
Das jüngste Update von Oliver Grundei vor den Abgeordneten des Sozialausschusses im schleswig-holsteinischen Landtag war ernüchternd: „Wir sind in Schleswig-Holstein zwar weiter als im Dezember 2024, aber es gibt weiterhin viele offene Punkte“, sagte der Gesundheitsstaatssekretär. Und – mit Blick nach vorn: Weitere Fristen der Krankenhausreform könnten nicht wie vorgesehen eingehalten werden.
Grouper immer wieder verzögert
Zum einen stehe von Seiten des Bundes die Leistungsgruppenverordnung aus, kritisierte Grundei. Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) sei mit der Beratung dieser maßgeblichen Verordnung erst direkt vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundesrat zu rechnen. Außerdem habe sich der für die Erstellung eines neuen Krankenhausplans in der Somatik nötige Grouper immer wieder verzögert. Mit dem vom BMG entwickelten Schlüssel sollen die von den Krankenhäusern erbrachten Fälle den in der Krankenhausreform definierten Leistungsgruppen zugeordnet werden. Er stehe den Ländern erst jetzt zertifiziert zur Verfügung.
Mithilfe dieses Groupers würden nun eine Zuordnung auf Landesebene sowie ein Abgleich mit einer Versorgungsbedarfsanalyse erfolgen, erklärt Grundei: „Wie angekündigt, werden wir die Umsetzung der Reform und damit auch die Aufstellung eines neuen Krankenhausplans unter Berücksichtigung einer Versorgungsbedarfsanalyse im engen Dialog mit den Akteuren im Land weiter erarbeiten.“
Ziel sei es, das gesamte Verfahren mit der Zuweisung der Leistungsgruppen an die Krankenhäuser zum 1. Januar 2027 abzuschließen. Unabhängig davon fordere Schleswig-Holstein weiter eine Übergangsfinanzierung für die Kliniken.
Für eine echte Transformation sind die Fördertatbestände derzeit zu eng gefasst.
Mit Blick auf das Verfahren zur Verabschiedung der Krankenhaus-Transformationsfonds-Verordnung setze sich Schleswig-Holstein auf Bundesebene gemeinsam mit anderen Ländern für Verbesserungen an der Verordnung ein – „damit dieses Instrument wirksam und praxistauglich werden kann“, betont Grundei: „Für eine echte Transformation sind die Fördertatbestände derzeit zu eng gefasst.“
So plant Schleswig-Holstein die nächsten Schritte zur Krankenhausreform:
- Voraussichtlich im Sommer – wenn alle maßgeblichen Verordnungen des Bundes vorliegen – können die Krankenhäuser im Rahmen einer Selbstauskunft mit den aktuellen Daten aus dem Jahr 2024 einen Antrag auf Ausweisung der Leistungsgruppen stellen.
- Im Anschluss daran wird der Medizinische Dienst, wenn alle Anträge der Krankenhäuser vorliegen, vom Ministerium mit der Prüfung der Leistungsgruppenvoraussetzungen der jeweiligen Standorte beauftragt.
- Nach der Prüfung durch den Medizinischen Dienst erstellt dieser ein Gutachten, welches dem Ministerium für das Zuweisungsverfahren zur Verfügung gestellt wird.
- Dann wird das Ministerium mit den Krankenhäusern in Regionalgespräche eintreten, um mit den Beteiligten die zukünftige Sicherstellung der Versorgung zu erörtern.
- Danach ist in Regionalkonferenzen ein enger Austausch mit den Leistungserbringern, den kommunalen Verantwortlichen, der Kassenärztlichen Vereinigung, dem Rettungsdienst, der Krankenhausgesellschaft und den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen vorgesehen.
- Ziel ist es, das gesamte Verfahren mit der Zuweisung der Leistungsgruppen an die Krankenhäuser zum 1. Januar 2027 abzuschließen.








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