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Britta Müller„Wir müssen stambulant denken!“

Im kma Interview spricht Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller über die anstehenden Reformen in der Kliniklandschaft als auch ihre Pläne und Visionen für die Zukunft der Gesundheitsversorgung. Was es für sie bedeutet, stambulant zu denken.

Britta Müller
Ministerium für Gesundheit und Soziales Brandenburg
Britta Müller (parteilos, bis 2024 SPD), Ministerin für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg.

Britta Müller (parteilos) steht seit Mitte Dezember an der Spitze vom Gesundheitsministerium Brandenburg. Sie übernimmt die Leitung in einer Zeit großer Herausforderungen, allem voran steht die Umsetzung des Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetzes (KHVVG).

Frau Ministerin Müller, Sie waren jahrelang gesundheitspolitische Sprecherin der SPD hier im Landtag in Potsdam. Wie kommt es, dass Sie das Amt der Gesundheitsministerin jetzt – nach Ihrem Austritt aus der SPD – für das BSW angetreten haben?

Ich bin im vergangenen Jahr, nach fast 20-jähriger Mitgliedschaft in der SPD, aus der Partei ausgetreten, weil ich die gegenwärtige Pflege- und Gesundheitspolitik des Bundes als verfehlt ansehe. Die SPD ist für mich nicht mehr die Partei der Mitte. Die arbeitende Mitte, deren Partei die SPD mal war, wird immer stärker belastet. Aber auch die Wirtschaft und damit Arbeitsplätze werden in Deutschland bedroht, wenn der Faktor Arbeit immer teurer wird. In das Amt der Gesundheitsministerin bin ich ausdrücklich wegen meiner Fachkompetenz gekommen – ein Vorgehen, auf das Sahra Wagenknecht bei der Auswahl von Ministerposten großen Wert legt! Ich habe Gesundheitsmanagement und Gerontologie studiert, war gesundheitspolitische Sprecherin im Landtag; die vergangenen Jahre habe ich die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt geleitet.

Sie wollen die Krankenhausreform für Brandenburg umsetzen. Das BSW hat in seinem Wahlprogramm den Punkt erwähnt, dass es die Krankenhausreform rückgängig machen will. Wie geht das mit Ihrer persönlichen Überzeugung überein, dass es einer Reform bedarf?

Eine Rückabwicklung ist derzeit ja gar nicht mehr möglich. Das Gesetz wurde beschlossen und ist in Kraft. Es hätte anders aussehen können und – aus meiner und BSW-Sicht – auch müssen. Aber daran können wir jetzt nicht mehr rütteln. Jetzt müssen wir nach vorne schauen und für Brandenburg die bestmöglichen Lösungen finden. Das KHVVG sieht drei Rechtsverordnungen vor, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Hier haben wir die Möglichkeit, für weitere Verbesserungen zu kämpfen. Es geht darum, dass das Finanzierungssystem und die Strukturen verändert werden und in den Verordnungen nachgeschärft werden müssen. 

Wir müssen die Bedarfe aller – auch die der Flächenländer – im Blick haben. Bei uns in Brandenburg stellt sich nicht die Frage, ob man ein Haus schließt, sondern wie man einen Standort erhält, an die geänderten Bedarfe anpasst und damit die flächendeckende Versorgung sicherstellt. 

Zudem bin ich der festen Überzeugung, dass der Transformationsfonds in seiner jetzigen Gestaltung falsch ist. Der Bund kann nicht seine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zur Finanzierung des Umbaus der Krankenhauslandschaft – also für Maßnahmen, die strukturell wirken – auf die gesetzlichen Krankenkassen und damit auf die Versicherten abwälzen. Die Krankenhausreform ist nicht die Aufgabe der GKV.

Zudem bin ich der festen Überzeugung, dass der Transformationsfonds in seiner jetzigen Gestaltung falsch ist.

Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal darauf aufmerksam machen, dass sich Brandenburg – auch schon vor meiner Zeit – mit den anderen Ländern eigentlich darauf verständigt hatte, dass der Transformationsfonds sich wie folgt zusammensetzen sollte: 

  • 40 Prozent Bund
  • 30 Prozent Länder
  • 30 Prozent GKV. 

Herr Minister Lauterbach hat – wie so oft – hier sein eigenes Süppchen gekocht und die Vorschläge der Länder ignoriert. Daher werde ich mich für diese ursprünglich konsentierte 40-30-30-Finanzierung im Bundesratsverfahren einsetzen.

Sie haben gerade gesagt, Sie wollen alle Klinikstandorte in Brandenburg erhalten. Wie kann das funktionieren?

Zum einen wurden durchaus wichtige und richtige Sachverhalte durch Intervention der Länder – im Übrigen auch Brandenburgs – im KHVVG festgeschrieben. Dazu zählen beispielsweise die erhöhten Sicherstellungszuschläge und wichtige Ausnahmen für die Sicherstellungshäuser, die für die Grundversorgung in dünn besiedelten ländlichen Regionen unverzichtbar sind, oder auch die bessere Absicherung von Fachkliniken. Daran war auch meine Vorgängerin sehr aktiv beteiligt. 

Dennoch sind aus meiner Sicht noch zu viele grundsätzliche Fragen klärungsbedürftig. Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, alle Krankenhausstandorte als Orte der regionalen Gesundheitsversorgung zu erhalten. Meine Aufgabe ist es, bei der Begleitung der Krankenhausreform die Interessen Brandenburgs im Blick zu haben. Wir sorgen dafür, dass die gesundheitliche Versorgung vor Ort gesichert bleibt. Hierzu habe ich mich auch schon mit vielen Partnern wie der Landeskrankenhausgesellschaft, der AOK Nordost und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) ausgetauscht und wir haben beschlossen, jetzt aus dem Gesetz in engem Schulterschluss das Beste zu machen.

Wie wird das im Detail aussehen?

Krankenhausplanung ist Ländersache. Wir benötigen jetzt schnell vom Bund die drei Rechtsverordnungen zur Ausgestaltung der Krankenhausreform, damit wir wirklich in die Detailplanung einsteigen und die neuen Leistungsgruppen bis Ende 2026 zuweisen können. Der Zeitplan zur Umsetzung ist wirklich sehr eng. Der Prozess zur Erarbeitung eines neuen Krankenhausplans für das Land Brandenburg, der den Anforderungen, die mit dem KHVVG einhergehen, gerecht wird, hat bereits begonnen. 

Durch die Krankenhausreform wird eine Umstellung der Krankenhausplanung für die Somatik auf Leistungsplanung notwendig werden, die Beplanung der psychiatrischen Fächer folgt der bisher zugrunde gelegten Methodik. Wir werden die Brandenburger Krankenhäuser über die nächsten Schritte im Planaufstellungsprozess direkt unterrichten. Transparenz ist mir sehr wichtig. Hierfür werden wir Regionalkonferenzen in den einzelnen Versorgungsgebieten durchführen. Wir werden jeden Standort einzeln betrachten, denn die Voraussetzungen sind überall anders.

Krankenhausplanung ist Ländersache.

Zudem müssen wir die sektorenübergreifende Zusammenarbeit zwischen ambulanter und stationärer Medizin besser planen. In Brandenburg sind aktuell über 300 Arztsitze nicht besetzt. Wir haben als Land die Möglichkeit, dass wir Fachärzten an Klinikstandorten mit einer Institutsermächtigung die Möglichkeit geben, ambulant tätig werden zu können. Das Land kann zudem durch Beratungsleistungen und Investitionsmittel unterstützen. Hier sind wir gerade in den weiteren Planungen und im transparenten Dialog vor Ort mit allen Partnern – auch den Landtagsabgeordneten. Parallel dazu werden wir auf unserer Homepage den Fahrplan zur Umsetzung der Krankenhausreform in Brandenburg veröffentlichen.

In Brandenburg sind aktuell über 300 Arztsitze nicht besetzt.

Für mich steckt im KHVVG auch eine Chance, die ambulante Versorgung zu stärken. Es kommt am Ende nicht darauf an, ob der behandelnde Dermatologe niedergelassen oder am Klinikum tätig ist. Wichtig ist, dass die Versorgung in diesem Bereich vor Ort weiterhin gewährleistet wird. Daher kann ich auch nicht verstehen, warum bewusst Ängste in der Bevölkerung mit falschen Behauptungen geschürt werden, wenn es darum geht, dass ein Krankenhaus sich an die geänderten Bedarfe anpassen muss. 

Wichtig ist, dass es weiterhin eine flächendeckende Versorgung gibt. So kann auch eine Notfallversorgung vor Ort über die KV RegioMed-Praxen 24/7 gewährleistet werden. Dafür braucht es keine Notaufnahme an einem Klinikum. Und genau an dieser Stelle sehe ich auch Chancen für die sektorübergreifenden Versorgungszentren. Mein Credo hier lautet ganz klar, dass wir stambulant denken müssen. Wir brauchen einen stärkeren Mix aus ambulanten und stationären Leistungen an einem Ort. Zu neuen und zukunftsweisenden Wegen der Gesundheitsversorgung gehören ganz klar Primärversorgungszentren und Medizinische Versorgungszentren. 

Gerade in dünn besiedelten ländlichen Regionen können sie die Gesundheitsversorgung sichern. Wichtig dabei ist, dass es nicht zu Versorgungsbrüchen kommt. Und genau dazu habe ich auch schon erste sehr konstruktive Gespräche mit der KVBB geführt. Und hier gibt es bereits gute Beispiele der Zusammenarbeit.

Britta Müller
Sebastian Rost/MAGS Brandenburg
Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller will die flächendeckende Versorgung erhalten.

Können Sie hier eines benennen?

Ein Musterbeispiel für gute Zusammenarbeit ist das Ambulant-Stationäre Zentrum (ASZ) am Sana Krankenhaus Templin, wo übergreifende Unterstützungs- und Beratungsangebote unter einem Dach angeboten werden. Das Sana Krankenhaus Templin, das Arztnetz „Gesund in Templin“, die KVBB und die Stadt Templin verfolgen gemeinsam das Ziel, die Gesundheitsversorgung vor Ort zu verbessern und nachhaltig sicherzustellen.

Die Förderung über den Innovationsfonds ist mittlerweile ausgelaufen. Für eine reibungslose Weiterführung brauchen wir jetzt die Hybrid-DRG. Hier hat es der Gesetzgeber jedoch bislang versäumt, eine regelhafte Finanzierung ins SBG V zu überführen. Dennoch bin ich zuversichtlich, dass wir im Rahmen des KHVVG jetzt dieses Projekt noch einmal genau anschauen werden. Die Versorgungssituation vor Ort spitzt sich weiter zu, und ich bin mir sicher, dass solche Zentren die Zukunft sind und nicht mehr die klassische Einzelpraxis. 

Es bilden sich jetzt schon weitere Ärztenetzwerke außerhalb Templins, in denen sich verschiedene Ärzte mit unterschiedlicher Fachrichtung zusammenschließen. Aber auch kommunale Medizinische Versorgungszentren oder Community Health Nursing-Angebote können eine Lösung an der einen oder anderen Stelle sein.

Die Umwandlung in regionale Versorgungszentren wird nicht ohne Geld funktionieren. Gibt es hierzu schon konkrete Vorstellungen, die Sie mit den Partnern verhandelt haben?

Natürlich gibt es hier unterschiedliche Fokuspunkte, je nach Akteur. Vor allem die Kostenträger müssen auch verantwortungsvoll mit den Beiträgen ihrer Versicherten umgehen. Dennoch liegt eine Chance der sektorübergreifenden Versorgungszentren in der Art der Finanzierung. Diese werden über das Selbstkostendeckungsprinzip finanziert und sind somit nicht so abhängig von den Kostenträgern. Dass diese Form der integrierten Versorgung der Versorgungskontinuität der Patienten dient, ist für alle Beteiligten in Brandenburg unstrittig. Ich bin hierzu mit allen Beteiligten schon in Gesprächen und zuversichtlich, dass wir am Ende eine für alle tragbare Lösung finden werden. Über die genaue Ausgestaltung werden wir dann zu gegebener Zeit Gespräche führen. Das muss dann auch standortgenau in jeder Region angeschaut werden.

Kommen wir noch einmal zurück auf die Krankenhausreform. Sie haben zur Verordnung bezüglich des Transformationsfonds eine Stellungnahme abgegeben. Was haben Sie gefordert?

Bereits ab Juli 2025 sollen Mittel aus dem Transformationsfonds beantragt werden können, die dann mit Inkrafttreten des Fonds ab 2026 abgerufen werden können. Bis Ende 2026 können die Länder den Kliniken Leistungsgruppen zuweisen. Da absehbar ist, dass zu Beginn nicht sämtliche zur Verfügung stehenden Fördermittel sofort abgerufen werden können, müssen diese Gelder auf die Folgejahre übertragen werden können. Dieser „Treppeneffekt“ ist für uns ein ganz wesentlicher Punkt. Das bedeutet, dass die Gelder nicht verfallen, wenn sie in einem Jahr nicht abgerufen werden. Die Umstrukturierungsmaßnahmen benötigen in der Planung und Umsetzung gewisse Vorlaufzeiten. Wir brauchen jeden Euro.

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Ich bin zudem der Meinung, dass Klinikstandorte, die jetzt von Insolvenz bedroht sind und hier keine Mittel aus dem Transformationsfonds erhalten, nicht allein durch Gutachten des Medizinischen Dienstes – sprich durch den Bund – identifiziert und eingestuft werden dürfen. Diese Einschätzung muss den Ländern obliegen.

Zudem haben wir in unserer Stellungnahme das Thema Überbrückungsfinanzierung noch einmal aufgegriffen. Die Reform wird frühestens 2027 erste finanzielle Auswirkungen zeigen. Da wir derzeit aber noch gar nicht wissen, welches Preisschild das InEK am Ende an die einzelnen Leistungsgruppen heftet und auch der Grouper uns noch keinen Aufschluss über die Preise gibt, brauchen wir eine Überbrückungsfinanzierung. Natürlich können die Häuser jetzt sehen, welche Leistungsgruppen sie künftig wahrscheinlich werden anbieten können und ihre derzeitigen Erlöse sowie die Budgets, die sie mit den Kostenträgern verhandelt haben, dazu in Relation setzen. Dennoch ist die Absprungbasis, von der aus wir losmarschieren, noch nicht final geklärt.

Die Rechtsverordnung zum Transformationsfonds soll zeitnah im Bundesrat beschlossen werden. Zwei Rechtsverordnungen fehlen noch. Wie ist hier Ihre Einschätzung?

Um in der Krankenhausplanung weiter fortzuschreiten, ist für uns Länder besonders die Rechtsverordnung zu den Leistungsgruppen wichtig und entscheidend. Denn darin wird festgelegt, welche Leistungen an welchem Klinikstandort künftig langfristig erbracht werden können. Der Leistungsgruppen-Ausschuss hat sich mittlerweile konstituiert. In der letzten Woche ist auch der Grouper veröffentlicht worden. Ohne den konnten wir in den Ländern und Kliniken nicht planen. Dennoch sehe ich das vorgegebene Zeitfenster, die Leistungsgruppen-Verordnung bis zum 31. März 2025 erarbeitet zu haben, als mehr als sportlich an.

Der enorme Zeitdruck, der auch schon bei der Verordnung zum Transformationsfonds geherrscht hat, ist den vorgezogenen Bundestagswahlen geschuldet. Dennoch habe ich die Befürchtung, dass dieser am Ende zu einem Qualitätsverlust der Ergebnisse bei allen Rechtsverordnungen führt. Daher habe ich auch als einzige gegen die Fristverkürzung zur Rechtsverordnung bezüglich des Transformationsfonds gestimmt. Denn ich habe Bedenken, dass die so wichtigen Grundlagen der Reform mit zu heißer Nadel gestrickt werden.

Last but not least interessiert uns auch Ihre Einschätzung zum Thema Pflege und Pflegegesetzgebung. Kann die Pflege mehr als sie darf, und warum tut sich bei der Berufsgruppe so wenig? Bei den Hausärzten war es doch auch auf den letzten Metern noch möglich, die Entbudgetierung durchzusetzen.

Da sprechen Sie jetzt zwei Themen an. Ich freue mich natürlich für die Niedergelassenen – und es ist richtig, dass diese für ihre erbrachten Leistungen auch entlohnt werden. Aber ich sehe dies als Wahlkampfgeschenk an. Ich glaube nicht, dass die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen am Ende mehr Termine in der Fläche bei den niedergelassenen Ärzten schafft. Diese sind an ihrer Belastungsgrenze. Brandenburgs Ärzte versorgen schon 15 Prozent mehr Patienten als Niedergelassene im Bundesdurchschnitt. Ich finde es zudem kritisch, dass hier ein einzelner Aspekt aus dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz herausgepickt wird. Hier gab es noch weitere wichtige Punkte, die für uns im Umbauprozess für die Planung der Standorte wichtig gewesen wären. Diese sind nun alle unter den Tisch gefallen.

Aber nun zu Ihrer eigentlichen Frage. Ich bin absolut der Ansicht, dass wir gerade in der kommunalen Gesundheits- und Präventionsarbeit die Profession Pflege benötigen und einbinden müssen. Hier wäre das Pflegekompetenzgesetz notwendig, um den Pflegenden die notwendigen Handlungskompetenzen zuzusprechen. Warum dieses und die anderen Pflege-Gesetze von Minister Lauterbach hintenangestellt wurden, lässt sich für mich nur so erklären, dass er an vielen Stellen zu eindimensional denkt. Er hätte beispielsweise auch beim KHVVG die Pflege schon mitdenken können. Das Pflegekompetenzgesetz stand am 14. Februar im Bundesrat auf der Tagesordnung. Hier besteht also noch Hoffnung. Wir in Brandenburg sind gewappnet. Unsere neue medizinische Hochschuluniversität in der Lausitz wird 2026/2027 auch einen Master-Studiengang Advanced Nursing Practice anbieten.

Bezüglich des Pflegeassistenzeinführungsgesetzes haben wir derzeit einen Wildwuchs an Länderregelungen, der unbedingt harmonisiert werden muss. Ich hoffe, dass dieses wirklich wichtige Gesetz schnell durch die neue Bundesregierung verabschiedet wird und nicht zu lange in der Schublade liegt.

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