
Der Ausgang der Wahl zeigt: Die Bürgerinnen und Bürger wünschen sich einen Politikwechsel. Dabei dürfen die Gesundheits-, Pflege- und Krankenhauspolitik nicht vergessen werden. Bei allen Unsicherheiten, wie ein künftiger Koalitionsvertrag aussehen wird und wer das Gesundheitsministerium in Zukunft leitet, steht eines fest: Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wurde beschlossen und ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft. Die Länder müssen sich Gedanken machen, wie sie dieses Gesetz bei sich umsetzen. Der Zeitplan ist knapp.
Egal, wie die einzelnen Rechtsverordnungen am Ende aussehen und welche politischen Stellschrauben im Detail noch gedreht werden, jedes Land hat sich bereits Gedanken ob der Auswirkungen und Herausforderungen der Strukturreform gemacht. Die Umsetzungsstände sind verschieden weit gediehen, die Herangehensweisen – zumindest im Süden – ähneln sich.
Zeitschiene
Für alle Länder gilt dieselbe Zeitschiene, zumindest am Prozessanfang und an dessen Ende. Um die genauen Auswirkungen auf die Kliniken ermessen zu können, benötigen diese zum einen die Rechtsverordnung zu den Leistungsgruppen, die bis 31. März 2025 vorliegen soll. Davor können die Häuser in der Regel noch nichts tun, denn sie brauchen für die weitere Schärfung ihrer Krankenhausplanung zudem die § 21-Daten aus dem Jahr 2024, die ebenfalls erst zum genannten Datum vorliegen.
Dann haben die Länder Zeit bis zum 30. September 2025 – bis dahin müssen die Anträge der Krankenhäuser gesetzlich festgelegt beim Medizinischen Dienst (MD) zur Prüfung beauftragt sein. Bis spätestens im Oktober 2026 haben sie dann noch Zeit, die Zuweisung der Leistungsgruppen zu finalisieren.
Die kma hat sich in Deutschland umgehört, wie die einzelnen Länder mit den enormen Herausforderungen umgehen. Heute richtet sich unser Blick in den Süden der Republik, nach Baden-Württemberg, Bayern und Hessen.
Baden-Württemberg
- Baden-Württemberg hat 220 Krankenhausstandorte mit somatischem inkl. psychiatrischem bzw. psychosomatischem Leistungsspektrum, die knapp 53 000 Betten umfassen.
- Es gibt sechs Versorgungsregionen: Freiburg, Tübingen, Ulm, Heidelberg, Stuttgart und Karlsruhe.
- 25. Juli 2024: Anpassung des Landeskrankenhausgesetzes Baden-Württemberg
- Finanzenhilfen durch das Land (Anmerkung der Redaktion: nicht abschließend):
- 910 Millionen Euro für reguläre Investitionsprogramme und Pauschalförderung im Doppelhaushalt 2023/24
- Landeshilfen 4.0: Akuthilfe 2023 in Höhe von bis zu 126 Millionen Euro
- Weitere Verbesserungen im Doppelhaushalt 2025/26: Erhöhung des Programmvolumens von derzeit 427 Millionen Euro auf insgesamt 570 Millionen Euro – in 2025 um 73 Millionen Euro angehoben, in 2026 kommen nochmal 70 Millionen dazu
- Sonderprogramm für investive Maßnahmen in 2024 und 2025 von jeweils 150 Millionen Euro
Bereits in den vergangenen Jahren kam es in Baden-Württemberg zu zahlreichen Krankenhausfusionen, Standortzusammenlegungen und auch Standortschließungen – da schon vor Jahren der Prozess für eine effiziente und strukturierte Krankenhauslandschaft eingeläutet wurde. Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) beurteilt den Krankenhausstrukturwandel-Prozess wie folgt: „Durch die mutigen Entscheidungen der Krankenhausträger im Land [konnte] die Konzentration von Standorten bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der flächendeckenden Versorgung“ erreicht werden. Infolgedessen habe laut BWKG und Sozialministerium das Land die „effizienteste Krankenhausversorgung in Deutschland“. Das bestätigt auch das Gutachten einer Beratungsfirma.
Die Bettendichte sei bereits weit unter Bundesdurchschnitt und auch die Krankenhauskosten je Einwohner liegen unter dem Schnitt der anderen Bundesländer. „Die bisherigen Reformen in Baden-Württemberg sind wohldurchdacht durchgeführt worden“, heißt es aus dem Ministerium dazu. Dennoch: Die Quote der defizitären Krankenhäuser sei „extrem hoch“, bemängelt die BWKG. Sie fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des KHVVG und eine Aussetzung der Vorhaltevergütung.
Das Gutachten zeigt, dass die Reformen der letzten Jahre in Baden-Württemberg wohldurchdacht durchgeführt wurden.
Regionalgespräche: Konzentration von Leistungen im Fokus
Baden-Württemberg arbeitet schon auf Hochtouren an der Umsetzung der Krankenhausreform. Das Sozialministerium hat dazu ein Gutachten vom Beratungsunternehmen Partnerschaft Deutschland (PD) erstellen lassen, das neun Handlungsempfehlungen gibt. Dazu werden u.a. die Leistungsgruppen auf die derzeitige Krankenhauslandschaft in BaWü übertragen. Auch eine Prognose zukünftiger stationärer Versorgungsbedarfe wurde erstellt. Darunter zählt auch das Bundesziel des KHVVG: Konzentration von Leistungen – unter aktiver Steuerung des Ministeriums.
Dieses Gutachten und seine Ergebnisse waren Thema bei den Regionalgesprächen, die bis Mitte Januar 2025 in den sechs Versorgungsregionen stattfanden. „Das Gutachten zeigt, dass eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung bei gleichzeitiger Bündelung und Spezialisierung des Versorgungsangebotes möglich ist“, heißt es aus dem Ministerium. Daher werde es auch bei seinen Arbeiten zum neuen Krankenhausplan für BaWü, der zeitnah in 2025 erlassen werden soll, die neun Handlungsempfehlungen der Gutachter berücksichtigen. Dafür sei es entscheidend zu wissen, in welchen Leistungsgruppen die verschiedenen Krankenhausstandorte Fälle verzeichnen. Zwar liege der Grouper mittlerweile vor, doch nütze dieser derzeit noch nichts, denn es werde zunächst ein Tool benötigt, „mit dem die Länder die gegroupten Daten auswerten können“, moniert das Ministerium weiter.
Alle beteiligten Akteure sollen dabei in den landesrechtlichen Umsetzungsprozess eingebunden werden. Eng wolle man sich auch künftig mit den Klinikträgern, den Landräten, Oberbürgermeistern und Verbänden austauschen. Für die Bürgerinnen und Bürger besteht auf der Webseite des Sozialministeriums die Möglichkeit, sich über den aktuellen Stand der Umsetzung des KHVVG zu informieren.
Bayern
- Derzeit gibt es in Bayern rund 400 Krankenhäuser – inkl. der psychiatrischen und/oder psychosomatischen Standorte. Sie verfügen über mehr als 74 000 Betten.
- Keine Festlegung starrer Versorgungsgebiete; hierauf wurde bewusst verzichtet, heißt es auf Nachfrage von kma, da die stationäre Versorgung regional höchst unterschiedlich ausgestaltet sei. Bei Bedarf unterbreite das Gesundheitsministerium Vorschläge für einen geeigneten räumlichen Zuschnitt.
- Die Reform des Bundes ist auf Grundlage des geltenden bayerischen Rechts umsetzbar. Um die bundesgesetzlich vorgesehene Übergangsphase nicht durch landesgesetzliche Regelungen zu torpedieren – jedenfalls bis zur ersten finanziellen Wirksamkeit der Krankenhausreform des Bundes im Jahr 2027 – muss es zwingend bei der bisherigen Planungssystematik bleiben, gibt das Ministerium Rückmeldung. „Nur auf diesem Weg können sofortige harte finanzielle Einschnitte für die Krankenhäuser, aber auch eventuell drohende Versorgungslücken vermieden und den Krankenhäusern ausreichend Zeit eingeräumt werden, sich auf die neuen Qualitätskriterien einzustellen“.
- Finanzhilfen durch das Land (Anmerkung der Redaktion: nicht abschließend):
- In den vergangenen fünf Jahren hat der Freistaat gemeinsam mit kommunalen Finanzpartnern über 5 Milliarden Euro für investive Maßnahmen zur Verfügung gestellt.
- Erhöhung der Krankenhausinvestitionen von 643 Millionen Euro auf 800 Millionen Euro für 2024
- 100 Millionen Euro (2024-2028) aus Sonderförderprogramm – besonders für kleinere Krankenhäuser im ländlichen Bereich – für Gutachten und bauliche Anpassungsmaßnahmen.
- Perspektivisch strebt der Freistaat – nach Aussage eines Ministeriumssprechers – in den kommenden Jahren die „bedarfsgerechte Realisierung der Krankenhaus-Milliarde“ an.
Schon bevor klar war, dass der Antrag Bayerns im Bundesrat keine Mehrheit findet, das KHVVG in den Vermittlungsausschuss zu schicken, wurden erste Maßnahmen ergriffen, um die bayerischen Kliniken nicht im Regen stehen zu lassen. Hierzu zählt u.a. der bereits Ende Oktober 2024 beschlossene 7-Punkte-Plan, der Krankenhausträger bei erforderlichen Umstrukturierungen sowohl finanziell als auch beratend unter die Arme greift. Diese reichen von der Bereitstellung eines bayernweiten Gutachtens zur Prognose künftiger Patientenzahlen bis hin zur Begleitung regionaler Dialoge zur Ausgestaltung der künftigen Krankenhausstruktur.
Gespräche vor Ort
Angesichts der enormen Herausforderungen im Krankenhaussektor sind alle Verantwortlichen aufgerufen, den Strukturwandel proaktiv aufzugreifen und für zukunftsfeste stationäre Strukturen zu sorgen. Daher ist das Staatsministerium in den vergangenen Wochen bereits aktiv auf diejenigen Verantwortlichen vor Ort zugegangen, „bei denen wir mit Blick auf die Versorgungsstrukturen die Notwendigkeit sehen, die stationären Versorgungslandschaft zu überprüfen und auf die künftigen Anforderungen des Gesundheitswesens auszurichten“, meldete das Staatsministerium auf Anfrage von kma zurück. Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) hat verschiedene regionale Dialoge mit den Verantwortlichen vor Ort moderiert, um mögliche Handlungsoptionen und weitere Schritte gemeinsam in der Region zu identifizieren und anzustoßen.
Bayern fordert Korrekturen und finanzielle Sofortmaßnahmen
Dennoch setzt sich Gerlach weiter für möglichst rasche Korrekturen an der Krankenhausreform des Bundes ein. Sie fordert die neue Regierung auf, „die Fehler der Krankenhausreform auszubessern“. Dazu zählt für die Staatsministerin die Korrekturmöglichkeit zu den Leistungsgruppen-Voraussetzungen auf Landesebene. Andernfalls könne die Versorgung mancherorts – gerade im ländlichen Raum – nicht mehr wie bisher aufrechterhalten werden. Zudem fordert die Gesundheitsministerin Soforthilfen für die Kliniken.
Durch die Reform wird strukturell ein Hebel umgelegt, der im Verlauf der nächsten zwei Jahre den Ländern viel Gestaltungsspielraum nimmt.
Bayern teilt probeweise bereits 2025 Leistungsgruppen zu
Die somatischen Krankenhäuser sind bereits durch das Staatsministerium aufgefordert worden, die Zuweisung von Leistungsgruppen zu beantragen. Diese Antragsfrist endet in Bayern – entgegen der allgemeinen Frist, die am 31. August 2025 ausläuft – zum 31. Mai 2025. Daran schließt sich die vorläufige Zuweisung von Leistungsgruppen durch das Staatsministerium bis voraussichtlich 31. Oktober 2025 an. Hier geht Bayern einen Sonderweg. „So erhalten Krankenhäuser die Möglichkeit, durch das Institut für Entgeltsystem im Krankenhaus bereits für das Kalenderjahr 2026 zu Informationszwecken eine – vergütungstechnisch lediglich informative, also noch nicht budgetrelevante – Aussage zu der voraussichtlichen Höhe ihres Vorhaltebudgets zu erhalten“, erklärt das Staatsministerium. Die vergütungstechnisch relevante Zuweisung der Leistungsgruppen erfolge auch in Bayern auf der Grundlage des MD im Laufe des Jahres 2026.
Das Staatsministerium sieht in der Zuweisung von Leistungsgruppen das zentrale Element des KHVVG und stellt diese in den Fokus der Kommunikation. Es wurden sowohl die Bayerischen Landrätinnen und Landräte als auch die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der kreisfreien Gemeinden im Freistaat und die bayerischen Krankenhausträger sowie andere beteiligte Akteure bereits frühzeitig über den Zeitplan in Kenntnis gesetzt. Zudem informiert der Freistaat auf seiner Homepage über die wesentlichen Meilensteine des Zeitplanes als auch über die Unterstützungsmöglichkeiten. Neben dem 7-Punkt-Plan seien zudem Informationsveranstaltungen zusammen mit dem MD geplant.
Hessen
- Derzeit gibt es in Hessen 125 Krankenhäuser – inkl. der psychiatrischen und/oder psychosomatischen Standorte – mit knapp 35 000 Betten.
- Es existieren fünf Häuser mit Sicherstellungszuschlägen nach GBA-Definition.
- Aufgeteilt ist das Land in sechs Versorgungsregionen: Kassel, Fulda-Bad Hersfeld, Gießen-Marburg, Frankfurt-Offenbach, Wiesbaden-Limburg, Darmstadt.
- 21. November 2024: Anpassung des Hessischen Krankenhausgesetzes
- Finanzhilfen durch das Land (Anmerkung der Redaktion: nicht abschließend):
- Anhebung der Investitionsmittel seit 2016 um 170 Prozent auf 390 Millionen Euro.
- Start eines Darlehenstilgungsprogramms in Höhe von 140 Millionen Euro.
- Unterstützung von Investitionsmaßnahmen von Krankenhäusern, die einen Verbund bilden, in Höhe von 80 Millionen Euro.
- Teilnahme hessischer Krankenhäuser am Krankenhausstrukturfonds II: Das Gesamtvolumen 2019 bis 2025 beträgt rund 280 Millionen Euro (Hälfte stammt aus Landesmitteln).
- Landesverbürgte Investitionsförderdarlehen durch die WI Bank. Das Land übernimmt für die Darlehen der WI Bank eine Globalbürgschaft. Für 2025 ist erneut ein Ermächtigungsrahmen in Höhe von 150 Millionen Euro vorgesehen, innerhalb dessen Bürgschaften vergeben werden können.
Auch Hessen hat sich bereits frühzeitig auf den Weg gemacht, die gesundheitliche Versorgung des Bundeslandes neu zu denken. Seit Beginn 2024 wurde an einem Plan gefeilt, wie man sich auf die Krankenhausreform vorbereiten kann, denn die innerländischen Strukturen sind sehr unterschiedlich: Während Ballungsräume wir Frankfurt oder das Rhein-Main-Gebiet eine hohe Dichte an Kliniken aufweisen, sind ländliche Regionen oft von Unterversorgung bedroht. Laut Hessischer Landeskrankenhausgesellschaft (HKG) gilt es jetzt durch „weitsichtige Planung die Krankenhäuser zu spezialisieren bzw. hochspezialisierte Leistungen zu zentralisieren und gleichzeitig die flächendeckende Grund- und Notfallversorgung sicherzustellen“.
Versorgungskonferenzen
Bis dato haben bereits in allen sechs Versorgungsregionen regionale Versorgungskonferenzen stattgefunden, die die Akteure vor Ort auf die Krankenhausreform vorbereitet und individuelle Lösungen entwickeln sollen. Ziel dieser Konferenzen: die Beteiligten bei der Ausgestaltung der zukünftigen Krankenhauslandschaft auf Basis der Leistungsgruppen mitzunehmen, den aktuellen Stand zu kommunizieren und den weiteren Verlauf zu skizzieren. Die Konferenzen kamen bei allen Partnern sehr gut an und wurden unisono gelobt. In jeder dieser Regionen übernimmt ein Krankenhaus die Koordination, das entweder ein Universitätsklinikum oder ein Maximalversorger ist. Die weiteren Krankenhäuser der Region kooperieren eng mit diesem „Koordinator“. Zudem plant die Landesregierung in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt einen Gesundheitskoordinator für den Prozess der Reform finanzieren.
Den Versorgungskonferenzen lag ein umfassendes Datenportfolio zugrunde, das extra zu diesem Zweck von der Hessenagentur erhoben wurde. So hatten die Kliniken bereits im Sommer 2024 eine Selbsteinschätzung abgegeben, welche Leistungsgruppen sie bereits erbringen, welche Leistungsgruppen sie erwägen in Zukunft zu erbringen und in welchem Umfang sie die KHVVG-Kriterien bereits erfüllen. Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) ist sich sicher, dass „jede Region andere Antworten braucht“ und man die Krankenhäuser nicht völlig solitär betrachten könne. Daher wurde auch das Hessische Landeskrankenhausgesetz frühzeitig angepackt und so rechtzeitig die rechtlichen Voraussetzungen für das KHVVG geschaffen. Die Richtschnur der Ministerin ist hier: „Jede Bürgerin und jeder Bürger soll im Not- und Krankheitsfall medizinisch gut versorgt werden.“
Es ist eine Frage der Demokratie, dass alle Bürgerinnen und Bürger im Not- und Krankheitsfall Zugang zu einer hochwertigen medizinischen Versorgung haben.
Hessens erklärtes Ziel: gemeinsam mit allen Beteiligten den Weg in die Zukunft zu beschreiten. Daher saßen in den Regionalkonferenzen neben dem Gesundheitsministerium auch folgende Akteure mit am Tisch:
- die Träger der Kliniken,
- die Hessische Krankenhausgesellschaft,
- die Kassenärztliche Vereinigung Hessen,
- die Krankenkassen,
- die Landesärztekammer,
- der Landespflegerat,
- der Medizinische Dienst,
- die kommunale Seite,
- Landtagsabgeordnete
- und andere wichtige Player.
So entstand ein sehr ausdifferenziertes Bild davon, welche Herausforderungen vor Ort existieren. Gesundheitsministerin Stolz ist sich sicher, dass Vernetzung und Austausch wichtig sind, um „zu Kooperationen und Partnerschaften zu kommen, die tragfähig sind und der Zuteilung der Leistungsgruppen Rechnung tragen“.






Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Jetzt einloggen