
Die Finanzierung der Krankenhausreform über den Transformationsfonds dürfte schon bald die Gerichte beschäftigen. Der Sozialverband VdK etwa will gegen zu hohe GKV-Beiträge klagen. Um die Neuordnung der Krankenhauslandschaft zu finanzieren, bediene sich der Gesetzgeber an den Beitragszahlungen, kritisiert VdK-Präsidentin Verena Bentele. Das sei verfassungswidrig.
Deshalb wolle der Sozialverband mit seinen Mitgliedern vor Gericht ziehen. Der Rechtsweg beginne mit dem Widerspruch der Mitglieder gegen den Beitragsbescheid ihrer Krankenhauskasse, so der VdK. Danach gehe es vor die Sozialgerichte und voraussichtlich durch weitere Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht, heißt es in einer Mitteilung.
Um die Kosten der Reform zu decken, sind nach den Planungen jährlich fünf Milliarden Euro nötig. Den geplanten Transformationsfonds sollen je zur Hälfte die Bundesländer und die gesetzlich Versicherten füllen. Damit werde die gesetzliche Krankenversicherung pro Jahr mit 2,5 Milliarden Euro zusätzlich belastet, kritisiert der VdK. Und das wirke sich auf die Beiträge der Versicherten aus.
Diese Beiträge jedoch dürften „nur für Aufgaben verwendet werden, die eindeutig den GKV-Versicherten zugutekommen“, betont Bentele. Was allen Bürgern nutze, dürfe nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt werden. Deshalb sollten die Kosten der Reform von der gesamten Gesellschaft getragen werden, so Bentele: „Das geht nur, wenn die Krankenhausreform über den allgemeinen Staatshaushalt finanziert wird.“
KBV sieht Verstoß gegen EU-Recht
Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat den Referentenentwurf einer Verordnung für den Transformationsfonds scharf kritisiert. „Es steht außer Frage, dass der Transformationsfonds eindeutig gegen europäisches Recht verstößt“, erklären die KBV-Vorstände Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Sibylle Steiner. Der Bundesgesundheitsminister plane durch die Finanzierung von Infrastrukturkosten „allein für den stationären Sektor staatliche Beihilfen für Krankenhäuser, welche die Wettbewerbsnachteile für den ambulanten Bereich verschärfen würden“.
Der Transformationsfonds sei „unbestritten zum Nachteil der niedergelassenen Kollegen“, kritisiert die KBV-Spitze. Zudem verstoße es gegen das Beihilfenrecht der Europäischen Union, die Krankenhaussubventionen mit den Beitragsgeldern der gesetzlich Versicherten zu stemmen.
Auch Kassen prüfen Gegenmaßnahmen
Die KBV hatte im Juni 2024 eine entsprechende Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Es sei unumgänglich, sektorenübergreifende Einrichtungen komplett von der Förderung aus dem Transformationsfonds auszuschließen, „um die gebotene beihilferechtliche Neutralität zu wahren“, argumentieren Gassen und Co. Das werde die KBV erneut bei der EU-Kommission vorbringen.
Darüber hinaus planten auch mehrere Krankenkassen schon seit längerem Widerstand gegen die Fonds-Pläne des Gesundheitsministers und prüften entsprechende Schritte, berichtet das „Ärzteblatt“. Dazu seien mehrere Gutachten in Auftrag gegeben worden. Unter anderem sehe Franz Knieps, Vorstandschef des BKK-Dachverbandes, gute Erfolgsaussichten für eine Klage zur Verfassungswidrigkeit der Fondsfinanzierung.








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