
Nach der Schließung eines großen Heimes wegen Pflegemängeln könne künftig ein Musterverfahren gegen den Betreiber geführt werden, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur. Bewohner erhielten so die Möglichkeit, Schadenersatz für Umzugskosten und höhere Heimkosten durchzusetzen.
Der Bundestag hatte am Donnerstag die Einführung einer sogenannten Musterfeststellungsklage zum 1. November beschlossen. Damit können Verbraucherschutzverbände Ansprüche vor Gericht grundsätzlich klären, wenn sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Betroffene dafür bei einem Register melden. Konkrete Schadenersatzansprüche müssen sie dann noch per anschließender individueller Klage geltend machen.
Klagerecht greift bei Hygienemängeln im Krankenhaus
«Auch bei systematischen Falschabrechnungen durch einen Pflegedienst oder ein Heim kann auf diesem Weg in einem Verfahren für Klarheit gesorgt werden», sagte Brysch. Bisher hätten Pflegebedürftige oder ihre Betreuer langwierige Einzelverfahren in Kauf nehmen und das Prozessrisiko alleine tragen müssen. «Folge war, dass sich kaum jemand praktisch wehrt.»
Auch für Patienten in Krankenhäusern könne das neue Instrument relevant werden - zum Beispiel, wenn in einer Klinik Hygienemängel auftreten, die mehr als 50 Patienten betreffen.





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