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KrankenhauszukunftsgesetzDas KHZG und der Hürdenlauf. Wie geht es 2025 weiter?

Mit dem KHZG haben Kliniken eine bislang einmalige Investitionshilfe zur Beschleunigung ihrer digitalen Transformation bekommen. Die Fördermittel sind jedoch an Forderungen gebunden und laufen Ende 2024 aus. Und dann?

KHZG
MQ-Illustrations/stock.adobe.com
Symbolfoto

Das 4,3 Milliarden Euro umfassende KHZG-Volumen von Bund und Ländern ist beinahe zur Gänze abgerufen. Vom Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) wurden 2,938 Milliarden der 2,952 Milliarden Euro bewilligt, wie es auf Anfrage mitteilte. Für 1 539 Krankenhäuser wurden Anträge seitens der Länder gestellt.

Die Umsetzung und Implementierung kann durch die Aufweichung auch später noch erfolgen, ist aber nicht zu empfehlen.

Da der Umsetzungsstand noch sehr heterogen ist und sich noch viele Projekte in der Bearbeitung befinden, wurde bereits im vergangenen Jahr die Frist für die Beendigung der Digitalprojekte verlängert. Ursprünglich sollten Kliniken ihre Patientenportale, ihre Pflege- und Behandlungsdokumentation, ihr digitales Medikationsmanagement, ihr Entlassmanagement etc. (Fördertatbestände 2-6) bis Ende 2024 umgesetzt haben.

Nach neuer Rechtslage müssen die KHZG-geförderten Projekte bis Ende des Jahres lediglich beauftragt sein. „Die Umsetzung und Implementierung kann durch die Aufweichung auch später noch erfolgen, ist aber nicht zu empfehlen”, erklärt Martin Camphausen, Head of Marketing and Corporate Communications der Recare Deutschland GmbH.  Der Fokus dürfe nicht auf der Abwendung von Sanktionszahlungen liegen, sondern auf den Vorteilen, den Digitalisierung und Skalierung mit sich brächten. Diese Fristverschiebung gilt jedoch nur für Sanktionszahlungen bei Nichteinhalten der Umsetzungsfrist bis Ende 2024, nicht für den Beauftragungsstatus. Die Liste zur aktuellen Digitalisierungsabschlags-Vereinbarung wurde bereits 2023 von der DKG und den Krankenkassen verhandelt.

Zuckerbrot und Peitsche

Prof. Jan Appel, Partner der Borchers & Kollegen Managementberatung GmbH, nutzt gerne das Bild von Zuckerbrot (KHZG) und Peitsche (Sanktionszahlungen). „Zwar sind die Sanktionszahlungen für Kliniken, die bis Ende des Jahres nicht mit der Umsetzung fertig sind, nach hinten verschoben worden. Kein Haus muss jetzt vor dem 1. Januar 2027 mit Sanktionen rechnen. Davon unabhängig sind jedoch die Vorgaben der Bundesländer bezüglich der Fördermodalitäten, die diese im Förderbescheid festgelegt haben“, warnt der Professor für Wirtschaftsinformatik.

16 Länder, 16 verschiedene Vorgaben: In NRW müssen die Krankenhäuser drei Jahre und einen Monat nach Erhalt des Bescheides die Umsetzung abgeschlossen haben. „Da NRW schon sehr früh mit seinen Bescheiden war, müssen die Muss-Kriterien dort nicht Anfang 2027, sondern bereits im Sommer 2025 umgesetzt sein“, führt Appel aus. Das bedeute, dass viele Häuser bereits in diesem Jahr versucht haben, die Mittelströme auszulösen und die noch ausstehenden KHZG-geförderten Projekte anzukurbeln. Daraus ergebe sich eine sehr enge Zeitschiene, weiß Appel.

Hoher Zeit- und Kostendruck

Drei Jahre nach Umsetzung können Krankenhäuser die laufenden Kosten für KHZG-Projekte noch fördern lassen. Was bedeutet das? Wurde etwa ein Patientenportal bis Ende 2024 umgesetzt, können noch die laufenden Kosten bis Ende 2027 refinanziert werden, erklärt der Berater. „Ich nehme wahr, dass viele Kliniken Teile der Projekte wie das Patientenportal, geschoben haben. Jetzt entsteht aber ein enormer Handlungsbedarf in diesem zeitlichen Rahmen. Dennoch bin ich mir sicher, dass viele Krankenhäuser das Patientenportal bis dahin umsetzen werden können. Viele Häuser setzen jetzt auf Baukastenlösungen anstelle von individuell auf das Haus zugeschnittene Lösungen“, führt Appel weiter aus.

Kein Haus muss jetzt vor dem 1. Januar 2027 mit Sanktionen rechnen.

Einige Kliniken nehmen – so ist sich der Wirtschaftsinformatiker sicher – diese Sanktionen jedoch auch in Kauf und lassen gezielt Fördertatbestände weg, denn der Zeit- und Kostendruck ist enorm. „Die Sanktionen sind teilweise kostengünstiger als Projekte anzustoßen, deren Betrieb und Folgeprojekte über den KHZG-Förderzeitraum hinaus Ressourcen benötigen, die die Kliniken realwirtschaftlich nicht zur Verfügung haben“, erklärt Appel. Eine Studie mit 40 Kliniken habe ergeben, dass im Mittel ein Prozent des Gesamtumsatzes jährlich als Folgekosten der KHZG-geförderten Projekte als zusätzliche Kosten auf die Kliniken zukommen.

Für Appel ist unstrittig, dass Digitalisierung sein muss und auch eine Verbesserung von Prozessen mit sich bringt. Er weiß aber auch, dass der Return on Digital Invest nicht in drei Monaten realisiert werden kann. Es werde Jahre dauern, bis sich der patientennahe Prozess beispielsweise durch das Patientenportal so verbessert habe, dass er das Haus entlastet: „Effekte auf der finanziellen Seite können hier leider nur mittelfristig gehoben werden.“ In Zeiten, in denen die Kliniken Monat für Monat am Rande ihrer Liquidität kämpfen, falle eine solche längerfristige Planung natürlich schwer, gerade wenn der Hauptfokus der Krankenhäuser darauf liege, Insolvenzen akut abzuwenden und die Häuser wirtschaftlich zu stabilisieren.

Wie geht es weiter?

Viele Projekte befinden sich noch in der Bearbeitung. Auch wenn die Strafzahlungen ab 2025 erst einmal nicht anfallen, ergibt sich gerade für finanziell gebeutelte Kliniken dennoch ein nicht zu unterschätzendes Problem, weiß auch Appel. Höhere Hardware-Preise, Materialengpässe, Fachkräftemangel – auch in der IT-Branche – oder gestiegene Energiekosten stellen die Kliniken, die sich eh in einer angespannten finanziellen Lage befinden, vor weitere Herausforderungen. „Die Kliniken dürfen mit dem Hauptauftrag des KHZG, eine zukunftsorientierte Digitalisierungsstrategie weiter voranzutreiben, nach Auslaufen der Frist nicht allein gelassen werden“, fordert Camphausen. „Die initialen Verträge werden gefördert, auch außerhalb des Förderzeitraums. Die Verlängerungen jedoch nicht mehr. Wichtig ist, dass bis Ende 2024 die Projekte beauftragt werden“, führt er auf Nachfrage von kma weiter aus. „Teilweise gibt es jedoch landesspezifische Regelungen, die implizieren, dass die komplette Summe oder Teilsummen für die gesamte Vertragslaufzeit bereits vorab geleistet werden müssen“, fügt er hinzu. Recare ist der größte Anbieter für digitales Entlassmanagement in Deutschland.

Platzhirsch Recare

Recare betreut 700 Akutkrankenhäuser, 650 Reha-Kliniken sowie 24 000 weitere Leistungserbringer aus den Bereichen Pflege und Hilfsmittel/Homecare. Als nächstgrößter Anbieter folgt in Deutschland Nubedian, der knapp ein Viertel so viele Einrichtungen im Portfolio hat wie Recare.

Bei aller Kritik am KHZG und seinem engen zeitlichen Rahmen, gibt es auch positive Stimmen: Ecky Osterhoff, leitender Geschäftsentwickler bei der Compugroup Medical (CGM), lobte auf der DMEA den Grundgedanken des KHZG, dass sich Kliniken während des Projektzeitraumes sowohl Investitions- als auch Betriebs- und Personalkosten finanzieren lassen konnten.

Und auch Appel erklärt im Gespräch mit kma am Ende versöhnlich: „Wenn es das KHZG nicht gäbe, würde ich jedem Klinikum raten, das zu machen, was dort beschrieben ist. Denn durch gute digitale Lösungen ist ein Haus in der Lage, mehr Patienten in höherer Qualität bei gleichzeitig deutlich weniger Aufwand zu versorgen.“

Wenn es das KHZG nicht gäbe, würde ich jedem Klinikum raten, das zu machen, was dort beschrieben ist.

Ein Baustein, der im derzeitigen Entwurf der Krankenhausreform wichtig ist, ist die Zentralisierung und damit die Zusammenlegung und Kooperation von Kliniken. Appel appelliert daher auch jetzt schon, dass Kliniken regional das gleiche Patientenportal nutzen sollten, damit sich die IT-Welten der einzelnen Häuser später optimal ineinander integrieren lassen und es weder für die Patienten noch für die Behandler am Ende einen Unterschied mache, wo die Daten liegen. Er ist sich sicher, dass die digitale Sphäre künftig noch wichtiger wird und für jede Krankenhausstrategie entscheidend ist. „Sie können heutzutage gute Prozesse nur dann umsetzen, wenn man diese mit guter digitaler Infrastruktur hinterlegt“, weiß er.

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