
„Es wird eine Revisionsbegründung abgegeben werden”, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Falls die Revision zugelassen wird, muss der Bundesgerichtshof über mögliche Rechts- und Verfahrensfehler in dem Prozess befinden.
Der frühere Krankenpfleger war Anfang Juni vom Landgericht Oldenburg wegen Mordes in 85 Fällen verurteilt worden. In 15 Fällen wurde er aus Mangel an Beweisen freigesprochen. In einer bundesweit einmaligen Mordserie zwischen 2000 und 2005 hatte er Patienten auf Intensivstationen in Oldenburg und Delmenhorst umgebracht.
Högel kündigte die Revision wenige Tage nach dem Urteil fristgerecht an. Die schriftliche Urteilsbegründung wurde vom Landgericht Ende August verschickt, wie eine Sprecherin sagte. Seitdem läuft eine vierwöchige Frist, um den Widerspruch schriftlich zu begründen. Auch ein Nebenkläger hat Revision eingelegt. Solange die Revision läuft, ist das Urteil gegen Högel nicht rechtskräftig. Er muss deshalb nicht als Zeuge in anderen Prozessen zu seinem Fall aussagen. In Delmenhorst sind vier Klinikmitarbeiter wegen Totschlags durch Unterlassen angeklagt.





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