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Ländercheck KrankenhausreformSo weit ist die Region Nord mit der KHVVG-Umsetzung

Nach dem Blick in den Süden und Osten der Bundesrepublik geht der Blick im dritten Teil des Länderchecks nach Norden. Wie weit sind die Länder hier mit der Umsetzung des KHVVG bereits vorangeschritten?

Deutschlandkarte bei der die Region Nord optisch hervorgehoben ist.
Thieme Group
Wie weit sind die Bundesländer in Norddeutschland mit der Umsetzung der Krankenhausreform? Die kma beleuchtet den aktuellen Stand.

Die Umsetzung der Reform ist ein komplexer Prozess, der in allen Bundesländern Herausforderungen mit sich bringt. Sie wurde erschwert, weil der Grouper sich verzögert hatte. Zudem wurde jüngst seitens der Bundesgesundheitsministeriums bekannt, dass mit der noch ausstehenden Leistungsgruppenverordnung erst direkt vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundesrat zu rechnen ist. Die Fristen können daher nicht – so wie ursprünglich von Prof. Karl Lauterbach vorgesehen – eingehalten werden. Die norddeutschen Bundesländer sind an einigen Stellen skeptisch, auch wenn sie die Notwendigkeit der Reform generell sehen.

Hansestadt Bremen

  • Derzeit gibt es in Bremen 13 Krankenhäuser mit knapp über 4 000 Betten.
  • Im Mai 2024 musste bereits ein Klinikum wegen chronischer Unterfinanzierung schließen. Für 2028 ist bereits die planmäßige Stilllegung eines weiteren großen Krankenhausstandortes vom Träger vorgesehen.
  • Noch in 2025: Anpassung des Bremischen Krankenhausgesetzes und des Landeskrankenhausplanes.
  • Finanzenhilfen durch das Land (Anmerkungen der Redaktion: nicht abschließend):
    • Im Jahr 2023 erhielten die Bremer Kliniken insgesamt knapp 140 Millionen Euro an Landesfördergeldern (davon in diesem Jahr einmalig ausgezahlt 60 Millionen aus dem Rettungsschirm).
    • 2024 schmolz die Summe auf 75 Millionen Euro zusammen, allerdings erhöhte sich die Fördersumme für die energetische Sanierung von knapp 1,9 Millionen Euro (2023) auf 12,5 Millionen Euro.

Auch wenn Bremen bei der Sitzung im Bundesrat gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses votiert hat, gibt es Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen der Reform. Insbesondere die Finanzierung der Krankenhäuser und die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung werden als Herausforderungen gesehen. Denn alle derzeit vorhandenen 13 Plankrankenhäuser werden als bedarfsnotwendig eingestuft. „Die aktuell absehbare Verteilung der Leistungsgruppen legt nahe, dass es zukünftig zu einer stärkeren Konzentration von Leistungen auf weniger Standorte kommt – zunächst ohne konkrete Auswirkungen auf die Zahl der Standorte an sich“, heißt es aus dem Gesundheitsministerium.

20 Prozent weniger Betten in den nächsten Jahren

Die Landeskrankenhausgesellschaft Bremen (HBKG) gibt zu bedenken, dass bereits viele Krankenhausstandorte in den vergangenen Jahren die Bettenzahl deutlich reduziert habe. Es müssen voraussichtlich weitere 20 Prozent der Betten abgebaut werden. „Dazu ist ein kompliziertes und dysfunktionales System, wie es das KHVVG vorsieht schlicht überflüssig“, heißt es aus der Landeskrankenhausgesellschaft. 

„Es ist aus unserer Sicht nicht logisch, wenn bei der Neuverteilung der Fälle nach den Leistungsgruppen jetzt wesentlich mehr Fälle in der „Allgemeinen Inneren Medizin“ oder der „Allgemeinen Chirurgie“ auftauchen, die bisher in der Hämatologie-Onkologie, der Kardiologie, der Schmerztherapie, der Orthopädie, der Unfallchirurgie, der Rheumachirurgie o.ä. geplant wurden.“ Für alle diese zum Teil großen Leistungsbereiche gebe es keine Leistungsgruppen. Was hingegen existiert, ist eine Reihe von Leistungsgruppen, „die für Planungszwecke völlig ungeeignet sind, wie die Spezielle Kinderchirurgie oder die Notfallmedizin“, erklärt die HBKG. Aus ihrer Sicht brauche es zur Sicherstellung der Versorgung das KHVVG nicht. Im Gegenteil: „Mit dem insuffizienten und dysfunktionalen Leistungsgruppensystem in Kombination mit den übrigen aus unserer Sicht völlig überflüssigen Regelungen, wird mit der Umsetzung des KHVVG die Patientenversorgung nicht mehr sicherzustellen sein“, prognostiziert der Verband.

Bremen sieht sich in der glücklichen Lage, dass die in der Anlage 1 des KHVVG aufgeführten Mindestvoraussetzungen bereits „überwiegend durch die Krankenhäuser im Land Bremen erfüllt“ werden, heißt es weiter. Die hohe Strukturqualität mache die Krankenhausgesellschaft in Kooperation mit der Planungsbehörde zudem im Bremer Krankenhausspiegel öffentlich.

Wie es in Bremen weitergeht

2021 wurde bereits ein Gutachten zur Entwicklung der Versorgungsbedarfe bis 2030 eingeholt. Ein intensiver Diskussionsprozess zwischen den Krankenhäusern und der Planungsbehörde hat daraufhin stattgefunden. „Dieser konstruktive Prozess wurde allerdings am 6. Dezember 2022 durch die Pressekonferenz des BMG jäh unterbrochen und konnte bis heute mangels verfügbarer Grundlagen nicht zielgerichtet weitergeführt werden“, beklagt die Landeskrankenhausgesellschaft. 

Dennoch werden laut Gesundheitsministerium die bi- und trilateralen Gespräche mit Krankenhaus- und Kostenträgern über die Zielstrukturen, wie die künftige Ausgestaltung der Versorgungsaufträge mit Blick auf die tatsächlichen Bedarfe aussehen kann, fortlaufend weitergeführt. Im Planungsausschuss gebe zudem regelmäßig Berichte zum Stand des KHVVG. Zudem will das Gesundheitsministerium „zu gegebener Zeit“ auch die Öffentlichkeit z.B. über die „Gesundheitsdeputation“ sowie entsprechende Pressearbeit informieren.

Mehr zum Thema:

Freie und Hansestadt Hamburg

  • Derzeit gibt es in Hamburg 33 Krankenhäuser mit 36 Standorten. Diese Krankenhäuser verfügen über ca. 12 500 Betten.
  • Die Hansestadt Hamburg ist eine Planungsregion.
  • November 2024: Änderung des Hamburgischen Krankenhausgesetzes
  • Finanzhilfen durch das Land (Anmerkung der Redaktion: nicht abschließend): 
    • In den vergangenen fünf Jahren hat die Hansestadt Hamburg über 547 Millionen Euro für investive Maßnahmen zur Verfügung gestellt.
    • Darüber hinaus beteiligt sich Hamburg am Krankenhausstrukturfonds II und übernimmt im Rahmen zusätzlicher Landesmittel (ca. 50 Millionen Euro während der Laufzeit) den gesamten Co-Finanzierungsanteil in Höhe von 50 Prozent.
    • 2023: Einmalige Erhöhung der Pauschalfördermittel um 8 Millionen Euro, um energiesparende Maßnahmen zu fördern.

Der Freien und Hansestadt Hamburg ist klar, dass es absehbar für die Stadt an der Elbe – anders als in Flächenländern – keine Probleme bei der Sicherstellung der Versorgung durch das KHVVG geben wird. Dennoch ist sich das Gesundheitsministerium – genauso wie im Nachbarstadtstaat Bremen – sicher, dass „alle Häuser ihren Anteil an der flächendeckenden Versorgung für Hamburg, aber auch für die Versorgung in der Metropolregion“ beitragen. Insgesamt ist Hamburg für die Umsetzung der Reform „bereits jetzt gut aufgestellt“. Es sei jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar, inwiefern es Veränderungen in der Krankenhauslandschaft bzw. in den Angeboten einzelner Kliniken geben wird.

Flächendeckende Versorgung sichergestellt

In Hamburg kann die stationäre Versorgung jederzeit – auch durch kurzfristige Änderungen nach entsprechenden Beratungen im Landesausschuss für Krankenhäuser – bedarfsgerecht angepasst werden. Die Kliniken vor Ort haben bereits zum jetzigen Zeitpunkt in vielerlei Hinsicht einen hohen Spezialisierungsgrad. Das spiele der Stadt im laufenden Planungsprozess vor dem Hintergrund der Krankenhausreform in die Hände, heißt es aus der Sozialbehörde.

Enge Planung mit den beteiligten Akteuren

Die Planungen für die Umsetzung der Krankenhausreform haben bereits begonnen. Es werden dabei laut der zuständigen Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz neben dem Grouper auch externe Gutachten, u.a. einem zur aktuellen und künftigen Versorgungssituation, und weitere Planungsmittel genutzt.

Alle beteiligten Akteure, insbesondere die Krankenhäuser sowie die Kostenträger und der Medizinische Dienst, waren bereits im Gesetzgebungsprozess und in den aktuell laufenden Planungsverfahren eng eingebunden. Die Senatorin hatte dazu regelmäßig z.B. Runde Tische abgehalten und alle, einschließlich des Landesausschusses, zeitnah über Neuigkeiten informiert. Die intensiven Gespräche mit den einzelnen Krankenhäusern, Fachverbänden und dem zuständigen Landesausschuss, die bereits frühzeitig begonnen haben, werden regehalft weitergeführt.

Hamburg hat auch die Öffentlichkeit schon mit ins Boot geholt und beispielsweise durch Interviews oder bei öffentlichen Terminen über den Stand der Dinge informiert. Die Information der parlamentarischen Gremien, wie der Hamburger Bürgerschaft oder den Ausschüssen, sind ebenfalls online frei zugänglich.

Mecklenburg-Vorpommern

  • Derzeit gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 37 Krankenhäuser, die an 74 Standorten betrieben werden. Davon haben 32 Kliniken einen somatischen Schwerpunkt. Insgesamt gibt es 10 222 Planbetten.
  • Im Vergleich: 1990 existierten noch 55 Krankenhäuser mit rund 19 000 Betten. Durch die Wiedervereinigung fand im Laufe der 1990-er Jahre eine Bereinigung der Krankenhauslandschaft statt.
  • Das Land ist in vier Planungsgebiete aufgeteilt:
    • Westmecklenburg mit den Landkreisen Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim sowie der Landeshauptstadt Schwerin
    • Rostock mit dem Landkreis Rostock und dem Landkreis Hanse- und Universitätsstadt Rostock
    • Vorpommern mit den Landkreisen Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald
    • Mecklenburgische Seenplatte mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
  • Das Landeskrankenhausgesetz wird aktuell angepasst. Die Verabschiedung ist zum Jahresende 2025 geplant.
  • Finanzhilfen durch das Land (Anmerkung der Redaktion: nicht abschließend):
    • Doppelhaushalt 2024/2025: Insgesamt 120 Millionen Euro – 60 Millionen Euro pro Jahr (davon Pauschalfördermittel 56 Millionen Euro und Einzelfördermittel 64 Millionen Euro).
    • Geplanter Doppelhaushalt 2026/2027: Fortschreibung der Förderung in Höhe von 120 Millionen Euro und Vorbereitung auf Landesanteil zum Transformationsfonds.
    • Co-Finanzierung des Krankenhauszukunftsfonds durch das Land: 25,1 Millionen Euro Landesmittel für Maßnahmen zur Modernisierung der Notfallkapazitäten, Verbesserung der digitalen Infrastruktur etc.

Die Versorgungsdichte in Mecklenburg-Vorpommern ist extrem dünn. Daher sind laut Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (KGMV) und Gesundheitsministerin Stefanie Drese alle Kliniken für die Notfallversorgung und die Grundversorgung absolut notwendig. Auch wenn Drese das KHVVG nicht als perfekt ansieht, überwiegen aus ihrer Sicht ganz klar die Vorteile: „Wir können mit der Reform unsere bedarfsnotwendigen kleinen Krankenhäuser erhalten und unterstützen.“ Während es im Bundesdurchschnitt nur 6,6 Prozent Sicherstellungshäuser gibt, fallen in Mecklenburg-Vorpommern fast 70 Prozent der Kliniken in diese Kategorie, heißt es aus dem Ministerium.

Die Krankenhausreform mit dem Transformationsfonds und womöglich noch mit erheblichen Mitteln aus dem Sondervermögen für Infrastruktur ist eine große Chance für uns.

Das Gesundheitsministerium ist sich sicher, dass das KHVVG auch in Mecklenburg-Vorpommern zu Veränderungen führen werde, was die Verteilung von Leistungsgruppen auf die Standorte betrifft, insbesondere bei spezialisierten Leistungsgruppen. So wurde die Universitätsmedizin Rostock (UMR) beispielsweise jüngst als Zentrum für Intensivmedizin in den Krankenhausplan aufgenommen. Sie fungiert – ganz im Sinne des KHVVG – als Kompetenz- und Koordinierungsstelle und übernimmt besondere Aufgaben.

Viel Unterstützung notwendig

KGMV-Geschäftsführer Uwe Borchmann befürchtet, dass „insbesondere die noch unklaren Mindestvorhaltezahlen, aber auch die 15 Prozent-Kappung in der Onkochirurgie erhebliche Auswirkungen auf unsere Leistungsstruktur“ haben werden. Daher prüfen bereits einige Kliniken den Weg zur Umwandlung in ein sektorübergreifendes Versorgungszentrum. Er ist sich zudem sicher, dass eine flächendeckende Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern nur durch eine „weitreichende und nahezu systematische Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen aufrechtzuerhalten“ ist. Das sieht die Gesundheitsministerin etwas positiver: „Durch die Erhöhung der Sicherstellungszuschläge, die Einführung einer fallzahlunabhängigen Sockelfinanzierung und die Ausnahmemöglichkeiten bei den Mindestanforderungen und den Mindestvorhaltezahlen können wir das bedarfsnotwendige Angebot der Grund- und Notfallversorgung in der Fläche erhalten“, erklärt Drese und hofft zudem auf die Änderungsbereitschaft der Kliniken.

Die KGMV weist darauf hin, dass für eine flächendeckende Versorgung vor Ort der Landesbasisfallwart sofort um fünf Prozent steigen muss – noch bevor man überhaupt über Strukturänderungen sprechen könne. „Erst wenn die Finanzierung der Grundversorgung gesichert und die ärztliche Aus- und Weiterbildung an das neue System angepasst ist, können Zentralisierungsschritte sinnvoll umgesetzt werden“, erklärt Borchmann. Dazu müssten bei den Maximalversorgern mit Investitionen die OP-Kapazitäten erhöht werden. Bei Grundversorgern sei die bauliche Umstrukturierung unumgänglich, um gleichzeitig einen Teil der ambulanten Versorgung übernehmen zu können. „Wenn die Rechtsverordnungen des Bundes eine hinreichende dauerhafte Flexibilität hinsichtlich der Strukturmerkmale zulassen, kann eine gute Versorgung gelingen“, führt er Borchmann weiter aus.

Gute Kommunikation und Einbindung der Beteiligten

Die Planungsbehörde – das Sozialministerium – ist im persönlichen Gespräch mit allen Krankenhäusern und steht im engen Austausch auch mit der kommunalen Ebene. Eine erste Runde hat jeweils vor Ort in den Kliniken – unter Beteiligung der KGMV – stattgefunden. Parallel wird das Landeskrankenhausgesetz angepasst.

Wir finden es großartig, dass die Behörde sich jeweils vor Ort ein Bild macht.

Zudem wurde in Mecklenburg-Vorpommern eine umfassende Kommunikationsstrategie etabliert. Neben mindestens zwei Einzelgesprächen der Kliniken mit dem Ministerium und mittlerweile monatlich stattfindenden Konferenzen mit den Klinikleitungen sowie monatlichen Runden aller Planungsbeteiligten finden ebenso Fachkonferenzen in den Planungsregionen statt.

Das Sozialministerium hat zudem Bürgermeister und Landräte auf Informationsveranstaltungen in die Diskussion mit einbezogen. Auch die Öffentlichkeit nimmt das Ministerium gleichermaßen transparent wie aktuell mit und informiert kontinuierlich zum aktuellen Stand der Umsetzung in Landtagsreden, mit Pressemitteilungen, auf Social Media, aber auch auf Podiumsdiskussionen oder Bürgerforen.

Schleswig-Holstein

  • Derzeit existieren in Schleswig-Holstein 87 Krankenhäuser mit 14 844 vollstationären Betten.
  • Für den zukünftigen Krankenhausplan sind Versorgungsregionen vorgesehen, die derzeit noch entwickelt werden.
  • Ein neuer Krankenhausplan kann aufgrund der bisherigen Verzögerungen im Prozess zum KHVVG nach derzeitigem Stand frühestens im Jahr 2026 erstellt werden.
  • Finanzhilfen durch das Land (Anmerkung der Redaktion: nicht abschließend)
    • 2023: Einzelförderungen in Höhe von 80,9 Millionen Euro
    • 2023: Pauschalförderungen in Höhe von 44,7 Millionen Euro
    • 2023: Krankenhauszukunfsfondsmittel in Höhe von 22,1 Millionen Euro
    • 2024: Einzelförderungen in Höhe von 107,7 Millionen Euro
    • 2024: Pauschalförderungen in Höhe von 46,5 Millionen Euro
    • 2024: Krankenhauszukunftsfondsmittel in Höhe von 25 Millionen Euro

Grundsätzlich hat Schleswig-Holstein bereits vor der Krankenhausreform die Weichen in der Krankenhausgesellschaft so gestellt, dass die Versorgung gesichert und potenzielle Synergien genutzt werden können. Die geplanten Zusammenlegungen von Kliniken zu Zentralkliniken wie in Pinneberg und Elmshorn und bei den beiden Kliniken in Flensburg sind aktuelle Beispiele dafür. Bereits in der Vergangenheit wurden Zusammenlegungen von Kliniken oder Standorten vielerorts eingeleitet oder sind bereits erfolgt.

Übergangsfinanzierung angemahnt

Für Schleswig-Holstein sind noch viele Punkte im Zusammenhang mit der Umsetzung des KHVVG offen. Ministerin Prof. Kerstin von der Decken will trotz des starren Korsetts des KHVVG die Leistungsfähigkeit der Kliniken so weit wie möglich erhalten. „Nach jetzigem Stand sehe ich die Versorgung gerade in ländlichen Regionen durch die Reform jedoch gefährdet“, erklärt sie. Daher fordert das Land laut Gesundheitsstaatsekretär Dr. Oliver Grundei „weiterhin eine Übergangsfinanzierung für die Kliniken“. Patrick Reimund, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH), bekräftigt diese Forderung und betont in diesem Zusammenhang: „Rückmeldungen der Kliniken im Land verdeutlichen, dass die wirtschaftliche Notlage der Kliniken mit der jetzigen Reform bestehen bleibt und damit die Sicherstellung der Versorgung gefährdet wird. Selbst nach Einschätzung des Bundes werden mehrere Jahre vergehen, bis eine Reform tatsächlich Wirkung entfaltet. Es fehlt weiterhin eine Übergangsfinanzierung des Bundes.“

Gesundheitsministerin von der Decken hat sich gegenüber dem Bund zudem intensiv dafür eingesetzt, dass dieser seiner Verantwortung für eine angemessene Betriebskostenfinanzierung gerecht wird. Sie will auch weiterhin auf Bundesebene dazu beitragen, dass notwendige Korrekturen der Reform erfolgen.

Dialog angestrebt

Die Umsetzung der Reform wird – unter Berücksichtigung einer Versorgungsbedarfsanalyse – im engen Dialog mit allen Beteiligten erfolgen. Bereits im Dezember vergangenen Jahres hatte sich die Gesundheitsministerin mit der KGSH zur Umsetzung des KHVVG ausgetauscht. Im Anschluss daran informierte das Ministerium die Akteure im Land zum weiteren Verfahren, obwohl sie noch „viele Fragen zur Umsetzung der Reform“ habe, erläuterte die Ministerin damals. Sie sagte zu, alle beteiligte Akteure im Land, insbesondere die Landeskrankenhausgesellschaft, die Ärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung, Krankenkassen, den Rettungsdienst, aber auch die Kommunen und die Patientenvertretungen bei der Umsetzung einzubinden.

In Schleswig-Holstein wird das Ministerium erst nach der Prüfung der Leistungsgruppenvoraussetzungen durch den Medizinischen Dienst – und unter Berücksichtigung einer Versorgungsbedarfsanalyse – mit den Kliniken in Regionalgespräche eintreten, um mit den Beteiligten die zukünftige Sicherstellung der Versorgung zu erörtern. Daran schließen sich die Regionalkonferenzen mit den Leistungserbringern an.

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