
Die Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen geht in ihre entscheidende Phase. Das Gesundheitsministerium hat nun im Internet seine Schreiben an die Krankenhäuser und Kommunen in allen Versorgungsgebieten mit den Planungen zur künftigen Grundversorgung veröffentlicht. Darin sind mögliche Einschnitte und Änderungen bei der bisherigen Versorgungsstruktur in der Allgemeinen Inneren Medizin, der Allgemeinen Chirurgie, Geriatrie und Intensivmedizin abzulesen. Noch handele es sich um vorläufige Planungen, teilte das Ministerium am Freitag mit. Alle Beteiligten hätten in dem schriftlichen Anhörungsverfahren die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Diese würden nach den Sommerferien vom Ministerium geprüft und bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt.
Deutliche Konzentrationen gefordert
Mitte Juni folgt eine zweite Anhörung, in der alle Beteiligten über die Pläne für die 60 weiteren Leistungsgruppen informiert werden. Gesundheitsminister Josef Laumann (CDU) hatte bereits angekündigt, dass es zu „teilweise sehr deutlichen Konzentrationen“ etwa bei komplexen Krebsbehandlungen kommen müsse. Die betroffenen Einrichtungen würden abermals die Möglichkeit zur Stellungnahme bekommen. Eine endgültige Entscheidung zur künftigen Krankenhausstruktur in NRW soll bis Ende des Jahres getroffen werden.
Flächendeckende Vorhaltung von Intensivmedizin
Die Krankenhäuser in NRW sollen sich künftig auf bestimmte Leistungen konzentrieren und nicht mehr alles anbieten. Grundsatz ist aber, dass ein Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer Versorgung für 90 Prozent der Bevölkerung innerhalb von 20 Autominuten erreichbar sein muss. Intensivmedizin muss flächendeckend vorgehalten werden.
Die Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen hatten im Herbst 2022 begonnen. Ende 2024 sollen nach Angaben des Gesundheitsministeriums alle Krankenhäuser einen neuen Feststellungsbescheid erhalten und damit verbindlich wissen, welche Leistungsgruppen sie künftig anbieten dürfen.





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