
Das abgespeckte Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) hat am 14. Februar den Bundesrat passiert. Während sich die Hausärzte freuen, dass die Budgetgrenzen gefallen sind, zeigen sich nicht alle erfreut über das Gesetz, das im Schnellverfahren noch durchgesetzt wurde. Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) verlieh seiner Enttäuschung über das „handwerklich schlecht gemachte“ GVSG-Rumpfgesetz am 14. Februar Raum und bekam Unterstützung von seiner Brandenburger Kollegin Britta Müller (parteilos). Sie kritisierte, dass vom ursprünglichen Gesetz „nicht mehr viel übrig“ geblieben sei und viele wichtige Regelungen unter den Tisch gefallen seien. Dennoch wurde der Vermittlungsausschuss nicht angerufen, dem Gesetz wurde zugestimmt.
Pflege spielt im Wahlkampf erschreckend geringe Rolle
Die Profession Pflege hatte bereits beim Bekanntwerden bezüglich des GVSG-Verfahrens bemängelt, dass der politische Wille bei den dringend notwendigen Pflege-Reformen scheinbar fehle: „Wie das Verfahren zur Entbudgetierung zeigt, kann auch die wichtige Kompetenzneuverteilung in der Pflege als eigenständiges Gesetz verabschiedet werden“, erklärte Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerates (DPR) Ende Januar.
Wie das Verfahren zur Entbudgetierung zeigt, kann auch die wichtige Kompetenzneuverteilung in der Pflege als eigenständiges Gesetz verabschiedet werden.
Doch Pflege spielte und spielt im Wahlkampf eine erschreckend geringe Rolle, attestierte der DPR Mitte Februar. Daher verwundert es nicht, dass das Pflegekompetenzgesetz nicht auf der Überholspur noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wurde. Es geht seinen normalen Weg und wurde als Tagesordnungspunkt erwartungsgemäß schnell im Bundesrat abgehandelt. Es fand keine Aussprache statt, lediglich über die Ausschussempfehlungen wurde abgestimmt. Es gab bei allen Punkten Zustimmung von der Länderkammer. Der Gesetzentwurf wurde damit in den Bundestag zurückverwiesen – wenn auch mit Änderungsbedarf.
Gesetzentwurf bleibt hinter den Erwartungen zurück

Der jetzt vorliegende Entwurf bleibt dabei jedoch hinter den Erwartungen der Profession Pflege zurück. Der Deutsche Pflegerat (DPR) fordert besonders, dass die Heilkunde stärker in den Fokus gerückt wird: „Eine umfassende Stärkung der Pflege gelingt nur, wenn Pflegefachpersonen selbstständig und eigenverantwortlich in einem deutlich erweiterten heilkundlichen Kompetenzbereich in allen pflegerischen Settings handeln können,“ erklärt DPR-Präsidentin Christine Vogler nach der Bundesratssitzung.
Der DPR fordert in diesem Zusammenhang einmal mehr, dass Pflegefachpersonen als autonome und gleichberechtigte Profession und Partner im Gesundheitssystem anerkannt werden und selbstständig – auf Augenhöhe mit anderen Gesundheitsberufen – heilkundliche Aufgaben erbringen können. Dies müsse im künftigen Gesetzgebungsverfahren der neuen Bundesregierung verankert werden. „So schaffen wir dringend benötigte Ressourcen, um die dramatische Versorgungssituation in der Pflege zu entschärfen“, so Vogler.
Zeitschiene
Am 18.12.2024 wurde der Referentenentwurf für das Pflegekompetenzgesetz in erster Lesung im Bundestag verabschiedet. Am 14.02.2025 befasste sich die Länderkammer mit dem Gesetzentwurf aus dem Haus Lauterbach und stimmte den Ausschussempfehlungen zu. Nun geht der Entwurf zurück in den Bundestag. Eine neue Bundesregierung kann theoretisch das Verfahren zeitnah aufgreifen und in 2. und 3. Lesung bringen. Danach wird der Bundesrat entscheiden, ob er den Vermittlungsausschuss anruft oder dem Gesetz so zustimmt.






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