in Niedersachsen weiter

Seit dem 1. April – bis 30. Juni 2025 – wird ein elektronisches Antragverfahren für die Kliniken zur Bewerbung um die Leistungsgruppen durchgeführt. Durch die verspätete Auslieferung des Leistungsgruppen-Groupers konnte das Verfahren nicht wie ursprünglich geplant bereits zum März starten. In Niedersachsen ist der beginn des formalen Planungsverfahrens für Anfang 2026 vorgesehen.

Nordrhein-Westfalen

  • Derzeit gibt es in NRW 306 Krankenhäuser mit 526 Standorten. Diese Kliniken verfügen über 112 610 Betten.
  • In NRW gibt es 16 Versorgungsgebiete:
    • Düsseldorf, Remscheid, Mettmann, Solingen und Wuppertal sind im Versorgungsgebiet eins.
    • Das Versorgungsgebiet zwei umfasst Essen, Mühlheim a.d. Ruhr und Oberhausen.
    • Das dritte Gebiet erstreckt sich über die Städte Duisburg, Kleve und Wesel.
    • Daran an schließt das Gebiet vier mit Krefeld, Mönchengladbach, Neuss und Viersen.
    • Köln, Leverkusen, Rhein-Erft-Kreis, Oberbergischer Kreis und Rheinisch-Bergischer Kreis sind im Versorgungsgebiet fünf.
    • Bonn, Euskirchen und der Rhein-Sieg-Kreis bilden das sechste Versorgungsgebiet.
    • Aachen, Düren und Heinsberg sind das siebte Versorgungsgebiet.
    • Gelsenkirchen, Bottrop und Recklinghausen sind Versorgungsgebiet acht.
    • Münster, Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf bilden das Versorgungsgebiet neun.
    • Im Versorgungsgebiet zehn befinden sich Bielefeld, Gütersloh, Herford, Lippe und Minden-Lübbecke.
    • Höxter und Paderborn bilden zusammen Versorgungsgebiet elf.
    • Hamm, Soest und Unna sind Versorgungsgebiet zwölf.
    • Bochum, Dortmund und Herne bilden das Versorgungsgebiet 13.
    • Versorgungsgebiet 14 erstreckt sich über Hagen, den Ennepe-Ruhr-Kreis und den Märkischen Kreis.
    • Der Hochsauerlandkreis bildet das 15. Versorgungsgebiet.
    • Last but not least sind Olpe und Siegen-Wittgenstein im Versorgungsgebiet 16.
  • Dezember 2024: Verbindliche Mitteilung der Kliniken über zukünftiges Leistungsportfolio
  • Finanzhilfen durch das Land – nicht abschließend:
    • Das Land stellt in dieser Wahlperiode den Krankenhäusern 2,5 Milliarden Euro für die Umsetzung des neuen Krankenhausplanes zur Verfügung.
    • Förderungen aus dem Krankenhausstrukturfonds

Seit 1. April ist es so weit: In NRW startet nach vielen Jahren Planung die „größte gesundheitspolitische Reform seit Jahrzehnten“ in der Praxis, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Sie bedeute eine deutliche Umstellung der Versorgungsaufträge und habe auch wirtschaftliche Folgen. Denn: Nordrhein-Westfalen plant als erstes Bundesland nicht mehr in Betten, sondern näher am Versorgungsgeschehen – in Leistungsgruppen und Fallzahlen. Damit ist das Land bundesweit „Vorreiter und wir haben Krankenhausgeschichte geschrieben“, erklärt der Minister.

Wie alles begann

Die Planungen zum neuen NRW-Krankenhausplan gehen zurück auf ein Gutachten, das das Gesundheitsministerium bereits 2018 in Auftrag gegeben hat. Auf Basis dieses Gutachtens haben das Ministerium sowie alle beteiligten Akteure die neuen Rahmenvorgaben für die Krankenhausplanung entwickelt. 2022 wurde der neue Krankenhausplan dann verabschiedet und veröffentlicht. Im Herbst 2022 konnten die Kliniken über eine digitale Plattform ihre Anträge für ihr gewünschtes Leistungsportfolio einstellen.

Im Dezember 2024 kam es nach den beiden Anhörungsverfahren dann zur Versendung der Feststellungsbescheide. Laut Koalitionsvertrag soll die Krankenhausreform im Bund auf den Regelungen und Erfahrungen aus NRW aufbauen: So sollen die 60 NRW-Leistungsgruppen künftig für alle Kliniken gelten – plus die spezielle Traumatologie im Bund. Ab 2027 soll die Reform flächendeckend umgesetzt werden.

NRW als Spiegelbild für Bundesreform

Das Bundesland ist ein Spiegelbild für Deutschland. Denn auch in NRW waren sich alle Fraktionen im Landtag im Grundsatz einig, dass eine Überarbeitung des Krankenhausplans nötig sei. Jedoch stieß auch hier die Umsetzung auf Kritik. Insgesamt wurden rund 6200 Entscheidungen vom Ministerium getroffen. Den mittlerweile ca. 100 Klagen von Kliniken sieht Laumann gelassen entgegen. Er empfindet diese Anzahl insgesamt als „relativ geringe Zahl“ und ist sich sicher, „wir werden nicht alle 100 Klagen verlieren. Aber wir werden auch nicht alle 100 Klagen gewinnen“.

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Auswirkungen der neuen NRW-Krankenhausplanung

In den Leistungsgruppen Intensivmedizin, Allgemeine Chirurgie und Allgemeine Innere Medizin hat das Ministerium nach eigenen Aussagen landesweit beinahe alle Anträge berücksichtigt. „Entsprechend ist mit der neuen Planung eine wohnortnahe Grundversorgung weiterhin sichergestellt“, so Minister Laumann.

Dennoch dürften die neuen Vorgaben auch dazu führen, dass einige Kliniken ihr Angebot künftig reduzieren müssen und zum Beispiel Operationen rund um Knieprothesen nicht mehr anbieten können. Lauterbach hatte in der Vergangenheit immer wieder dieses Beispiel genannt, da diese Eingriffe im alten DRG-System für die Kliniken besonders lukrativ waren.

Auch hochspezielle, anspruchsvolle chirurgische Eingriffe wie Operationen an der Bauchspeicheldrüse werden in Zukunft deutlich weniger Kliniken anbieten. Von 111 Kliniken, die sich beworben haben, haben 67 Kliniken keine Zulassung erhalten. Während deutlich weniger Kliniken bestimmte komplexe chirurgische Eingriffe vornehmen dürfen, soll die Kinder- und Jugendpsychiatrie ausgebaut werden. Hinderungsgrund könnte jedoch der auch in diesem Bereich vorherrschende Fachkräftemangel sein.

Es war klar, wo die Reise hingeht

Minister Laumann betont immer wieder, dass bereits seit einem Jahr klar ist, wo die Reise in den Krankenhäusern in NRW hingeht. Es hätten sich schon viele Veränderungen – vor allem, was die Personalfrage angeht – in den vergangenen Monaten entwickelt, lässt der 67-jährige Gesundheitspolitiker im Interview mit Radio RST verlautbaren.

Mit dem Krankenhausplan haben wir die Krankenhauslandschaft anhand des tatsächlichen Bedarfs, klaren Qualitätsstandards und eindeutigen Erreichbarkeitsvorgaben solide und zukunftsfähig aufgestellt.

„Mit dem neuen Krankenhausplan haben wir die Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen anhand des tatsächlichen Bedarfs, klaren Qualitätsstandards und eindeutigen Erreichbarkeitsvorgaben solide und zukunftsfähig aufgestellt“, erklärt Laumann.

Rheinland-Pfalz

  • Derzeit gibt es in Rheinland-Pfalz 86 Krankenhäuser, die insgesamt über 23 000 Betten betreiben.
    2024 haben bereits das St. Elisabeth-Krankenhaus in Lahnstein (mit Ausnahme der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie) sowie das DRK Krankenhaus Altenkirchen (den somatischen Bereich) geschlossen.
  • Das Land ist in fünf Versorgungsgebiete aufgeteilt: Mittelrhein-Westerwald, Rheinhessen-Nahe, Rheinpfalz, Westpfalz und Trier
  • Das Landeskrankenhausgesetz wurde am 21. Februar 2025 verabschiedet – mit Anpassung der Planungskriterien und Qualitätssicherungsregelungen
  • Finanzhilfen durch das Land – nicht abschließend:
    • 145,5 Millionen Euro im Rahmen des Krankenhausinvestitionsprogramms 2025
    • Aus dem Programm erhalten die Krankenhäuser in RLP in diesem Jahr 80,5 Millionen Euro für bauliche Investitionen.
    • 65 Millionen Euro Pauschalförderung in 2025, die in diesem Jahr in zwei Raten ausgezahlt werden

Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz hat auf Grundlage eines umfangreichen Gutachtens zur Krankenhauslandschaft (Link zum Gutachten: gesundheit.rlp.de) einen Fahrplan für die Umsetzung des KHVVG entwickelt. Das Ministerium strebt an, dass alle derzeitigen Krankenhausstandorte erhalten bleiben – jedoch mit veränderten medizinischen Schwerpunkten. Ein zentraler Bestandteil der rheinland-pfälzischen Strategie sind sogenannte Regiokliniken, die gerade in ländlichen Gebieten eine wohnortnahe Versorgung mit einem Mix aus ambulanter und stationärer Behandlung gewährleisten sollen. Sie sollen beispielsweise auch die Notaufnahmen entlasten.

Auch Umwandlungen wie in Zell sind in Rheinland-Pfalz geplant. Dort wird der Träger die Klinik zum 01. Juli 2025 in ein Gesundheitszentrum mit einem umfassenden ambulanten Versorgungsangebot umwandeln.

Tue Gutes und rede darüber

Diesem Grundsatz folgt auch das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium. Alle Informationen zu diesem Thema werden fortlaufend auf der Seite des Ministeriums veröffentlicht und durch aktive Pressearbeit auch an die Öffentlichkeit kommuniziert. „Die interne Kommunikation mit den Krankenhausträgern erfolgt in enger Zusammenarbeit, um einen kontinuierlichen Austausch und eine reibungslose Koordination der Reform sicherzustellen“, heißt es vom einem Ministeriumssprecher. In Regionalkonferenzen in den Versorgungsregionen sollen darüber hinaus die individuellen Bedarfe geklärt werden.

Saarland

  • Derzeit gibt es im Saarland 20 Krankenhäuser mit 7 179 voll- und teilstationären Betten.
  • Die DRK-Klinik Mettlach befindet sich derzeit im Insolvenzverfahren, erste Gespräche mit Investoren laufen. Bereits abgeschlossen ist die Insolvenz der SHG-Klinik Merzig.
  • Das Saarland ist eine Versorgungsregion.
  • Voraussichtlich April 2025: Änderung des Krankenhausgesetzes
  • Finanzhilfen durch das Land – nicht abschließend:
    • Bis 2039: 840 Millionen Euro Förderung fürs Saarlands Kliniken à 160 Millionen Euro davon für den Umbau der Saarbrückener Krankenhäuser auf dem Winterberg (Gesundheitscampus) und Rastpfuhl (Umzug Caritasklinik von Dudweiler auf den Rastpfuhl)
    • Doppelhaushalt 2024/2025: 50 Millionen Euro zusätzlich für den bauliche Investitionen

Die Krankenhauslandschaft im Saarland befindet sich im Umbruch. In dem Bundesland an der französischen Grenze hat sich die Anzahl der Krankenhäuser in den vergangenen Jahren bereits stark reduziert – durch Klinikschließungen oder Zusammenlegungen. Am 1. April wurde das Gutachten zur Krankenhausplanung (Link zum Gutachten: www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/masfg/gesundheit/dld_aktiva-kh-gutachten) seitens des Gesundheitsministeriums vorgestellt.

Dieses wird Grundlage für den neuen Krankenhausplan und ist „an der neuen gesetzlichen Grundalge des KHVVG orientiert und prognostiziert den zukünftigen Versorgungsbedarf“, erklärt Gesundheitsminister Magnus Jung (SPD) bei der Vorstellung des Gutachtens. Dieses stellt fest, dass „bereits heute mehr Krankenhausbetten im Plan enthalten sind als benötigt werden“. Jung will durch die Konzentration von medizinischen Angeboten und die Ambulantisierung von Leistungen die einzelnen Klinikstandorte zukunftssicher aufstellen.

Er zeigt sich mit dem Umsetzungsstand der Reform im Saarland zufrieden und hat sich bereits öffentlich geäußert, dass alle saarländischen Krankenhäuser bedarfsnotwendig sind. Dennoch fordert er zudem vehement den Abbau von Doppelstrukturen und mehr Kooperationen. So wurden jüngst in Saarbrücken auf dem Winterberg und auf dem Rastpfuhl je eine Abteilung geschlossen. In Saarlouis und Neunkirchen verhandeln Träger ebenfalls über den Abbau von Doppelstrukturen.

Größte sozialpolitische Reform – mit Luft nach oben

Jung sprach im Januar – vor der Verabschiedung des neuen Krankenhausgesetzes im Land – von der „größten sozialpolitischen Reform“, die die Landesregierung vor sich habe. Auch wenn es „noch erheblich Luft nach oben“ gibt, ist der Minister von der Richtigkeit der Reform im Bund überzeugt. Er fordert zudem eine Brückenfinanzierung vom Bund, „bis die Reform finanziell greift“.

Minister Jung baut hier auf die neue Regierung. Die Opposition im Saarland ist der Auffassung, dass die finanzielle Situation der Kliniken vor Ort besorgniserregend sei. Bis zuletzt stritten sich die Regierung und die Opposition im Landesparlament wegen der Novellierung des saarländischen Krankenhausgesetzes. Nach Diskussion im Gesundheitsausschuss Mitte März soll das neue Krankenhausgesetz zeitnah verabschiedet werden.

Die Ziele der Krankenhausreform sind richtig, die Umsetzung aber schlecht und in zentralen Punkten kontraproduktiv.

Die Landeskrankenhausgesellschaft stellt sich bei ihren Forderungen an die Seite der Deutschen Krankenhausgesellschaft und will zudem die Anhebung des Landesbasisfallwertes um 4 Prozent und eine grundlegende Überarbeitung der Reform erreichen. „Die Ziele der Krankenhausreform sind richtig, die Umsetzung aber schlecht und in zentralen Punkten kontraproduktiv“, heißt es aus der Krankenhausgesellschaft. Sie fordert zudem von der neuen Bundesregierung, die Vorhaltevergütung sofort auszusetzen.

So geht es weiter

Das Gutachten bietet für die nun bevorstehenden Gespräche des Gesundheitsministeriums mit den Krankenhausträgern, die ab April/Mai starten sollen, eine zuverlässige Datengrundlage, ist sich Jung sicher. Das Ministerium setzt beim weiteren Prozess auf eine enge Abstimmung mit allen Akteuren, um eine tragfähige und zukunftssichere Krankenhausstruktur zu schaffen.

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