
Es ist die nächste Eskalationsstufe: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat bei der Europäischen Kommission in Brüssel eine Beschwerde gegen die von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) geplante Krankenhausreform eingereicht. Es geht um mutmaßliche rechtswidrige staatliche Beihilfen.
Durch die Reform erwartet der KBV-Vorstand eine Verschärfung der Wettbewerbsnachteile des ambulanten Bereichs gegenüber den Kliniken. Und genau das werde man „nicht hinnehmen“, erklären die Vorstände Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Sibylle Steiner.
Aus ihrer Sicht sei es von grundlegender Bedeutung, „dass alle Teilnehmer des Gesundheitswesens faire, gerechte und gleiche Rahmenbedingungen haben“, heißt es in einer Mitteilung der KBV: „Doch der viel zitierte Wettbewerb der ‚gleich langen Spieße‘ hat leider noch nie stattgefunden.“ Vielmehr werde er durch die geplante Klinikreform noch einmal zu Lasten und zum Nachteil der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen ausgestaltet.
„Der Gesetzesentwurf verstößt gegen Regelungen zum EU-Beihilferecht, weil er erneut eine finanzielle Förderung ausschließlich der Krankenhäuser vorsieht“, argumentiert das Vorstands-Trio. Diese Frage habe die KBV begutachten lassen: „Unsere Sorge wurde dabei bestätigt. Wir gehen davon aus, dass die EU-Kommission bald reagieren wird.“








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