
Die Staatsregierung will den Krankenhäusern in Bayern unter die Arme greifen, sie bei nötigen Umstrukturierungen unterstützen und so die Zukunft möglichst vieler Kliniken sichern. Das ist Ziel eines Sieben-Punkte-Plans, mit dem das Kabinett nun auf die vom Bundestag beschlossene Krankenhausreform reagiert. „Bayern begleitet den notwendigen Anpassungsprozess der Kliniken aktiv – nicht nur mit Geld, sondern auch politisch und beratend”, sagte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) nach dem Kabinettsbeschluss in München. Nun gab sie auch eine Regierungserklärung im Landtag zur Lage der Krankenhäuser ab.
Deutschland hat nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums mit rund 1700 Krankenhäusern die höchste Krankenhaus- und Bettendichte in Europa. Doch viele Kliniken schreiben rote Zahlen, was unter anderem an den immens gestiegenen Betriebskosten liege. Hinzu kommen laut Staatsregierung Personalsorgen und starre Strukturvorgaben von Seiten des Bundes für die Krankenhäuser bei stationären Behandlungen.
Das ist die letzte Chance, dringend notwendige Änderungen nachzuverhandeln, um die für die Bundesländer wichtigen Änderungen zu erreichen.
Die vom Bundestag beschlossene Reform soll die Finanzierung der Kliniken auf eine neue Grundlage stellen und zu mehr Spezialisierung bei komplizierteren Eingriffen führen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte, es werde spätestens in zehn Jahren „ein paar Hundert Krankenhäuser weniger“ geben. Viele Länder fürchten das Aus für viele Kliniken. Gerlach sagte, für Bayern habe der Bund noch keine konkrete Folgenabschätzung der Reform vorgelegt.
„Da Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und auch die Ampelkoalition im Bundestag bislang die zentralen Forderungen und Vorschläge der Länder zur Krankenhausreform des Bundes weitestgehend ignoriert haben, werde ich mich im Bundesrat dafür einsetzen, den Vermittlungsausschuss anzurufen“, erklärte Gerlach und betonte weiter: „Das ist die letzte Chance, dringend notwendige Änderungen nachzuverhandeln, um die für die Bundesländer wichtigen Änderungen zu erreichen.“
Gutachten zu künftigen Patientenzahlen
Kern des bayerischen Sieben-Punkte-Plans ist zunächst eine möglichst umfassende Datenbasis: Für jede Region soll ermittelt werden, welche medizinischen Leistungen die Kliniken dort in Zukunft anbieten können, inklusive der Notfallversorgung. Zudem will die Staatsregierung ein bayernweites externes Gutachten erstellen lassen, zum aktuellen Versorgungsbedarf, vor allem aber zur Prognose der künftigen Patientenzahlen.
Und auch regionale Gutachten, mit deren Hilfe sich Krankenhausträger auf die Zukunft ausrichten und über möglicherweise nötige Umstrukturierungen entscheiden wollen, will die Staatsregierung finanzieren. Auch Unikliniken sollen in die Prüfung einbezogen werden. Vorgeschlagen werden zudem Regionalkonferenzen zur künftigen Krankenhausstruktur. „Bayern hat schon immer gut geplant. Mit dem Sieben-Punkte-Plan passen wir uns an die aktuellen Herausforderungen an", sagt Gerlach am Donnerstag bei der Regierungserklärung.
Fokus auf Notfallversorgung und Geburtshilfe
Insbesondere will die Staatsregierung flächendeckend eine ausreichende Versorgung sicherstellen. So unterstützt Bayern etwa kleinere Kliniken im ländlichen Raum mit zusätzlich 100 Millionen Euro in den Jahren 2024 bis 2028.
„Wir haben Leitplanken entworfen, welche Leistungsangebote die Krankenhäuser künftig bereithalten sollten“, sagte Gerlach. Als elementar gelten die Notfallversorgung und die Geburtshilfe, aber auch die Kinder- und Jugendmedizin. Wo nötig, soll der Rettungsdienst samt Luftrettung an veränderte Klinikstrukturen angepasst werden.
Der Sieben-Punkte-Plan
1. Bereitstellung einer bayernweiten Datengrundlage zu den (voraussichtlichen) künftigen Leistungsangeboten der einzelnen Krankenhäuser
2. Erstellung eines bayernweiten Gutachtens zur Prognose der künftigen Patientenzahlen
3. Veröffentlichung von Leitplanken („Matrix“) für künftig vorzuhaltende medizinische Leistungsangebote und Anpassung der Vorhaltung von Rettungsmitteln
4. Finanzierung regionaler Struktur- oder Umsetzungsgutachten: Die bestehende Förderrichtlinie soll angepasst werden, insbesondere um bei den Gutachten auch weitere Kliniken zu berücksichtigen, die für die Versorgung des ländlichen Raums eine maßgebliche Rolle spielen.
5. Regionalkonferenzen zur Krankenhausstruktur: Der Freistaat geht aktiv auf Träger und kommunale Entscheidungsgremien zu und fordert diese zur Ausarbeitung und Umsetzung erforderlicher Strukturanpassungen im Rahmen von Regionalkonferenzen auf, wenn die vor Ort verantwortlichen Krankenhausträger nicht bereits Überlegungen zur Anpassung ihrer Klinikstrukturen anstellen.
6. Verstärkte politische Rückendeckung für Entscheidungsträger vor Ort
7. Keine Rückforderung von Fördermitteln bei Nutzungsänderungen








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